DO Art. 2 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 2 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 2 Concernent puncts secundars

1 Sche las partidas èn s’unidas davart tut ils puncts essenzials, vegni supponì che la resalva da puncts secundars na duaja betg impedir ch’il contract saja liant.

2 Sch’i n’è betg pussaivel da cuntanscher ina cunvegna concernent ils puncts secundars resalvads, ha il derschader da decider davart quels tenor la natira da la fatschenta.

3 Resalvadas restan las disposiziuns davart la furma dals contracts.


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Art. 2 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220025Arbeitsrechtliche ForderungVertrag; Vertrags; Parteien; Arbeitsvertrag; Recht; Vorinstanz; Sonderkonditionen; Berufung; Wille; Herrn; Rechtsbegehren; Willen; Klagt; Arbeitsvertrages; Vertragsvorschlag; Einigung; Beklagten; Salär; Gespräche; Unterzeichnung; Klägers; Dienst
ZHLA220025Arbeitsrechtliche ForderungVertrag; Vertrags; Parteien; Arbeitsvertrag; Recht; Vorinstanz; Sonderkonditionen; Berufung; Wille; Herrn; Rechtsbegehren; Willen; Klagt; Arbeitsvertrages; Vertragsvorschlag; Einigung; Beklagten; Salär; Gespräche; Unterzeichnung; Klägers; Dienst
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2008.16Entscheid Art. 2 OR (SR 220). Lieferungsvertrag, bei welchem die Parteien die Frist, innert welcher die vereinbarte Gesamtmenge abzurufen bzw. zu liefern war, nicht erörtert haben. Nachdem die Beklagte als Käuferin der Klägerin als Verkäuferin mitgeteilt hat, sie werde den Vertrag nicht mehr einhalten und keine Teillieferungen mehr abrufen, geriet sie, auch ohne vereinbartes Enddatum für den (letzten) Abruf, ohne weiteres in Verzug, womit die Klägerin ihr Wahlrecht nach Art. 107 Abs. 2 OR ausüben konnte. Berechnung des entgangenen Gewinns (Handelsgericht, 27. November 2008, HG. 2008.16). Vertrag; Klage; Kaffee; Vertrags; Beklagten; Parteien; Teillieferung; Lieferung; Klageantwort; Teillieferungen; Preis; Schadenersatz; Gewinn; Frist; Geschäft; Gauch/; Handel; Bestellung; Schluep/Schmid; Enddatum; Abruf; Verzug; Kaffeemischung; Quot; Frist; Kaffees; Recht
SGHG.2005.30Entscheid Art. 1 OR (SR 210). Angesichts der im zweiten Abschnitt des Vertrags der Parteien durch den Beklagten vorgenommenen und von der Klägerin akzeptierten Streichung der Totalstückzahlen mit einzelnen Bestelltranchen liegt keine übereinstimmende Willensäusserung, gemäss welcher sich der Beklagte zur Abnahme einer bestimmten Zahl von Geräten verpflichtet hätte, vor (Handelsgericht, 15. Dezember 2006, HG.2005.30). Quot; Ersatz; Beklagten; Vertrag; Gerät; Geräte; Vertrags; Parteien; Ersatzteillager; Abnahme; Stück; Preis; Ersatzteile; Garantie; Kündigung; Preisliste; Klage; Liefer; Stückzahl; Vereinbarung; Eingabe; Ausführungen; Bestellung; Recht; Übrigen; Lieferung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 480 (4A_45/2017)Art. 27 Abs. 2 ZGB; übermässige Bindung; Aktionärbindungsvertrag. Eine gemäss Art. 27 Abs. 2 ZGB übermässig gebundene Vertragspartei hat das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern; einer Kündigung bedarf es dafür nicht. Vorgehen, wenn der strittige Aktionärbindungsvertrag gesellschaftsrechtlich zu qualifizieren ist (E. 4). Prüfung, ob der Aktionärbindungsvertrag übermässig bindend ist (E. 5). Vertrag; Kündigung; Bindung; Aktionär; Recht; Beschwerdegegner; Verwaltungsrat; Ziffer; Aktien; Person; Freiheit; Urteil; Aktionärbindungsvertrag; Bundesgericht; Vorinstanz; Vertrages; BUCHER; Gesellschaft; Unternehmen; FORSTMOSER/KÜCHLER; Unternehmens; Rechtsprechung
143 III 600 (4A_240/2016)Art. 12 lit. e und i BGFA; Erfolgshonorar; pactum de palmario; Zulässigkeit. Ein pactum de palmario ist grundsätzlich zulässig, muss sich aber in gewissen Grenzen bewegen (E. 2). Anwalt; Honorar; Erfolg; Erfolgs; Anwalts; Urteil; Bundes; Erfolgshonorar; Recht; Verein; Vereinbarung; Bundesgericht; Kanton; Mandat; Verbot; Klient; Parteien; Mandats; Rechtsanwalt; Interesse; Wortlaut; Abschluss; Zulässigkeit; Klienten; Unabhängigkeit; Verfahren; Erfolgshonorare

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2023.12Verfahren; Verfahrens; Bundes; Entschädigung; Recht; Verfahren; Einstellung; Bundesstrafgerichts; Parteien; Konten; Gehör; Beschwerdeführer; Herkunft; Kammer; Person; Vermögenswerte; Beschwerdekammer; Geldwäscherei; Gelder; Verfügung; Verfahrens; Kostenauflage; Verfahrenskosten; Beschwerdeführers; Anspruch; Entscheid; Beschluss; Einstellungsverfügung
SK.2022.17Apos;; Apos;art; Apos;imputata; Stato; Corte; LAQ/SI; Apos;appello; Apos;accusa; Tribunal; Tribunale; Apos;atto; Confederazione; Al-Qaïda; Apos;autore; «Stato; «Al-Qaïda»; Apos;ultima; Iuliucci; Consiglio; Apos;ufficio; Apos;esecuzione; Apos;ambito; Canton; Secondo; RSPPF; Apos;avv; Lapos;imputata; Apos;attacco; Magazzini; Ticino

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, Schnyder, Vock, Droese, SchweizerBasler Internationales Privatrecht2021
Spühler, Schnyder, Vock, Droese, SchweizerBasler Internationales Privatrecht2021