DO Art. 226m -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 226m Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 226m (1)

(1) Integr tras la cifra I da la LF dals 23 da mars 1962 (AS 1962 1047; BBl 1960 I 523). Abolì tras la cifra II 1 da l’agiunta 2 da la LF dals 23 da mars 2001 davart credits da consum, cun effect dapi il 1. da schan. 2003 (AS 2002 3846; BBl 1999 III 3155).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 226m Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2004.91Entscheid Art. 226a und Art. 226m aOR; Art. 1 und Art. 6 Abs. 1 lit. c aKKG; Art. 266k OR (SR 220). Zu prüfen war, welche Normen auf den zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasing-Vertrag anwendbar sind. Bei der Ermittlung des übereinstimmenden Parteiwillens ist von den vom Kläger unterzeichneten schriftlichen Dokumenten, namentlich dem Leasing-Vertrag sowie den Allgemeinen Leasing-Bestimmungen, auszugehen. Auf einen stark die Miete betonenden Leasing-Vertrag ist die zwingende mietrechtliche Regelung von Art. 266k OR anzuwenden (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 24. Juni 2005, BZ.2004.91). Leasing; Vertrag; Vertrags; Fahrzeug; Leasingvertrag; Eigentum; Leasingbestimmungen; Quot; Abzahlung; Klage; Eigentums; Leasingnehmer; Abzahlungsvertrag; Fahrzeuges; Parteien; Sonderzahlung; Leasingzins; Abzahlungsvertragsrecht; Beklagten; Gebrauch; Konsumkredit; Berufung; Kündigung; Schutz; Abzahlungsvertragsrechts; Kilometer
LUSK 97 83/161Art. 82 SchKG; Art. 226aff. und 226m OR. Die provisorische Rechtsöffnung ist zu verweigern, wenn der Schuldner glaubhaft macht, ein Leasingvertrag weise Elemente eines Abzahlungsvertrages auf und könnte folglich den Bestimmungen über den Abzahlungskauf unterstehen, ohne diesen aber zu genügen.

Vertrag; Vertrags; Leasingvertrag; Recht; Abzahlungskauf; Stauder; Bernd; Vertragsdauer; Miete; Kündigung; Zweckidentität; Mieter; Konsumgüter; Wohnmobil; Bestimmungen; Abzahlungsvertrags; Leasingnehmer; Zwang; Geltung; Gebrauch; Kündigungsfrist; Mietzins; Betrag; Skala; Vertragswerts; Fahrzeugs; Parteien; Rücknahme