Art. 2 Anwendbarkeit
1 Auf das Steuerverfahren finden die Artikel 12–19 und 30–33 keine Anwendung.
2 Auf das Verfahren der Abnahme von Berufs-, Fach- und anderen Fähigkeitsprüfungen finden die Artikel 4–6, 10, 34, 35, 37 und 38 Anwendung.
3 Das Verfahren bei Enteignungen richtet sich nach diesem Gesetz, soweit das Bundesgesetz vom 20. Juni 1930 (1) über die Enteignung nicht davon abweicht. (2)
4 Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht richtet sich nach diesem Gesetz, soweit das Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 (3) nicht davon abweicht. (4)
(1) SR 711Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
VD | 2024/458 | ômage; Suisse; UE/AELE; ’assuré; éside; écision; ’indemnité; ésidence; ’il; ériode; Caisse; ’est; évrier; ’assurance; èglement; éjour; Assurance-chômage; écembre; ’assurance-chômage; ’Etat; était; Règl; éférence; ’intimée; éférences | |
VD | HC/2024/451 | écision; LPA-VD; édéral; édure; Chambre; ésidente; écitée; -après; élai; ’expertise; éans; écisions; Bovay; L éposé; ’est; étant; L’arrêt; TRIBUNAL; CANTONAL; CHAMBRE; RECOURS; CIVILE |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 II 408 (1C_597/2020) | Regeste Auskunftsgesuch eines Journalisten über ihn betreffende Einträge im Schengener Informationssystem (SIS). Über die Auskunftserteilung entscheidet das Bundesamt für Polizei (fedpol) gemäss Art. 8 und 9 DSG in Verbindung mit Art. 58 SIS-II-Beschluss bzw. Art. 41 SIS-II-Verordnung. Betrifft das Gesuch Ausschreibungen anderer Schengen-Staaten, so ist der ausschreibenden Behörde zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (E. 2). Das fedpol muss jedoch selbst prüfen, ob der Zweck der Personenausschreibung die Auskunftsverweigerung und die damit verbundenen Einschränkungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ( Art. 13 BV ; Art. 8 EMRK ), der Pressefreiheit ( Art. 10 EMRK und Art. 17 BV ) und des Rechtsschutzes rechtfertigt, ohne an die Stellungnahme des ausschreibenden Staates gebunden zu sein (E. 6). Rückweisung an das fedpol, um ergänzende Informationen des ausschreibenden Staates zu Natur, Gegenstand und Dauer der laufenden Untersuchung einzuholen. | Auskunft; Staat; Beschluss; SIS-II-Beschluss; Recht; Schengen; Untersuchung; Bundes; Behörde; Verordnung; Ausschreibung; Daten; Stellungnahme; Staates; Schweiz; Person; Informationen; Mitgliedstaat; Personen; Schutz; Informationssystem; Über; Zweck; Personenausschreibung; Urteil; Auskunftserteilung; Auskunftsverweigerung; Entscheid |
143 III 65 (5A_299/2016) | Art. 300 Abs. 2 und Art. 422 f. ZGB; Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin. Die Pflicht zur Anhörung der Pflegeeltern beschränkt sich von Gesetzes wegen auf die für das Pflegekind wichtigen Entscheidungen. Keine wichtige Entscheidung für das Pflegekind bedeutet in der Regel der Wechsel der Beistandsperson im Falle von Berufsbeistandschaft (E. 3 und 4). Die Entlassung einer Beistandsperson aus wichtigem Grund beruht auf Ermessen. Sie kann begründet sein, wenn die objektive Beurteilung der Frage, ob und wann ein Pflegekind zu seinen leiblichen Eltern zurückgeführt wird, nicht mehr gewährleistet ist (E. 5 und 6). | Entscheid; Pflegeeltern; Beistand; Beiständin; Kindes; Entscheidung; Anspruch; Verwaltungsgericht; Anhörung; Beistandsperson; Mutter; Urteil; Entlassung; Pflegekind; Recht; Entscheidungen; Eltern; Gehör; Beschwer; Sinne; Beistandswechsel; Person; Behörde; Gesetzes; Verfahren |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BV.2022.32 | Verfahren; Akten; Verfahrens; Bundes; Beschwerde; Verfahrensleiter; Verwaltung; Akteneinsicht; Verwaltungsstrafverfahren; Untersuchung; Einsicht; Fedpol; Beschwerdegegner; Verfahrensleitung; VStrR; Einsetzung; Verfahrens; Aktenverzeichnis; Bundesamt; Polizei; Stellvertreter; Wirtschaftsstrafgericht; Verfügung; Antrag; Verfahrensakten | |
RR.2021.242 | Recht; Schlussverfügung; Frist; Beschwerdekammer; Zustellung; Verfahren; Bundesstrafgericht; Rechtshilfe; Abholung; Bundesstrafgerichts; Beschwerdefrist; Apos;; Entscheid; Sendung; Zustellfiktion; Verfahrens; Filter; Mitteilung; Tribunal; Entscheide; Rechtsanwalt; Moritz; Staatsanwaltschaft; Kantons; Sachen; Herausgabe; ächlich |
Autor | Kommentar | Jahr |
Waldmann, Weissenberger | Praxis Verwaltungsverfahrensgesetz [nachfolgend: Praxis] | 2016 |
Müller, Schindler, Auer | Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren [VwVG], Zürich | 2008 |