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Kartellgesetz (KG)

Art. 2 KG vom 2023

Art. 2 Kartellgesetz (KG) drucken

Art. 2 Geltungsbereich

1 Das Gesetz gilt für Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen.

1bis Als Unternehmen gelten sämtliche Nachfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform. (1)

2 Das Gesetz ist auf Sachverhalte anwendbar, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. Juni 2003, in Kraft seit 1. April 2004 (AS 2004 1385; BBl 2002 2022 5506).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 2 Kartellgesetz (KG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRJAK-12-31Ernennung eines unabhängigen GerichtsAusstand; Bezirksgericht; Verfahren; Ausstands; Kanton; Recht; Bezirksgerichts; Zuständigkeit; Beschwerdeinstanz; Gericht; Entscheid; Beschluss; Gesuch; Ausstandsfrage; Kammer; Graubünden; Justizaufsichtskammer; Person; Ausstandsfragen; Gerichtskörper; Richter; Kantonsgericht; Rechtsanwalt; Kompetenz; ängig
BESK 2018 323Widerhandlung gegen das Kundgebungsreglement der Stadt BernKundgebung; Beschuldigte; Bewilligung; Versammlung; Veranstaltung; Recht; Stadt; Urteil; Versammlungs; Bewilligungs; Versammlungsfreiheit; Vorinstanz; Kundgebungsreglement; Verfahren; Beschuldigten; Kundgebungen; Grund; Berufung; Verfahrens; Bewilligungspflicht; Kammer; Entscheid; Reglement; Spontankundgebung; Ereignis; Organisator

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 72 (2C_149/2018)
Regeste
Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 und 4, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 13 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 2 PBV ; Art. 37 VGG i.V.m. Art. 49 lit. c VwVG ; gesetzliche Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise; Anwendung auf eine Preisempfehlung. Gesetzliche Kriterien der abgestimmten Verhaltensweise (Abstimmung, Marktverhalten, Kausalzusammenhang); Abgrenzung zu Vereinbarungen und Parallelverhalten (E. 3).
Preis; Verhalten; Preise; Wettbewerb; Preisempfehlung; Verhaltens; Abrede; Wettbewerbs; Verhaltensweise; Markt; Verkaufsstelle; Abstimmung; Verkaufsstellen; Unternehmen; Vorinstanz; Urteil; Recht; Befolgung; Apotheke; Ärzte; Randnr; Sanktion; Vereinbarung; ESTERMANN; Hersteller; Apotheken; Medikament; Preisempfehlungen; ätte
145 II 259 (2C_524/2018)Art. 48 VwVG; Art. 29 KG; kartellrechtliche Beschwerdelegitimation. Eröffnet die Wettbewerbskommission gegen mehrere an einer angeblich unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligte Unternehmungen eine Untersuchung und stimmt eines davon einer einvernehmlichen Regelung zu, so sind die anderen beteiligten Unternehmungen nicht legitimiert, die Verfügung anzufechten, mit der die einvernehmliche Regelung genehmigt wurde (E. 2). Regel; Regelung; Genehmigung; Sanktion; Genehmigungsverfügung; Verfahren; Verhalten; Urteil; Unternehmen; Bundesverwaltungsgericht; Sanktionsverfügung; Verhaltens; Sekretariat; Legitimation; Recht; Wettbewerbskommission; Verfügung; Beschwer; BEURET; Verfahrens; Sachverhalt; Wettbewerbsbeschränkung; Kartell; ässigen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2022.22Recht; Rechtshilfe; Akten; Rechtshilfeersuchen; Verfahren; Verfahren; Staat; Beschwerde; Rubrik; Behörde; Ägypten; Rieger; Advokat; Entscheid; Schlussverfügung; Staats; Objekte; Verfahrens; Beschlagnahme; Staatsanwalt; Frist; Apos;; Basel; Person; ässig
RR.2020.285Recht; Rechtshilfe; Kultur; Kulturgüter; Filter; Verfahren; Behörde; Rubrik; Staat; Kunst; Entscheid; Schweiz; Ägypten; Behörden; Rechtshilfeersuchen; Herausgabe; Einziehung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Entscheide; Recht; Sinne; Herkunft; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- 3. Aufl., Zürich2011
- Kommentar zum Kartellgesetz, Zürich2011