CCS Art. 208 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 208 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 208 2. Attribuziun als acquists

1 Als acquists vegnan attribuidas:

  • 1. las donaziuns gratuitas ch’in consort ha fatg durant ils ultims 5 onns avant la schliaziun da l’urden dals bains senza il consentiment da l’auter consort, cun excepziun dals regals occasiunals usitads;
  • 2. alienaziuns da facultad ch’in consort ha fatg durant la durada da l’urden dals bains per sminuir la part da l’auter consort.
  • 2 ... (1)

    (1) Abolì tras la cifra II 3 da l’agiunta 1 da la Procedura civila dals 19 da dec. 2008, cun effect dapi il 1. da schan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 208 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLC200030EhescheidungBerufung; Auskunft; Recht; Beklagten; Edition; Vorinstanz; Stufe; Konto; Stufenklage; Gericht; Entscheid; Parteien; Bezifferung; Konti; Unterhalt; Klage; Auskunftsbegehren; Teilurteil; Verfahren; Buchhaltung; Begründung; Anspruch; Investitionen; Kontoauszüge; Auskunftsinteresse
    ZHLE190002EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Berufung; Vorinstanz; Entscheid; Verfahren; Parteien; Gesuchsgegners; Gütertrennung; Bonus; Recht; Ausgaben; Eheschutz; Ausführungen; Trennung; Urteil; Mehrkosten; Unterhalt; Abänderung; Berufungskläger; Bezirksgericht; Bülach; Eingabe; Gefährdung; Errungenschaft
    Dieser Artikel erzielt 21 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 III 73 (5A_130/2019) Art. 122 f., 207 Abs. 1 und Art. 208 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB ; Art. 331 Abs. 3 OR ; Ehescheidung; Vorsorgeausgleich und güterrechtliche Auseinandersetzung (Errungenschaftsbeteiligung); Berücksichtigung von Arbeitgeberbeitragsreserven. Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens bestehende Arbeitgeberbeitragsreserven betreffen künftige Beitragszahlungen der Arbeitgebergesellschaft und nicht vom Arbeitnehmer bereits erworbene Ansprüche aus beruflicher Vorsorge. Bei der Berechnung der zu teilenden Austrittsleistung bleiben sie grundsätzlich ausser Betracht. Eine Lücke in der Regelung zum Vorsorgeausgleich besteht nicht (E. 4.1). Es sind keine hypothetischen Austrittsleistungen anzurechnen (E. 4.2). Arbeitgeber; Vorsorge; Arbeitgeberbeitragsreserve; Arbeitgeberbeitragsreserven; Urteil; Beschwerdegegner; Aktien; Austrittsleistung; Scheidung; Vorsorgeausgleich; Errungenschaft; Obergericht; Beitragsreserve; Beweis; Beitragsreserven; Vorinstanz; Einleitung; Scheidungsverfahrens; Ansprüche; Berechnung; Recht; Arbeitnehmer; Vorsorgeeinrichtung; Pensionskasse; Beschwerdegegners; Ehegatte
    138 III 689 (5A_234/2012)Art. 208 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Hinzurechnung zur Errungenschaft; unentgeltliche Zuwendung und Erfüllung einer sittlichen Pflicht. Begriff der unentgeltlichen Zuwendung und Prüfung, ob Unterhaltszahlungen an die Mutter des nichtehelichen Kindes der Hinzurechnung unterliegen (E. 3). Urteil; Errungenschaft; Obergericht; Zuwendung; Kindes; Geldzahlungen; Pflicht; Mutter; Hinzurechnung; Ehegatte; Unterhalt; Güterstand; Beschwerdeführers; Betreuung; Ehegatten; Kantons; Recht; Betrag; Sinne; Zahlungen; Zuwendungen; Güterstandes; HAUSHEER/REUSSER/GEISER; Anspruch; Ehefrau; Kantonsgericht; Ansprüche; unentgeltliche

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    -Berner 1992