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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 191 StGB vom 2024

Art. 191 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 191 Schändung

Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 191 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220378Mehrfache, teilweise versuchte Vergewaltigung etc.Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Berufung; Vergewaltigung; Vorinstanz; Sinne; Gericht; Anklage; Staat; Sachverhalt; Vergewaltigungen; Staatsanwalt; Schändung; Entscheid; Vorwürfe; Urteil; Staatsanwaltschaft; Vertreterin; Schilderung; Schilderungen; Belästigungen; Verteidigung; Hinweis; Entschädigung
ZHUE230043EinstellungBeschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegners; Hinweis; Widerstand; Hinweise; Handlung; Druck; Opfer; Bundesgericht; Gewalt; Nötigung; Handlungen; Urteil; Bundesgerichts; Aussagen; Hinweisen; Kantons; Verhalten; Verfahren; Einstellung; Täter; Vergewaltigung; Gericht; ühlt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.56-Beschuldigte; Therapie; Recht; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Ziffer; Handlung; Handlungen; Urteil; Geschädigte; Behandlung; Berufung; Sach-Nr; Apos; Kinder; Festplatte; Staat; Privatkläger; Kindern; Verfahren; Urteils; Geschädigten; Rückfall; Geldstrafe; Western; Digital
SOSTBER.2023.31-Beschuldigte; Privatklägerin; Recht; Urteil; Handlung; Beschuldigten; Handlungen; Aussage; Geldstrafe; Berufung; Urteils; Täter; Verfahren; Apos; Vorinstanz; Schändung; Aussagen; Verfahren; Zimmer; Kinder; Freiheit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 153 (6B_1265/2019)
Regeste
Art. 189 ff., Art. 187 StGB ; Konkretisierung der Rechtsprechung zum Schutz der sexuellen Freiheit von Kindern, insbesondere zur Zwangssituation bei der Ausübung psychischen Drucks durch einen nahestehenden Täter; Bestätigung der Rechtsprechung zur Konkurrenz zwischen den sexuellen Nötigungstatbeständen und sexuellen Handlungen mit Kindern. In Fällen, in denen ein "Nein" eines Kindes zu sexuellen Handlungen nicht zu erwarten ist, weil es diese noch nicht einordnen kann, ist der Tatbestand der Schändung einschlägig. Eine allein altersbedingte Urteilsunfähigkeit ist nur zurückhaltend anzunehmen. Für den Zeitpunkt des Endes der Urteilsunfähigkeit sind die Umstände des Einzelfalles entscheidend. Auf die Festlegung einer fixen Altersgrenze ist weiterhin zu verzichten (E. 3.5.3).
Täter; Handlung; Handlungen; Kindes; Urteil; Zwang; Wille; Willen; Freiheit; Kinder; Urteils; Zwangssituation; Opfer; Nötigung; Urteilsunfähigkeit; Alter; Rechtsprechung; Situation; Täters; Kindern; Willensbildung; Persönlichkeit; Tatbestände; Hinweis; Geheimnis; Umstände; Druck
133 IV 49 (6S.171/2006)Ausnützung der Notlage bzw. Abhängigkeit (Art. 193 StGB); sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB); Schändung (Art. 191 StGB). Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre; Systematik des Gesetzes (E. 4). Eine physiotherapeutische Behandlung begründet in der Regel keine Abhängigkeit im Sinne von Art. 193 StGB (E. 5). Der Therapeut, der seine Patientin über den Behandlungsinhalt täuscht und unvermittelt eine sexuelle Handlung an ihr vornimmt, begeht keine sexuelle Nötigung nach Art. 189 StGB (E. 6). Die Patientin ist zum Widerstand unfähig im Sinne von Art. 191 StGB, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Körperlage den Angriff des Therapeuten auf ihre geschlechtliche Integrität nicht erkennen kann und überraschenderweise durch diesen sexuell missbraucht wird (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 7). Patient; Widerstand; Patientin; Nötigung; Abhängigkeit; Behandlung; Handlung; Massage; Therapeut; Täter; Sinne; Vertrauen; Widerstandsunfähig; Urteil; Notlage; Vorinstanz; Widerstandsunfähigkeit; Schändung; Angriff; Therapeuten; Vagina; Entscheid; Abhängigkeitsverhältnis; Übergriff; Person; Opfer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan Trechsel, Mark Pieth, SchweizerPraxis Schweizerisches Strafgesetzbuch2021
HansBasler 4. Auflage2019