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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 2 BV vom 2024

Art. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 2 Zweck

1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.

3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.

4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU130073Widerhandlung gegen Art. 42 Bst. a der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)Beschuldigte; Berufung; Installation; Aufsicht; Leiharbeiter; Angestellte; Arbeit; Urteil; Berufungsklägerin; Beschuldigten; Vorinstanz; Installateur; Bewilligung; Installateure; Betrieb; Bundesamt; Energie; Recht; Angestellten; Person; Verfügung; Sicherheit; Installationsbewilligung; Einsatz; Betriebe; ügen
ZHLB140021Partielle ErbteilungVorsorge; Säule; Beklagte; Beklagten; Klägern; Berufung; Betrag; Vorsorgeguthaben; Verfügung; Vorsorgenehmer; Erbrecht; Erblasser; Begünstigte; Konto; Parteien; Bundesgericht; Begünstigten; Urteil; Rechtsbegehren; Verbindung; Klage; Guthaben; Vorinstanz; Vorsorgenehmers; Achtel; Verfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR130009Rekurs gegen den Beschluss KA130072 der Fachgruppe Dolmetscherwesen vom 30. September 2013Dolmetscher; Rekurs; Recht; Rekurrent; Rekursgegnerin; Dolmetscherverzeichnis; Kanton; Dolmetscherverordnung; Rekurrenten; Beschluss; Anspruch; Qualifikationen; Ermessen; Recht; Fähigkeiten; Wirtschaftsfreiheit; Mediation; Sinne; Lizentiat; Rechtswissenschaften; Kantons; Sprache; Chancengleichheit; Eintrag; Master; Schweiz; Dolmetscherwesen; Eintragung; Albanisch
SOVSKLA.2022.5-Arbeit; Arbeitgeber; Versicherung; Klage; Vorsorge; Versicherungsgericht; Parteien; Apos; Arbeitsverhältnis; Verein; Arbeitnehmer; Verlag; Verfahren; Vizepräsident; Pensionskasse; Kanton; Beiträge; Alter; Arbeitsvertrag; Versicherungsgerichts; Jahreslohn; Klägers; Verlagsleiter; Beklagten; KB-Nr; Berufsvorsorge; Kantons; Solothurn; ährend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 74 (1B_59/2021)
Regeste
Art. 266 StPO ; vorzeitige Verwertung von Kryptobeständen. Übersicht über die Lehre und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur strafprozessualen Beschlagnahme (E. 3.1) und zur vorzeitigen Verwertung (E. 3.2 und 3.3). Pflicht zur bestmöglichen Wahrung der Interessen des Staates und der betroffenen Person bei der vorzeitigen Verwertung (E. 3.4). Berücksichtigung der konkreten Situation sowie der Beschaffenheit und der Besonderheiten der einzelnen zu verwertenden Vermögenswerte. Diese können es gebieten, namentlich hinsichtlich der Art und der Modalitäten der vorzeitigen Verwertung spezifische Anordnungen zu treffen (E. 4.4).
Verwertung; Staatsanwaltschaft; Kryptobestände; Verfügung; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vorinstanz; SchKG; Interesse; Beschwerdeführers; Interessen; Konto; Beschlag; Urteil; Beschlagnahme; Person; Kommentar; Werte; Verkauf; Staates; Schweizer; édure; énale; Markt; E-Mails; Veräusserung
147 III 577 (4A_232/2021)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 47 ZPO ; Anschein der Befangenheit eines nebenamtlichen Bundespatentrichters. Betonung der hohen Bedeutung des Anspruchs auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht für die Glaubwürdigkeit der Justiz. Beim Bundespatentgericht, einem spezialisierten Fachgericht mit mehrheitlich nebenamtlichen Richtern, ist ganz besonders auf die richterliche Unabhängigkeit zu achten, wobei aber die vom Gesetzgeber gewollte Organisation ebenfalls zu berücksichtigen ist. Bedeutung bei administrativen Tätigkeiten der Kanzlei eines Bundespatentrichters (E. 6).
Verfahren; Richter; Patent; Bremi; Bundespatentgericht; Ausstand; Verfahrens; Vorinstanz; Kanzlei; Sachverhalt; Bundespatentgerichts; Klage; Verwaltungskommission; Befangenheit; Gericht; Organisation; Tätigkeiten; Beklagten; Tobias; Injektionspens; Klagepatent; Beschluss; Bundesgericht; Sachverhalts; Umstände; Fachrichter; Urteil; Anschein; Bundespatentrichters

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.225Gesuch; Gesuchsteller; Kammer; Revision; Bundes; Beschwerdekammer; Verfahren; Verfahren; Beschluss; Ausstand; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Staatsanwalt; StBOG; Stellung; Ziffer; Stellungnahme; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Bundesanwalt; ändig
RR.2023.13Gesuch; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahrens; Ausstands; Bundes; Recht; Verfahren; Kammer; Ziffer; Gesuchsgegner; Sprache; Richter; Ausstandsgesuch; Verfügung; Berufungskammer; Eingabe; Verfahrenssprache; Gesuchstellers; StBOG; Franz; Berufungserklärung; Französisch; Berufungsverfahren; Bundesstrafrichter; Urteil; Deutsch

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller, Schindler, Auer, Schweizer Kommentar zum VwVG2019
Auer Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren2019