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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 221 StPO vom 2024

Art. 221 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 221 Voraussetzungen

1 Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nur zulässig, wenn die beschuldigte Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtig ist und ernsthaft zu befürchten ist, dass sie:

  • a. sich durch Flucht dem Strafverfahren oder der zu erwartenden Sanktion entzieht;
  • b. Personen beeinflusst oder auf Beweismittel einwirkt, um so die Wahrheitsfindung zu beeinträchtigen; oder
  • c. (1) durch Verbrechen oder schwere Vergehen die Sicherheit anderer unmittelbar erheblich gefährdet, nachdem sie bereits früher gleichartige Straftaten verübt hat.
  • 1bis Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind ausnahmsweise zulässig, wenn:

  • a. die beschuldigte Person dringend verdächtig ist, durch ein Verbrechen oder ein schweres Vergehen die physische, psychische oder sexuelle Integrität einer Person schwer beeinträchtigt zu haben; und
  • b. die ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht, die beschuldigte Person werde ein gleichartiges, schweres Verbrechen verüben. (2)
  • 2 Haft ist auch zulässig, wenn die ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht, eine Person werde ihre Drohung, ein schweres Verbrechen auszuführen, wahrmachen. (1)

    (1) (3)
    (2) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).
    (3) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 221 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB180507Mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc.Beschuldigte; Massnahme; Staat; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Sinne; Haftentlassung; Urteil; Berufung; Massnahmen; Gericht; Genugtuung; Vorinstanz; Recht; Kantons; Entschädigung; Zwangsmassnahmen; Verteidigung; Gerichtskasse; Dietikon; Privatkläger; Verfügung; Asservaten-Nr; Untersuchungshaft; Zwangsmassnahmengericht; Massnahmenvollzug; Antrag; Zeitpunkt; Körperverletzung
    ZHSB180227mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte im Zustand der SchuldunfähigkeitAntrag; Antragsgegner; Massnahme; Antragsgegners; Behandlung; Gericht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Vorinstanz; Recht; Verteidigung; Gewalt; Beamte; Gericht; Verfahren; Untersuchung; Bundes; Entscheid; Untersuchungs; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GLOG.2023.00057-Beschuldigte; Sicherheit; Sicherheitshaft; Flucht; Verfahren; Beschuldigten; Freiheitsstrafe; Vollzug; Verfahren; Kanton; Berufung; Fluchtgefahr; Kantons; Haftentlassungsgesuch; Beamte; Glarus; StGB; Gewalt; Drohung; Behörden; Schuldsprüche; Verbrechen; Vergehen; Albanien; Verfahrens; Kantonsgericht; Dispositiv-Ziff; Verhältnis
    GLOG.2023.00040-Beschuldigte; Beschuldigten; Person; Verfahren; Recht; Wiederholungsgefahr; Staats; Staatsanwalt; Taten; Staatsanwaltschaft; Vergehen; Personen; Flucht; Untersuchung; Verteidigung; Polizei; Verbrechen; Sicherheit; Bundesgericht; Glarus; Untersuchungshaft; Beschwerde; Vorfall; Verfahren; Freiheitsstrafe
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 471 (6B_536/2020)
    Regeste
    Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
    Busse; Geldstrafe; Übertretung; Recht; Urteil; Vergehen; Sanktion; Übertretungen; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Bussen; Spielbanken; Vergehens; Täter; Vollzugsmodalität; Bundesgericht; Hinweisen; Sanktionen; Fällen; Recht; Geldstrafen; Vorinstanz; Bezug; Beruf; Übertretungsbusse; Glücksspiele; Berufung; Rechtsprechung; Gesetzgeber
    146 IV 326 (1B_393/2020)
    Regeste
    Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO ; Sicherheitshaft; Wiederholungsgefahr. Für die Annahme von Wiederholungsgefahr muss die Sicherheit anderer durch Verbrechen oder schwere Vergehen erheblich gefährdet sein (E. 3.1). Ohne tödlich zu sein, bleibt Cannabis eine für die Gesundheit der Konsumenten schädliche Substanz. Dies gilt insbesondere für die Gesundheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich noch in physischer und psychischer Entwicklung befinden. Der regelmässige Konsum von Cannabis und/oder jener in hohen Dosen kann zu einer Abhängigkeit und zu physischen sowie psychischen Störungen führen. Ein Handel mit Cannabis in grossem Ausmass, wie er der beschuldigten Person vorgeworfen wird, der sich auf mehr als 300 Kilogramm bezieht und einen schweren Fall gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. c BetmG darstellt, gefährdet daher erheblich im Sinne von Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO die Gesundheit und Sicherheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die einen bedeutenden Teil der Konsumenten und eine besonders verletzliche Personengruppe bilden (E. 3.2).
    écurité; être; écidive; érieuse; été; Autrui; énale; érieusement; ération; évenu; Tribunal; élit; éfiants; également; Genève; ésine; étention; édéral; élits; édure; République; éjà; Action; éitération; Existe; LStup; Sicherheit; Cannabis; Gesundheit; Konsum

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-151/2013Nichteintreten auf Asylgesuch (erneutes Asylverfahren Schweiz) und Wegweisungühre; Quot;; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Verfügung; Wegweisung; Lanka; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Asylgesuch; Wegweisungsvollzug; Akten; Tamil; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Rechtsvertreter; Rückkehr; Sachverhalt; Urteil; Verfahren; Verfolgung; Suizid; Verfahren; Bericht; Vollzug; ändige

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CN.2022.16Entscheid; Bundesgericht; Kammer; Beschwerdekammer; Sicherheitshaft; Urteil; Anklage; Zwangsmassnahmen; Tatverdacht; Anordnung; Untersuchungshaft; Person; Bundesgerichts; Zwangsmassnahmengericht; Entscheide; Gericht; Bundesstrafgericht; Apos;; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Bundesstrafgerichts; Fluchtgefahr; Sanktion; Bundesanwaltschaft; Tatverdachts; Taten
    CA.2023.8Gericht; Bundes; Untersuchung; Entscheid; Untersuchungs; Verfahren; Verfahren; Untersuchungshaft; Bundesgericht; Kammer; Beschwerdekammer; Tatverdacht; Zwangsmassnahmen; Verlängerung; Verfahrens; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Beschwerdeführers; Verhältnis; Parteien; Urteil; Beschleunigungsgebot; Freiheitsstrafe; Sachverhalt

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Zuberbühler, FreiZürcher Kommentar StPO2020
    Schmid, Schweizer, JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 3. Aufl.2019