Art. 2 Unabhängigkeit
1 Das Bundesgericht ist in seiner Recht sprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.
2 Seine Entscheide können nur von ihm selbst nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben oder geändert werden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2015.103 (AG.2015.866) | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen Exequaturverfahren (Art. 94 ff. IRSG) / Vollstreckbarkeitserklärung (BGer 6B_88/2016 vom 24. Februar 2016) | Recht; Berufung; Gericht; Berufungskläger; Urteil; Entscheid; Exequatur; Schweiz; Staat; Verfahren; Rechtsmittel; Urteil; Vollstreckung; Basel; Rechtshilfe; Appellationsgericht; Verfahren; Hinweis; Recht; Barkeit; Basel-Stadt; Einziehung; Hinweisen; Justiz; Sachen; Exequaturverfahren; Staatsanwaltschaft; Wucher |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 I 407 (1C_307/2020) | Regeste Art. 30 Abs. 3 BV ; Art. 54 Abs. 4 ZPO ; Justizöffentlichkeit; Zugang zu Urteilen nach Abschluss eines Verfahrens. Das in Art. 30 Abs. 3 BV verankerte Prinzip der Justizöffentlichkeit gewährleistet einen grundsätzlichen Anspruch auf Einsicht in alle Urteile nach deren Verkündung. Der Anspruch ist jedoch nicht absolut und kann insbesondere zum Schutz der Privatsphäre der Prozessbeteiligten eingeschränkt werden. Wo die Privatsphäre der Betroffenen weder durch eine Anonymisierung noch durch eine teilweise Schwärzung genügend geschützt werden kann, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen den Einsichtsinteressen und dem Schutz der Persönlichkeit (E. 6.4). | Urteil; Urteile; Einsicht; Bundes; Verfahren; Recht; Öffentlichkeit; Urteils; Bundesgericht; Gesuch; Vorinstanz; Justiz; Anspruch; Anonymisierung; Interesse; Gerichts; Obergericht; Verfahrens; Entscheid; Urteil; Urteilen; Justizöffentlichkeit; Persönlichkeit; Aufwand; Urteilsverkündung; Person; Schutz |
147 I 494 (1F_29/2020) | Regeste Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3). | Urteil; Revision; Bundesgericht; Ermächtigung; Verfahren; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Verfahrens; Eröffnung; Staat; Urteils; Entschädigung; Polizeibeamten; Beamten; Revisionsgesuch; Limmattal; Staatsanwalt; Hinweis; Suizid; Kanton; Recht; Hinweisen; über |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2019.27 | Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG) Berufung (vollumfänglich) vom 29. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.8 vom 9. Oktober 2019 | Berufung; Berufungsführer; Bundes; FINMA; Recht; Urteil; Verfahren; Berufungsführers; Bundesgericht; Verfahren; Sachverhalt; Publikums; Kammer; Vorinstanz; Verteidigung; BankV; Publikumseinlage; Gericht; Bundesstrafgericht; Publikumseinlagen; Verfahrens; Bundesgerichts; Finanzmarkt; Zwang; BankG; Bundesstrafgerichts; Verwaltung; Bewilligung |
SN.2019.20 | Gesuch um Anonymisierung des Urteils | Bundes; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kammer; Gesuch; Anonymisierung; Urteil; Verfahren; Präsidentin; Gesuchsteller; Tribunal; Reglements; Entscheid; Gericht; StBOG; Verfügung; Gerichtsschreiber; Urteils; Einzelrichter; Berufung; Publikations; Tschümperlin; Bundesgericht; Behörden; StBOG;; Gesuchstellers; Gebühr |
Autor | Kommentar | Jahr |
Koller | Basler Kommentar BGG | 2011 |
- | Basler Kommentar Bundesgerichtsgesetz | 2008 |