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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 212 ZPO vom 2024

Art. 212 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 212 Entscheid

1 Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken kann die Schlichtungsbehörde entscheiden, sofern die klagende Partei einen entsprechenden Antrag stellt.

2 Das Verfahren ist mündlich.

3 Bei einem Entscheid gemäss Absatz 1 legt die Schlichtungsbehörde die Gerichtskosten und die Parteientschädigung fest. (1)

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 212 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU230045ForderungRecht; Vorinstanz; Parteien; Rechtsmittel; Beschwerdegegner; Klage; Verfahren; Beschwerdeführers; Entscheid; Vergleich; Revision; Verfügung; Forderung; Friedensrichter; Verfahrens; Gericht; Bundesgericht; Rechtsbegehren; Schlichtungsverhandlung; Entscheids; Kammer; Aufsichtsbeschwerde; Beilage; Schlichtungsbehörde; Einigung; Klageanerkennung; Klagerückzug; Praxis; Beurteilung; Bezirksgericht
ZHLZ230035UnterhaltUnterhalt; Schlichtung; Genehmigung; Gericht; Berufung; Kindes; Verfügung; Schlichtungsverfahren; Kindsmutter; Friedensrichteramt; Verfahren; Parteien; Unterhaltsvereinbarung; Bülach; Beklagten; Kindesschutzbehörde; Vergleich; Vorinstanz; Schweizerischen; Schlichtungsbehörde; Zivilprozess; Vereinbarung; Zivilprozessordnung; Klägers; Unterhaltsklage; Schrank; Bezirksgericht; Dispositiv; /Monat
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130018Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Recht; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Gesuchstellers; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Friedensrichter; Gewährung; Verfahren; Inserat; Obergerichtspräsident; Friedensrichteramt; Akten; Beurteilung; Entscheid; Urteil; Parteien; Gericht; Gesuche; Einkommen; Vorwahl; Druck; Vergleich; Rechtsverbeiständung; üglich
ZHVO120077Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchsteller; Rechtspflege; Verfahren; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Pacht; Entscheid; Pachtsachen; Schlichtungsbehörde; Kanton; Rechtsbeistand; Obergerichts; Paritätische; Paritätischen; Bezirkes; Obergerichtspräsident; Genossenschaft; Gesuchstellers; Forderung; Gewährung; Rechtsbeistandes; Klage; Gericht; Anspruch; Kantons; Forderungsklage; Bestellung; Beurteilung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 440 (4D_76/2020)
Regeste
Art. 212 und 243 ff. ZPO ; Entscheidungsbefugnis der Schlichtungsbehörde; anwendbares Verfahren; Verhandlungsmaxime; Säumnis der beklagten Partei. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2'000 Franken kann die Schlichtungsbehörde entscheiden, sofern die klagende Partei einen Antrag stellt. Allerdings muss sie dies nicht tun, da Art. 212 ZPO ihr einen grossen Ermessensspielraum einräumt (E. 3.3.1 und 6).
édure; Autorité; écision; être; ésent; Schweizerische; Schlichtungsbehörde; Zivilprozessordnung; ésente; Message; écité; Entscheid; Verfahren; égué; érante; égation; ègles; Schlichtungsverfahren; Kommentar; -projet; égations; éter; éposé; Président; été; étermination; SCHRANK; Zivilprozessrecht; écisionnelle; écution
142 III 638 (4A_105/2016)Art. 212 ZPO; Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde. Muss die Schlichtungsbehörde von ihrer Entscheidkompetenz gemäss Art. 212 Abs. 1 ZPO Gebrauch machen, wenn sie formell ein Entscheidverfahren eröffnet hat und die Parteien in dessen Rahmen hat plädieren lassen? Frage verneint (E. 3.1-3.4).
Schlichtungsbehörde; Entscheid; Parteien; Urteil; Entscheidverfahren; Zivilprozessordnung; Antrag; Schweizerische; Klage; Botschaft; Urteilsvorschlag; Recht; Sinne; Kommentar; Schlichtungsversuch; Streitwert; Friedensrichterin; Klagebewilligung; RICKLI; Erwägung; Erledigung; Entscheidkompetenz; Gebrauch; Erwägungen; Streitigkeiten; Franken

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger Kommentar zur ZPO2016
Peter, SchweizerBerner Schweizerische Zivilprozessordnung2012