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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 22 BV vom 2024

Art. 22 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 22 Versammlungsfreiheit

1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 22 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU220036Widerhandlung gegen die Covid-19-VerordnungKundgebung; Berufung; Covid; Covid-; Beschuldigte; Kundgebungen; Stadt; Veranstaltung; Kanton; Veranstaltungen; Urteil; Person; Verordnung; Vorinstanz; Stadtrichteramt; Personen; Massnahme; Massnahmen; Beschuldigten; Busse; Kantons; Einsprecher; Berufungsbeklagte; VBöG; Teilnehmer; Sinne; Verfahren; Gericht; Regelung; Bewilligung
ZHSB220440Nötigung etc.Beschuldigte; Nötigung; Blockade; Sinne; Berufung; Verkehr; -brücke; Person; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Fotos; Urteil; Betrieb; Erfassung; Brücke; Verkehrs; Störung; Demonstration; Polizei; Betrieben; Allgemeinheit; Geldstrafe; Recht; Personen; Fahrbahn
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.55-Beschuldigte; Solothurn; Polizei; Urteil; Beschuldigten; Wegweisung; Berufung; Urteils; KapoG; Verfahren; Sachverhalt; Verfügung; Kundgebung; Kanton; Busse; Baseltor; Verfahrens; Stadt; Gericht; Vorinstanz; Recht; Innenstadt; Person; Sachverhalts; Wegweisungs; Befehl
SGB 2017/26Entscheid Verfahren, Nichteintreten auf eine Sprungbeschwerde gegen ein superprovisorisch verfügtes vorsorgliches Konzertverbot, Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG analog, Art. 15 Abs. 3 und Art. 18 VRP. Qualifikation als superprovisorisch verfügte vorsorgliche Massnahme (E. 1.1 f.). Der Beschwerdeführer bemühte sich nach Erhalt des angefochtenen superprovisorischen Konzertverbots nicht umgehend um den Erlass einer ordentlichen vorsorglichen Massnahme. Auch sieht er das Beschleunigungsgebot nicht verletzt. Deswegen rechtfertigte es sich vorliegend nicht, die Beschwerde zuzulassen (E. 1.3), (Präsidialentscheid Verwaltungsgericht, B 2017/26). Verfügung; Hinweis; Konzert; Massnahme; Hinweisen; Kanton; Vorinstanz; Veranstaltung; Bundes; Recht; Gallen; Polizei; Schweiz; Kantons; VerwGE; Konzertverbot; Veranstaltungsort; Massnahmen; Bundesgericht; Verbot; Beschwerdeführers; Verbindung; Gefahr; Verwaltungsverfahren; Abteilungspräsident; Schweizerischen; Verwaltungsgericht; Bezug
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 450 (2C_941/2020)
Regeste
Art. 22 und Art. 36 Abs. 1 und 3 BV ; Art. 30 und 40 EpG ; Covid-19-Massnahmen; Veranstaltungsverbot; gesetzliche Grundlage; Verhältnismässigkeit. Das Veranstaltungsverbot des Kantons Schwyz zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erweist sich in Anbetracht des dem Regierungsrat zustehenden Ermessensspielraums als gesetzes- und verfassungskonform und namentlich als verhältnismässig (E. 3).
Massnahme; Massnahmen; Veranstaltung; Verordnung; Veranstaltungen; Personen; Recht; Krankheit; Verhältnis; Einschränkung; Schwyz; Kanton; Verhältnismässigkeit; Bundes; Regierungsrat; Covid-; Grundlage; Risiko; Fallzahlen; Veranstaltungsverbot; Interesse; Einschränkungen; Behörden; Sterblichkeit; üfen
147 I 372 (1B_285/2020)
Regeste
Art. 8 EMRK ; Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16, Art. 22, Art. 36 BV ; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a, Art. 260 StPO ; Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3).
Profil; DNA-Profil; Recht; Delikt; Kundgebung; Eingriff; Delikte; Aufklärung; Hinweis; Rechtsprechung; Selbstbestimmung; Hinweise; Erfassung; Hinweisen; Grundrecht; Vorinstanz; Person; Anhaltspunkt; Fingerabdrücke; Zwangsmassnahme; Schwere; Aktion; Taten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Waldmann, HertigBasler Kommentar Bundesverfassung2015
-Basler Kommentar Bundesverfassung2015