Art. 22 Abgeltung der Ruhezeit (1)
Soweit das Gesetz Ruhezeiten vorschreibt, dürfen diese nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden, ausser bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 1998, in Kraft seit 1. Aug. 2000 (AS 2000 1569; BBl 1998 1394).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT210201 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Rechtsöffnung; Verweis; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Ziffer; Arbeitsvertrag; Überstunden; Betrag; Forderung; Stunden; Forderung; Betreibung; Dispositiv; Sinne; Parteien; SchKG; Zahlung; Urteil; Vorinstanz; Rechtsöffnungsgesuch; Tzuschläge; Zügeltag; Entscheid; Ansicht; Beschwerdeverfahren; Stundenlohn; Tarbeit |
LU | V 12 22_1 | Das Luzerner Kantonsspital untersteht als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt dem eidgenössischen Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen. Der im Betrieb geleistete Pikettdienst stellt als Bereitschaftsdienst Arbeitszeit dar, was insbesondere Auswirkungen auf die den Arbeitnehmenden zwingend zu gewährenden Ruhezeiten hat. In der Klinik geleisteter Bereitschaftsdienst muss aber nicht in gleicher Höhe wie die Tätigkeit im Operationssaal entschädigt werden. | Arbeit; öffentlich-rechtlich; Anstalt; öffentlich-rechtliche; Recht; Pikett; Kanton; Arbeitsgesetz; Ruhezeit; Rechtspersönlichkeit; Spital; Pikettdienst; Kantons; Dienst; Arbeitnehmer; Arbeitszeit; Anstalten; öffentlich-rechtlichen; Personal; Bereitschafts; Bereitschaftsdienst; Betrieb; Verwaltung; Arbeitnehmende; Luzern; Arbeitsgesetzes; Arbeitnehmenden; Spitalgesetz |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2013.00139 | Zuständigkeit (E. 1). Die Baubehörde der Stadt Zürich ist grundsätzlich kompetent, die strittigen Auflagen mit der baurechtlichen Bewilligung zu verknüpfen. Sie muss im Rahmen des Planbegutachtungsverfahrens die arbeitsrechtlichen Fragen jedoch dem Beschwerdegegner zur Stellungnahme unterbreiten (E. 4.1.4 Abs. 1). Der Beschwerdegegner ist Vollzugsbehörde für arbeitsrechtliche Vorschriften und berechtigt, die angefochtene Verfügung zu erlassen (E. 4.1.4 Abs. 2). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle Massnahmen zu treffen, die der Erfahrung nach notwendig, nach dem Stand der Technik möglich und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind (E. 5.2). Räume ohne natürliche Beleuchtung oder ohne Sicht ins Freie dürfen nur als (ständige) Arbeitsplätze benutzt werden, wenn durch besondere bauliche oder organisatorische Massnahmen sichergestellt ist, dass den Anforderungen des Gesundheitsschutzes insgesamt Genüge getan ist (E. 5.3 f.). Die fehlenden Fenster werden in den Räumlichkeiten des Fitnesscenters genügend kompensiert. Das vollverglaste Dach ermöglicht den Mitarbeitenden Witterungsverhältnisse und den Tag-Nacht-Wechsel wahrzunehmen, und die FitnesstrainerInnen, für welche zusätzliche, bezahlte Pausen von 20 Minuten pro Halbtag angeordnet wurden, halten sich während eines Arbeitstages wiederholt an den gut belichteten Örtlichkeiten auf (E. 7.3). | Arbeit; Fitness; Arbeitsplätze; Massnahme; Massnahmen; Stadt; Arbeitsgesetz; Gesundheits; Mitarbeitenden; Wegleitung; Sicht; Tageslicht; Verordnung; Pausen; Beschwerdegegner; Verfügung; Entscheid; Bistro; Dispositiv-Ziff; Fitnesscenter; Arbeitsplätzen; Rekurs; Kunden; Umweltdepartement; Beleuchtung |
BS | ZB.2018.37 (AG.2019.338) | Forderung aus Arbeitsvertrag (BGer 4A_285/2019 vom 18. November 2019) | Berufung; Arbeit; Berufungskläger; Klage; Beweis; Zivilgericht; Berufungsbeklagte; Arbeitszeit; Über; Pause; Recht; Stunden; Fahrer; Berufungsklägers; Zeuge; Touren; Entscheid; Zivilgerichts; Arbeitnehmer; Überstunden; PostLogistics; Pausen; Zeugen; Replik |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-1967/2007 | Arbeitnehmerschutz | Arbeit; Tarbeit; Bewilligung; Betrieb; Arbeitnehmer; Bewilligungen; Dauernachtarbeit; Vorinstanz; Fleisch; Sonntag; Unentbehrlichkeit; Recht; Gesuch; Betriebe; Höchstarbeitszeit; Voraussetzung; Sonntags; Schicht; Feiertag; Voraussetzungen; Einverständnis; Konsumbedürfnis; Sonntagsarbeit; Untersuchung; Produkt |
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiser, von Kaenel, Portmann, Wyler | Hand zum ArG [Hrsg. Geiser, von Kaenel, Wyler] | 2005 |