Art. 225 An Fahrnis
Sachen, welche als Eigentum dritter Personen bezeichnet oder von dritten Personen als ihr Eigentum beansprucht werden, sind unter Vormerkung dieses Umstandes gleichwohl im Inventar aufzuzeichnen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS120001 | Eigentumsansprache | Beschwer; Konkurs; Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Konkursmasse; Eigentum; Beschwerdeführerin; Kursverwaltung; Konkursverwaltung; SchKG; Sàrl; Kaufvertrag; Eigentums; Konkursamt; Gewahrsam; Recht; Eigentumsansprache; Verfügung; Konkurseröffnung; Masse; Ansprüche; Admassierung; Gläubiger; Sachen; Rollcontainer; Gehören; Kaufvertrages; Mitgewahrsam; Inventar; Inventarisieren |
GR | SKA-07-4 | Konkursinventar | Konkurs; Ventar; Schuldner; Schwerde; Kursamt; Schuldnerin; SchKG; Konkursamt; Beschwerde; Konkursinventar; Gentum; Eigentum; Inventar; Pferd; Gewahrsam; Landquart; Gläubiger; Besitz; Fahrzeug; Pferde; Nahme; Schuldners; Behauptung; Hören; Konkursmasse; Verfahren; Gehören; Aufzunehmen; Befinden |