CCS Art. 199 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 199 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 199 2. Tenor contract matrimonial

1 Tras contract matrimonial pon ils consorts declerar sco bains propris valurs da facultad acquistadas ch’èn destinadas per exequir ina professiun u per manar ina interpresa.

2 Tras contract matrimonial pon ils consorts ultra da quai fixar ch’ils retgavs dals bains propris na furman betg ina part da l’acquist.


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Art. 199 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC210022EhescheidungRecht; Auskunft; Auskunfts; Gesellschaften; Kläger; Klägers; Beklagten; Unterhalt; Unterhalts; Edition; Berufung; Offenlegung; Auskunftsbegehren; Rechtsbegehren; Entscheid; Ansprüche; Rechtsschutzinteresse; Vorderrichter; Dispositiv; Vermögens; Informationen; Kreditkarten; Dispositivziffer; Konto; ält/hielt
ZHLY170018Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Recht; Vorinstanz; Beklagten; Gesuch; Prozesskosten; Rechtspflege; Klägers; Mutter; Einkommen; Verfahren; Gesuchs; Gericht; Über; Verfügung; Prozesskostenvorschuss; Berufungsverfahren; Liegenschaft; Scheidung; Berufungskläger; Person; Parteien; Entscheid; Berufungsantwort; Überschuss; Schulden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 193 (5A_636/2011)Art. 212 ZGB; Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Eigengut eines Ehegatten; Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag. Das behördliche Schätzungsgutachten über den Ertragswert und den Nutzwert ist für das Zivilgericht verbindlich (E. 3), während die Ermittlung des Verkehrswertes der freien gerichtlichen Beweiswürdigung unterliegt (E. 4). Aufwendungen zur Erhaltung und Erneuerung des Betriebsinventars vermindern den Unternehmensertrag und damit die Errungenschaft (E. 5). Beweisthema bei Investitionen ist der konkrete Zahlungsfluss (E. 6). Beschwerdegegner; Schätzung; Weinbaubetrieb; Kantonsgericht; Betrieb; Vorräte; Errungenschaft; Eigengut; Ertrag; Schätzungsgutachten; Betriebsinventar; Ertragswert; Bewertung; Weinbaubetriebs; Verkehrswert; Nutzwert; Gewerbe; Beschwerdegegners; Lager; Gutachten; Beweiswürdigung; Parteien; Urteil; Gewerbes; Zivilgericht; Kommentar; Verkauf; Eigenguts; Finanzierung
112 II 384Güterrechtliche Auseinandersetzung. Beteiligung des Ehegatten am Mehrwert des eingebrachten Gutes des anderen (Art. 214 ZGB). Die proportionale Beteiligung mehrerer Gütermassen an einem Vermögenswert ist nur dann zulässig, wenn die Investition einer fremden Gütermasse bereits beim Erwerb erfolgte und es sich um eine Liegenschaft handelt (Bestätigung der Rechtsprechung). Die variable Ersatzforderung, die im neuen, am 1. Januar 1988 in Kraft tretenden Eherecht bei der Errungenschaftsbeteiligung und der Gütergemeinschaft Anwendung finden wird, kann nicht auf das bisherige Recht der Güterverbindung übertragen werden.
Güter; Ersatz; Ersatzforderung; Recht; Gütermasse; Errungenschaft; Mehrwert; Gütermassen; Güterverbindung; Ehegatten; Investition; Rechtsprechung; Liegenschaft; Mehrwerte; Investitionen; Ersatzforderungen; Minderwert; Vermögensgegenstand; Ergebnis; Ehemann; Erwerb; Liegenschaften; Ehemannes; Bundesgericht; HAUSHEER; Vermögenswert; Eherecht