CPS Art. 217 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 217 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 217 Negligientscha da las obligaziuns da mantegniment (1)

1 Tgi che n’ademplescha betg sias obligaziuns da mantegniment u da sustegn tenor il dretg da famiglia, malgr ch’el ha u ch’el avess ils meds necessaris per quai, vegn chasti , sin plant, cun in chasti da detenziun da fin 3 onns u cun in chasti pecuniar.

2 Il dretg da purtar plant han er las autoritads ed ils posts designads dals chantuns. Quest dretg sto vegnir exequì observond ils interess da la famiglia.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 23 da zer. 1989, en vigur dapi il 1. da schan. 1990 (AS 1989 2449; BBl 1985 II 1009).

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Art. 217 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220278Vernachlässigung von Unterhaltspflichten etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Berufung; Gericht; Zahlung; Vorinstanz; Urteil; Antrag; Anklage; Gerichtskasse; Berufungsverfahren; Zuwendung; Staat; Sinne; Leistungen; Sozialhilfe; Betrag; Rückzahlung; Unterhalt; Staatsanwalt; Privatklägerin; Konto; Bezug; Delikt; Staatsanwaltschaft; Vernachlässigung; Unterhaltspflichten
ZHLY220005Ehescheidung (Schuldneranweisung/Rechtsverweigerung)Schuldner; Unterhalt; Schuldneranweisung; Recht; Vorinstanz; Anweisung; Berufung; Entscheid; Verfügung; Beklagten; Verfahren; Gesuch; Gericht; Parteien; Drittschuldner; Arbeitgeber; Bezug; Unterhaltsverpflichteten; Massnahme; Sinne; Vollstreckung; Ehegatten; Massnahmen; Bundesgericht; Eingabe; Scheidung; Leistung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.96-Schulden; Niederlassungsbewilligung; Schweiz; Solothurn; Apos; Kanton; Kantons; Widerruf; Staatsanwaltschaft; Busse; Beschwerde; Verlustschein; Verlustscheine; Beschwerdeführers; Wegweisung; Urteil; Befehl; Betreibung; Migrationsamt; Zustand; Tagessätze; Höhe; Sicherheit; Kinder; Massnahme; Vorinstanz
SOBKBES.2022.107-Unterhalt; Recht; Staat; Unterhaltspflicht; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Unterhaltspflichten; Verfahren; Vernachlässigung; Nichtanhandnahme; Entscheid; Beschuldigten; Rechtspflege; Staates; Verfahren; Verfügung; Anzeige; Rückforderungsanspruch; Nichtanhandnahmeverfügung; Solothurn; Beschwerdeverfahren; Rechtsbeiständin; Parteien; Urteil; Tatbestand; Apos; Unterhaltsbeiträge; Gerichtspräsidentin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 IV 107 (6S.506/2006)Art. 321bis StGB, Art. 12 Abs. 3 VOBG; Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung, Strafantragsrecht. Der Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung steht das Recht, bei Geheimnisverletzung Strafantrag zu stellen, nicht zu (E. 2). Forschung; Berufsgeheimnis; Antrag; Daten; Behörde; Geheimnis; Expertenkommission; Verletzung; Antrag; Bereich; Bewilligung; Recht; Sinne; Vorinstanz; Verordnung; Berufsgeheimnisse; Medizin; Berufsgeheimnisses; Person; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Präsident; Anzeige; Entscheid; Angehörige
132 IV 49Art. 217 und 29 StGB; Vernachlässigung von Unterhaltspflichten; Beginn der Strafantragsfrist. Der Arbeitgeber, der entgegen dem Entscheid eines Zivilgerichts den von seinem Arbeitnehmer als Unterhaltsbeitrag geschuldeten Lohnanteil nicht der unterhaltsberechtigten Gattin zukommen lässt, sondern den gesamten Lohn an den Arbeitnehmer überweist, ist subjektiv Gehilfe zur Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, wenn er im Zeitpunkt der Überweisung den deliktischen Willen des Arbeitnehmers kennt, der bereits den Entschluss zur Vernachlässigung der Unterhaltspflichten gefasst hat (E. 1). Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten ist ein Dauerdelikt, so dass die Strafantragsfrist - analog der Verjährungsfrist (Art. 71 lit. c StGB) - erst mit der letzten tatbestandsmässigen Unterlassung der Zahlung zu laufen beginnt (E. 3.1). Die Strafantragsfrist beginnt gegenüber dem Teilnehmer erst zu laufen, wenn die Berechtigte den Täter kennt (E. 3.2). élit; Action; Entretien; Auteur; élai; énale; été; être; Infraction; Tribunal; édéral; Antrag; était; Gesetzbuch; élictueux; Actions; ément; écision; ébiteur; Intimée; état; Ayant; éfini; Acquitte; écembre; Vernachlässigung; Unterhaltspflichten; Emprisonnement; Obligation; Kommentar

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4776/2012PersonensicherheitsprüfungenPerson; Personen; Bundes; Personensicherheitsprüfung; Vorinstanz; Armee; Bundesverwaltungsgericht; Waffe; Über; Sicherheit; Recht; Hinderungsgr; Befragung; Urteil; Verfahren; Gewalt; Fachstelle; Stellung; Überlassung; Zusammenhang; Rekrutierung; Verfügung; Beurteilung; Risikoerklärung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2016.32Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Beschuldigte; Urkunde; Bundes; Kantons; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Urkunden; Steuerbetrug; Behörden; Steuerhinterziehung; Betrug; Anzeigeerstatterin; Beschuldigten; Unterhaltspflicht; Bundesstrafgericht; Nidwalden; Gerichtsstand; Unterhaltsbeiträge; Vorwurf; Beschwerdekammer; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Bundesstrafgerichts; Recht; Betruges; Oberstaatsanwaltschaft
RR.2016.75Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Österreich. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Entscheid; Beschwerde; Unterhalts; Sachverhalt; Staat; Verfahren; Innsbruck; Verfahren; Beschwerdekammer; Behörde; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Sachen; Rechtshilfeersuchen; Sachverhalts; Bezirksgericht; Gallen; Verfügung; Bezirksgerichts; Apos;; Verfahrensakten; Einvernahme; Bundesstrafgerichts; Herausgabe; Vorliegen; Schweiz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan Trechsel, Mark Pieth, SchweizerPraxis, Zürich, St. Gallen 2021
Schweizer, Schlegel, Wohlers, Godenzi Hand zum Schweizerischen Strafgesetzbuch2020