Art. 204 Freies Geleit
1 Sind Personen vorzuladen, die sich im Ausland befinden, so kann ihnen die Staatsanwaltschaft oder die Verfahrensleitung des Gerichts freies Geleit zusichern.
2 Personen, denen freies Geleit zugesichert wurde, können in der Schweiz wegen Handlungen oder Verurteilungen aus der Zeit vor ihrer Abreise nicht verhaftet oder anderen freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterworfen werden.
3 Das freie Geleit kann an Bedingungen geknüpft werden. In diesem Fall sind die betroffenen Personen darauf aufmerksam zu machen, dass das freie Geleit erlischt, wenn sie die daran geknüpften Bedingungen missachten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220303 | Mehrfacher Diebstahl etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Delikt; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Delikte; Sanktion; Kanton; Kantons; Diebstahl; Recht; Befehl; Vorinstanz; Dossier; Geldstrafe; Marihuana; Schweiz; Sinne; Berufung; Zusatzstrafe; Aufenthalt; Lande; Landes; Gericht; Verteidigung; Hausfriedensbruch; Sachbeschädigung |
ZH | SB210226 | Mord etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Vorinstanz; Person; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Staat; Gutachten; Einvernahme; Berufung; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Recht; Opfer; Verfahren; ändig |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2022.73 | - | Apos; Beschuldigte; Beschuldigten; Konto; Urteil; Aktie; Aktien; Recht; Urteils; Staat; Verfahren; Berufung; Über; Firma; Verfahren; Verfahrens; Betrug; Verbleib; Rechtskraft; Vorinstanz; Unternehmen; Geschädigte; Vermögens; Freiheit; Verteidigung |
SO | STBER.2021.91 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Kläger; Privat; Privatkläger; Urteil; Freiheit; Recht; Solothurn; Kabelbinder; Staat; Aussage; Geschädigte; Berufung; Privatklägers; Polizei; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Urteils; Aussagen; Beweis; Fahrzeug; Bargeld; ädigten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 IV 390 | Art. 204 StPO, Art. 12 Ziff. 2 EUeR und Art. 73 Abs. 2 IRSG; Tragweite des freien Geleits im Sinn von Art. 204 StPO. Als Nutzniesser eines freien Geleits im Sinn von Art. 204 StPO fallen Beschuldigte, Zeugen und/oder Auskunftspersonen in Betracht (E. 2.1). Aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte ergibt sich (E. 2.2.2), dass die gestützt auf Art. 204 StPO gewährte Immunität auch den Sachverhalt abdeckt, wegen dem der Beschuldigte vorgeladen wurde und bei einer Verurteilung wegen dieser Tatvorwürfe nicht erlischt. Die Behörde kann die Gewährung des freien Geleits indessen an Bedingungen knüpfen, bei deren Missachtung es dahin fällt (Art. 204 Abs. 3 StPO) (E. 2.2.3). | -conduit; édure; énal; énale; été; être; édé; évenu; édéral; Suisse; étention; égal; Tribunal; éjour; Autorité; Audience; était; éré; égale; édiate; êté; également; évoyait; égis; Autre; Neuchâtel; Geleits; écision; Littoral; Val-de-Travers |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SN.2020.8 | Gesuch um neue Beurteilung (Art. 368 StPO) | Beschuldigte; Gericht; Einreise; Bundes; Hauptverhandlung; Einreiseverbot; Beschuldigten; Vorladung; Schweiz; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Gesuch; Geleit; Kammer; Bundesstrafgerichts; Beurteilung; Vorladungen; Verfahren; Person; Ausländer; Einzelrichterin; Geldes; Widerhandlung; Zusammenhang; Tribunal |
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Hans, Hansjakob, Lieber, Weder | 2. Aufl. Zürich | 2014 |