E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 22 VwVG vom 2022

Art. 22 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 22 III. Erstreckung

1 Eine gesetzliche Frist kann nicht erstreckt werden.

2 Eine behördlich angesetzte Frist kann aus zureichenden Gründen erstreckt werden, wenn die Partei vor Ablauf der Frist darum nachsucht.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 22 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2024/558Chambre; Avocat; ’avocat; ’elle; ’il; était; ître; ’ai; ’au; ’est; é-stage; ébut; ’était; éter; J’ai; Annexe; ésente; -stagiaire; écision; Registre; écembre; ’étude
VD2024/44élai; LPA-VD; édé; ’au; ’avance; édéral; Assurance-invalidité; ’assistance; édure; Office; éposé; ’autorité; écision; ’assurance-invalidité; ’est; ’irrecevabilité; ’il; écembre; échéant; édérale; éfaut; échéance; ’espèce; écède
Dieser Artikel erzielt 128 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/225Urteil Verfahrensrecht, Art. 30 VRP (sGR 951.1) in Verbindung mit Art. 144 ZPO (SR 272), Art. 29 Abs. 2 BV (SR 101).Die Beurteilung über Gesuche um Sistierung des Verfahrens und um Fristerstreckung liegt im Ermessen der urteilenden Instanz. Das Verwaltungsgericht hat sich bei der Überprüfung auf eine Rechtskontrolle zu beschränken. Wird ein fristgerecht gestelltes Fristerstreckungsgesuch abgelehnt, ist dem Gesuchsteller eine kurze Nachfrist anzusetzen, sofern das Gesuch nicht als trölerisch oder rechtsmissbräuchlich bewertet werden muss (Verwaltungsgericht, B 2011/225). Frist; Fristerstreckung; Recht; Sistierung; Rekurs; Gallen; Vorinstanz; Verfahren; Baudepartement; Beschwerde; Sistierungs; Fristerstreckungs; Verfahrens; Entscheid; Fristerstreckungsgesuch; Kanton; Eingabe; Rekursergänzung; Gesuch; Rechtsvertreter; Vergleichsverhandlung; Frist; Vergleichsverhandlungen; Verwaltungsgericht; Ablehnung; Departement; Innern; Sistierungsgesuch; ünde
LUS 92 422Art. 5 Abs. 2, Art. 9 Abs. 1, Art. 96 AHVG; Art. 22a VwVG; § 32 Abs. 1 und 2 FZG. Beitragsstatut eines Taxifahrers; Fristenstillstand; kantonale Familienzulagen. § 32 Abs. 1 FZG, wonach die Verfahrensvorschriften der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung gelten, ist lex specialis zum VRG. Daher gelten die Fristenstillstandsbestimmungen von Art. 22a VwVG in Verbindung mit Art. 96 AHVG im Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht ebenfalls im Bereich der kantonalen Familienzulagenordnung. ätig; Verfügung; Frist; Ausgleichskasse; Recht; Verwaltung; Arbeit; Zustellung; Verfügungen; Fristen; Sozialversicherung; Entgelt; Zahlung; Hinweis; Erwerbstätigkeit; Sozialversicherungsbeiträge; Kopie; Vorschriften; Beweis; Beiträge; Entgelte; Stellung; Verwaltungsgericht; ätet
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 II 304 (2C_255/2016)Art. 54 und 55 VStG; Steuerrückerstattung; Beschwerdefrist; Voraussetzungen für die Anwendung kantonaler Verfahrensvorschriften; Ausschluss einer analogen Anwendung der im VwVG und in der ZPO vorgesehenen Gerichtsferien. Gemäss Art. 54 Abs. 1 VStG kann gegen den Einspracheentscheid des kantonalen Verrechnungssteueramtes innert 30 Tagen nach der Eröffnung bei der kantonalen Rekurskommission schriftlich Beschwerde erhoben werden; die Beschwerde hat einen bestimmten Antrag zu enthalten und die zu seiner Begründung dienenden Tatsachen anzugeben. Vorbehalten bleibt Art. 55 VStG (E. 3.1). Art. 55 VStG gestattet die Anwendung kantonaler Verfahrensvorschriften, wenn der Entscheid über den Rückerstattungsanspruch mit der Veranlagungsverfügung verbunden worden ist. Ist dies - wie hier - nicht der Fall, kommt das kantonale Verfahrensrecht nicht in Betracht und ist nur Art. 54 Abs. 1 VStG massgebend (E. 3.3). Eine (analoge) Anwendung der im VwVG und in der ZPO vorgesehenen Gerichtsferien ist auch ausgeschlossen (E. 3.4).
Verfahren; Gerichtsferien; Entscheid; Urteil; Verrechnungssteuer; Rückerstattungsanspruch; Veranlagungsverfügung; Frist; Rekurskommission; Verfahrensvorschriften; Recht; Kanton; Einspracheentscheid; Regelung; Beschwerdefrist; öffentlich-rechtlichen; Kantons; Verrechnungssteueramtes; Eröffnung; Antrag; Begründung; Tatsachen; Verfahrensrecht; Betracht; Erwägungen; Fristen; Rechtsmittelfrist; Bundesgesetz; Urteilskopf; Auszug
139 V 490 (9C_525/2013)Art. 38 Abs. 4 lit. a ATSG (Art. 46 Abs. 1 lit. a BGG; Art. 22a Abs. 1 lit. a VwVG; Art. 34 Abs. 1 lit. a OG, auf Ende 2006 hin aufgehoben); Fristenstillstand vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern. Unter "Ostern" ("Pâques", "Pasqua") im Sinne dieser Bestimmungen verstehen Rechtsprechung und Lehre seit jeher ausschliesslich den Ostersonntag und nicht etwa Ostersonntag und Ostermontag zusammen oder gar den Zeitraum von Karfreitag bis und mit Ostermontag (E. 2.2).
Urteil; Ostern; Ostersonntag; Ostermontag; Pâques; Pasqua; Kantons; Fristenstillstand; Ostern; Pâques; Pasqua; Sinne; Bestimmungen; Rechtsprechung; Lehre; Zeitraum; Karfreitag; Erwägungen; Bundesrechtspflege; Sozialversicherungsgericht; GSVGer;; Bundesgesetz; Eidgenössischen; Versicherungsgerichts; Urteilskopf; Auszug; Abteilung; Ausgleichskasse; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-830/2023ZölleEinfuhr; Frist; Übersiedlungsgut; Veranlagung; Einfuhrsteuer; MWSTG; Zollanmeldung; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Person; Begleitdokumente; Urteil; Vorinstanz; Unterlagen; Zollstelle; Zeitpunkt; Mehrwertsteuer; Wohnsitz; Wohnung; Recht; Anspruch; Entscheid; BVGer; Schweiz; Rückerstattung; Vernehmlassung; Zollgebiet
C-5832/2023RentenanspruchBundesverwaltungsgericht; Beschwerde; Verfahren; BVGer-act; Frist; Verfahrens; Gesuch; Rechtspflege; Zwischenverfügung; Verfahrenskosten; Vorinstanz; Verfügung; Formular; Beschwerdeführers; Parteien; IVSTA; «Gesuch; Rechtspflege»; Belege; Vermögens; Person; Urteil; Invalidenrente; Hinweis; Bedürftigkeit; Akten; Entscheid

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2019.13Amtshandlung (Art. 27 Abs. 1 und 3 VStrR). Aufschiebende Wirkung (Art. 28 Abs. 5 VStrR). Unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren (Art. 29 Abs. 3 BV).Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; FINMA; Entscheid; VStrR; Akten; FINMAG; Beschwerdekammer; Beschwerdegegner; Verfügung; Frist; Leiter; Rechtsdienstes; Beschwerdeführers; Eidgenössische; Eingabe; Bundesstrafgericht; Rechtspflege; Finanzmarktaufsicht; Gesuch; Frist; Bundesgesetz; Schlussprotokoll; Antrag; Begründung; Erstreckung; Bundesstrafgerichts
RR.2016.267Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die Türkei. Herausgabe zur Einziehung (Art. 74a IRSG).Recht; Rechtshilfe; Bundes; Verfahren; Entscheid; Gehör; Einziehung; Urteil; Frist; Gerichts; Beschwerde; Anspruch; Herausgabe; Verfahrens; Vertreter; Vermögenswerte; Behörde; Schlussverfügung; Kammer; Stellung; Bundesstrafgericht; Konto; Stellungnahme; Sachen; Rechtshilfeersuchen; Bundesstrafgerichts; Akten; Verletzung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller, Schindler, Auer Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren2019
Bernhard Waldmann, Philippe WeissenbergerPraxis VwVG2016