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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 192 StPO vom 2024

Art. 192 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 192 6. Kapitel: Sachliche Beweismittel Beweisgegenstände

1 Die Strafbehörden nehmen die Beweisgegenstände vollständig und im Original zu den Akten.

2 Von Urkunden und weiteren Aufzeichnungen werden Kopien erstellt, wenn dies für die Zwecke des Verfahrens genügt. Die Kopien sind nötigenfalls zu beglaubigen.

3 Die Parteien können im Rahmen der Vorschriften über die Akteneinsicht die Beweisgegenstände einsehen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 192 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB150313Einfache Körperverletzung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Beruf; Berufung; Aussage; Aussagen; Zeuge; Privatklägers; Zeugen; Verletzung; Verfahren; Berufungsverfahren; Einvernahme; Urteil; Bundesgericht; Verletzungen; Beweis; Verteidiger; Auseinandersetzung; Körper; Polizei; Körperverletzung; Verfahren; Kammer
ZHSB140530Vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln Beschuldigte; Beschuldigten; Geschwindigkeit; Verteidiger; Messung; Polizeibeamte; Verkehr; Video; Staat; Kontrolle; Urteil; Staatsanwalt; Berufung; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Polizeibeamten; Fahrzeug; Beweis; Geschwindigkeitsübertretung; Geldstrafe; Befragung; Strasse; Polizist; Verteidigers; ätte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLOG.2018.00030-Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Aussage; Konto; Berufung; Dokument; Richt; Einvernahme; `Benötigte; Summe`; Staat; Verteidigung; -Konto; Staats; Verfahren; Kanton; Kantons; Person; Geldübergabe; Staatsanwaltschaft; Höhe; Verfahren; Sachverhalt; Aussagen; Recht
BSBES.2021.29 (AG.2021.185)Verfügung vom 28. Januar 2021Daten; Mobiltelefon; Gericht; Verteidigung; Staat; Akten; Staatsanwaltschaft; Gericht; Einziehung; Verfügung; Gerichts; Verteidigerin; Akteneinsicht; Beschlagnahme; Beschwerdeführers; Recht; Verfahren; Aufwand; Verfahren; Basel; Einsicht; Gerichtspräsidentin; Beweismittel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 I 11 (6B_908/2018) Art. 13 Abs. 2, Art. 36 Abs. 1 BV ; Art. 141 Abs. 2 StPO ; Verwertbarkeit von polizeilichen Aufzeichnungen der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV). Die Erhebung und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen der AFV stellen einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar, insbesondere in das Recht auf Privatsphäre, das den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung miteinschliesst (E. 3.1). Für die AFV besteht im Kanton Thurgau keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Der mit der Überwachung verbundene Eingriff in die Privatsphäre verstösst daher gegen Art. 13 Abs. 2 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 BV (E. 3.2 und 3.3). Daten; Recht; Polizei; Beweis; Aufzeichnungen; Eingriff; Grundlage; Hinweis; Aufbewahrung; Grundrecht; Hinweisen; Urteil; Erhebung; Kanton; Schutz; Interesse; Thurgau; Privatsphäre; Selbstbestimmung; Überwachung; Informationen; Polizeigesetz; Kantons; Grundrechte; Beweismittel; Geldstrafe; Bundesgericht
143 IV 270 (1B_29/2017)Art. 13 Abs. 1 BV; Art. 1, Art. 54, Art. 113 Abs. 1, Art. 141, Art. 192 Abs. 2, Art. 196 lit. a, Art. 235, Art. 241 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 246, Art. 247 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 248 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a, Art. 263 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 264 Abs. 1 lit. b, Art. 265 Abs. 4, Art. 277 Abs. 2 sowie Art. 312 StPO; Online-Recherche und vorläufige Sicherstellung von Chat-Verläufen auf einem digitalen sozialen Netzwerk; Entsiegelung. Zusammenfassung der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere bezüglich Datenerhebung bei sogenannten "abgeleiteten" Internetdiensten, und Abgrenzung der anwendbaren strafprozessualen Untersuchungsmassnahmen (E. 4.3-4.8). Abwehr von akuter Kollusion und Durchsuchung eines Kassibers mit persönlichen Zugangsdaten des inhaftierten Beschuldigten zum sozialen Netzwerk Facebook (FB); Online-Recherche auf dem FB-Konto und vorläufige Sicherstellung von untersuchungsrelevanten (auf elektronischen Servern bzw. sogenannten "Internet-Clouds" gespeicherten) Chat-Nachrichten; Versiegelung von provisorisch sichergestellten Nachrichten; Fehlen von gesetzlichen Verwertungsverboten (Art. 140 und 141 StPO) im beurteilten (das Untersuchungsverfahren betreffenden) Entsiegelungsfall (E. 5-7). Die Artikel 269-279 StPO sind auf abgeleitete Internetdienste wie FB nicht anwendbar (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 7.1). Die Online-Recherche auf dem FB-Konto verstösst nicht gegen das Territorialitätsprinzip (E. 7.10). Richt; Internet; Staatsanwaltschaft; Fernmelde; Aufzeichnungen; Behörde; Daten; Gericht; Durchsuchung; Zugangsdaten; Internetdienst; Schweiz; Recht; Inhaber; Siegelung; Internetdienste; Beschuldigte; Bundesgericht; Recht; Zwangsmassnahme; Chat-Nachrichten; Zwangsmassnahmen; Kommentar; Über; Beweismittel; Praxis; Internet-; Entsiegelung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2021.5Berufung; Berufungsgegner; Aussage; Sicht; Verfahren; Aussagen; Bundes; Filter; Urteil; Person; Sichtverlust; Vorinstanz; Verband; «leader»; Flugzeug; Beweis; Flugzeuge; Formation; Pilot; Bericht; SUST-Bericht; Kollision; Briefing; Verkehr
CA.2019.17Qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Geldwäscherei, Unerlaubter Munitionsbesitz
Berufung (teilweise) vom 7. August 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2016.34 vom 21. Januar 2019
Abwesenheitsurteil
Beschuldigte; Beschuldigten; Apos;; Verfahren; Urteil; Verfahren; Stiftung; Recht; Daten; Berufung; Täter; Beweis; Geldwäsche; Anklage; Geldwäscher; Bundes; Geldwäscherei; Person; Verfahrens; Vorinstanz; Ausführung; Indiz; Abteilung; Ausführungen; Stiftungen; Behörde; Ziffer; Indizien; Behörden