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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 222 ZPO vom 2024

Art. 222 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 222 Klageantwort

1 Das Gericht stellt die Klage der beklagten Partei zu und setzt ihr gleichzeitig eine Frist zur schriftlichen Klageantwort.

2 Für die Klageantwort gilt Artikel 221 sinngemäss. Die beklagte Partei hat darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden.

3 Das Gericht kann die beklagte Partei auffordern, die Klageantwort auf einzelne Fragen oder einzelne Rechtsbegehren zu beschränken (Art. 125).

4 Es stellt die Klageantwort der klagenden Partei zu.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 222 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210041ForderungVertrag; Beklagten; Recht; Parteien; Mietvertrag; Urteil; Vermieter; Vermieterin; Mobiliar; Leistung; Vertrages; Koppelung; Kommentar; Über; Mietobjekt; Beweis; Abschluss; Koppelungsgeschäft; Mietvertrages; Mieter; Entschädigung; Höhe; Basler; Vertragsschluss; Verzug; Vereinbarung; Zahlung
ZHLB230016ForderungVorinstanz; Berufung; Schaden; Verfahren; Tatsache; Recht; Beklagten; Tatsachen; Verfahren; Zivil; Entscheid; Klage; Anwalt; Behauptung; Noven; Kläger; Klägers; Parteien; Urteil; Anwalts; Tatsachenbehauptungen; Beweis; Hauptverhandlung; Berufungsverfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB120016Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid Recht; Beschwerde; Verfahren; Gemeindeammann; Entscheid; Urteil; Obergericht; Horgen; Aufsicht; Gericht; Pächter; Gemeindeammannamt; Ausweisung; Wohnhaus; Zivil; Mietgericht; Verfahrens; Assek; Kanton; Kantons; Assek-Nr; Vorinstanz; Vollstreckung; Aufsichtsbeschwerde; Einzelgericht; Rechtskraft; Bezirksgericht; Verpächter; Strasse
SOZKEIV.2023.3-üglich; Urheber; Betreibung; Vergütung; Forderung; Rechnung; Rechtsvorschlag; Verleger; SUISA; Genossenschaft; Solothurn; Parteien; Zahlung; Urheberrecht; Obergericht; Musik; Schutzrechte; Klage; Verfahren; Zivilkammer; Verwertungsgesellschaft; Betreibungsamt; Tarif; Schweiz; Schutzrechten; Oberrichter; Klageantwort; Schweizerischen; Bundesgesetz; Verzug
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 55 (4A_70/2019) Art. 225 und 229 ZPO ; Novenrecht, Aufteilung der Replik, Dupliknoven. Thematische Beschränkung der Replik und Novenrecht (E. 2.3-2.4). Voraussetzungen für die Entgegnung von Dupliknoven mit (echten und unechten) Noven (E. 2.5). Patent; Noven; Duplik; Klage; Replik; Recht; Tatsachen; Verfahren; Vorinstanz; Beweismittel; Dupliknoven; Akten; Patents; Einschränkung; Beschränkung; Durchflussmessfühler; Rechtsbegehren; Gericht; Äusserung; Aktenschluss; Zivilprozess; Instruktionsverhandlung; Patentansprüche
140 III 159 (4A_29/2014)Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten. Ist das Gericht gehalten, mit der Zustellung der Klage an die Gegenpartei und der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort zuzuwarten, bis der Kostenvorschuss bezahlt ist, um dem Kläger allenfalls unnötige Kosten (Parteientschädigung) zu ersparen? Frage namentlich unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 59 Abs. 2 lit. f und Art. 60 ZPO sowie von Art. 65, 98, 101 Abs. 2 und Art. 124 Abs. 1 ZPO verneint (E. 2 und 4). Klage; Kostenvorschuss; Gericht; Verfahren; Frist; Klageantwort; Kostenvorschusses; Parteien; Schweizerische; Vorinstanz; Zivilprozessordnung; Parteientschädigung; Verfahrens; Kommentar; Leistung; Vorschuss; Ermessen; Antwort; Prozessvoraussetzung; Frist; TAPPY; Verfahrensleitung; Regel; Recht; Verfügung; Entwurf; Antrag; Sicherheit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Seiler, Schweizer Hand zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2021
Sutter-Somm, Seiler, Schweizer Hand zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2021