Art. 229 Abschluss des Kaufes
1 Auf einer Zwangsversteigerung gelangt der Kaufvertrag dadurch zum Abschluss, dass der Versteigerungsbeamte den Gegenstand zuschlägt.
2 Der Kaufvertrag auf einer freiwilligen Versteigerung, die öffentlich ausgekündigt worden ist und an der jedermann bieten kann, wird dadurch abgeschlossen, dass der Veräusserer den Zuschlag erklärt.
3 Solange kein anderer Wille des Veräusserers kundgegeben ist, gilt der Leitende als ermächtigt, an der Versteigerung auf das höchste Angebot den Zuschlag zu erklären.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB200036 | Erbteilung | Beklagte; Beklagten; Dispositiv; Klägerin; Klägerinnen; Ziffer; Recht; Dispositiv-Ziffer; Berufung; Vorinstanz; Erben; Urteil; Mietverhältnis; Steigerung; Gemeinde; Gericht; Mietzins; Schuld; Partei; Parteien; Lasses; Verfahren; Gemeindeammannamt; Meilen; Urteils; Bezirksgericht; Erbengemeinschaft; Wohnung |
ZH | LC140027 | Ehescheidung | Parteien; Ziffer; Gemeinde; Dispositiv; Gesuchsteller; Berufung; Grundbuch; Recht; Urteil; Liegenschaft; Ziffern; Versteigerung; Rechtskraft; Kataster; Mitteilung; Vereinbarung; Dispositiv-Ziffer; Gemeindeamman; Gemeindeammann; Kantons; Unterhalts; -strasse; Blatt; Steigerung; Urteils; Eigentum; Berufungsverfahren |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | OGBES.2024.1 | - | Amtschreiber; Versteigerung; Vergleich; Parteien; Olten; Olten-Gösgen; Grundstück; Recht; Grundstücke; Amtschreiberei; Solothurn; Vereinbarung; Amtschreibers; Vergleichs; Beschwerdegegner; Region; Zuständig; Liquidator; Zuständigkeit; Obergericht; Corinne; Ziffer; Antrag; Erben; Liquidation; Gesetzes; Stellung; Wille |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
128 III 198 | Schriftliches Steigerungsangebot (Art. 58 Abs. 4 VZG). Ein schriftliches Steigerungsangebot kann bis zu seiner Bekanntgabe bei Beginn der Steigerung zurückgezogen werden (E. 3). | Steigerung; Angebot; Schuldbetreibungs; Betreibungsamt; Zuschlag; Angebote; Offerte; Steigerungsangebot; Verwertung; Versteigerung; Bietende; Bedingungen; Urteil; Bekanntgabe; Beginn; Erwägungen; Grundstücke; SchKG; Kaufvertrag; Abschluss; Auffassung; Steigerungsverfahrens; Bestimmungen; Steigerungsbedingungen; PESTALOZZI; Widerruf |
123 III 165 | Freiwillige öffentliche Versteigerung; Wegbedingung der Sachgewährleistung (Art. 234 Abs. 3 OR). Auslegung von Auktionsbedingungen, insbesondere der Freizeichnungsklausel, und die Bedeutung von Beschreibungen im Auktionskatalog (E. 3 und 4). | Auktion; Katalog; Auktionsbedingungen; Zustand; Swatch; Käufer; Vorinstanz; Freizeichnung; Berufung; OIGOL; Garantie; Auktionator; Echtheit; Täuschung; Beschreibung; Auktionskatalog; Luzern; Uhren; Ziffer; Versteigerung; Urteil; Freizeichnungsklausel; Klage; Bundesgericht; Beschreibungen; Fabrikneue; Dummy; Zuschlag; Zusicherung; Kommentar |
Autor | Kommentar | Jahr |
Sutter-Somm, Seiler, Schweizer | Hand zur Schweizerischen Zivilpro- zessordnung | 2021 |
Sutter-Somm, Seiler, Schweizer | Hand zur Schweizerischen Zivilpro- zessordnung | 2021 |