Art. 203 Absichtliche Täuschung
Bei absichtlicher Täuschung des Käufers durch den Verkäufer findet eine Beschränkung der Gewährleistung wegen versäumter Anzeige nicht statt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG160112 | Forderung | Leasing; Fahrzeug; Klagten; Beklagten; Trags; Leasingvertrag; Kreditfähigkeit; Leasingrate; Leasingvertrags; Irrtum; Vertrag; Lieferant; Leasingraten; Higkeitsprüfung; Kreditfähigkeitsprüfung; Widerklage; Klägers; Fahrzeugs; Lieferantin; Vertrags; Entschädigung; Baujahr; Mängel; Schäden; Behauptung; Täuschung; Übergabe; Bezahlt; Standpunkt |
GR | ZK2-11-60 | Forderung | Rufung; Beruf; Berufung; Gerin; Fungsklägerin; Stanz; Rufungsklägerin; Instanz; Berufungsklägerin; Fleisch; Vorinstanz; Klagte; Fungsbeklagte; Richt; Rufungsbeklagte; Berufungsbeklagte; Akten; Fleisch; Prüfung; Gelhaft; Mangel; Nerfleisch; Klagten; Lichen; Stanz; Bündnerfleisch; Recht; Instanz; Vorinstanz; Sches |