E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 206 StPO vom 2024

Art. 206 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 206 Polizeiliche Vorladungen

1 Im polizeilichen Ermittlungsverfahren kann die Polizei Personen zum Zwecke der Befragung, der Identitätsfeststellung oder der erkennungsdienstlichen Behandlung ohne Beachtung besonderer Formen und Fristen vorladen.

2 Wer einer polizeilichen Vorladung keine Folge leistet, kann mit Befehl der Staatsanwaltschaft vorgeführt werden, wenn diese Massnahme der vorgeladenen Person schriftlich angedroht worden ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 206 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2024/563’il; Ministère; ’elle; ’au; énal; était; Action; énale; -entrée; édure; écité; éré; édé; Ordonnance; ’ordonnance; ’avoir; él ’espèce; éposé; égard; ’était; émoins; ’instruction
VDEntscheid/2024/170Ministère; énal; énale; ’il; ’au; Ordre; écité; éments; était; Autre; ’ordre; édure; ’elle; -entrée; Autres; él éposé; ’est; Enquête; Ouverture; ’avait; éclarations; éléments
Dieser Artikel erzielt 22 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.193 (AG.2019.483)Vorladung zur erkennungsdienstlichen BehandlungStaat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Erfassung; Vorladung; Beschwer; Beschwerde; Recht; Massnahme; Verfahren; Person; Behandlung; Verfahren; Befehl; Anordnung; Basel; Zwangsmassnahme; Beschwerdeführers; Taten; Massnahmen; Auflage; Erstellung; Gericht
BSBES.2014.161 (AG.2015.513)NichtanhandnahmeStaatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Untersuchung; Nichtanhandnahme; Verfahren; Ermittlungsverfahren; Person; Verein; Anzeige; Schweiz; Apotheke; Nichtanhandnahmeverfügung; Interesse; Basel; Verfügung; Sachverhalt; Verantwortlichen; Untersuchungen; Schweizerische; Verfahrens; Bundesgesetz; Firma; Bundesgesetzes; Akten; Recht; Bestimmungen; ätigt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2017.68Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Recht; Beschwerde; Verfahren; Rechtshilfe; Einvernahme; Verfahren; Verteidigung; Beschwerdeführers; JStPO; Entscheid; Verfahrens; Behörde; Jugendliche; Recht; Verfahrensakten; Schlussverfügung; Bundesstrafgericht; Vertretung; Sachen; Landes; Eltern; Bundesstrafgerichts; Person; Herausgabe; Verfügung; Eintretens