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Obligationenrecht (OR)

Art. 19 OR vom 2024

Art. 19 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 19 Inhalt des
Vertrages I. Bestimmung des Inhaltes

1 Der Inhalt des Vertrages kann innerhalb der Schranken des Gesetzes beliebig festgestellt werden.

2 Von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarungen sind nur zulässig, wo das Gesetz nicht eine unabänderliche Vorschrift aufstellt oder die Abweichung nicht einen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung, gegen die guten Sitten oder gegen das Recht der Persönlichkeit in sich schliesst.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 19 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE230123Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegnerin; Parteien; Vertrag; Verzug; Umsatz; Gericht; Sachverhalt; Fälle; Rechtsschutz; Fällen; Verbindung; Parteientschädigung; Mehrwertsteuer; Anspruch; Rechnung; Handelsgericht; Betreibung; Forschungsvertrag; Rechtslage; Auslegung; Zahlung; Verzugs; Einzelgericht; Verfügung; Rechtsvorschlag; Höhe
ZHHE230123Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegnerin; Parteien; Vertrag; Verzug; Umsatz; Gericht; Sachverhalt; Fälle; Rechtsschutz; Fällen; Verbindung; Parteientschädigung; Mehrwertsteuer; Anspruch; Rechnung; Handelsgericht; Betreibung; Forschungsvertrag; Rechtslage; Auslegung; Zahlung; Verzugs; Einzelgericht; Verfügung; Rechtsvorschlag; Höhe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2021.105-Kündigung; Konsument; Recht; Auftrag; Konsumenten; Unzeit; Konventionalstrafe; Bundesgericht; Vertrag; Urteil; Camavdic; Widerruf; Entscheid; Schulvertrag; Schulgeld; Beschwerdegegner; Klausel; Krankheit; Widerrufs; Auftraggeber; Schaden; Auftrags; Konsumentenvertrag; Obergericht; Schulgebühr; Richter; Bundesgerichts; önne
SOZKBES.2021.105-Recht; Kündigung; Konsument; Urteil; Bundesgericht; Konsumenten; Auftrag; Unzeit; Konventionalstrafe; Camavdic; Vertrag; Entscheid; Widerruf; Obergericht; Beschwerdegegner; Schulvertrag; Rechtsöffnung; Klausel; Schulgeld; Widerrufs; Schaden; Vorinstanz; Auftraggeber; Rechtsprechung; Schulgebühr; Urteils; Bundesgerichts; Krankheit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 73 (6B_572/2020)
Regeste
Art. 146 Abs. 1 StGB ; Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden. Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über innere Tatsachen grundsätzlich arglistig. Dass das Täuschungsopfer im konkreten Fall die sexuellen Dienstleistungen erbracht hat, ohne auf Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts zu bestehen, führt nicht zu seiner alleinigen, die Strafbarkeit des Täuschenden ausschliessenden Verantwortung für den erlittenen Schaden (E. 3.3 und 4.2).
Privatklägerin; Recht; Urteil; Leistung; Täuschung; Recht; Prostitution; Dienstleistung; Richt; Vorinstanz; Zahlungs; Rechtsprechung; Person; Opfer; Hinweis; Betrug; Arglist; Leistung; Sitten; Entgelt; Verhalten; Dienstleistungen; Täter; Vertrag; Sittenwidrig; Beschwerdeführers; Feststellung; ähig
142 III 746 (4A_81/2016)Art. 884 ff. ZGB; Art. 27 Abs. 2 ZGB und Art. 19 Abs. 2 OR; Fahrnispfand zur Besicherung aller bestehenden und allfälligen künftigen Forderungen; Bestimmbarkeit der besicherten Forderung. Materielle Voraussetzungen des Pfandbestellungsvertrags, insbesondere bezüglich der Bezeichnung der besicherten Forderung oder Forderungen (E. 2.2.1). Erfordernis der genügenden Bestimmbarkeit allfälliger künftiger Forderungen (E. 2.2.2). Entstehung des Pfandrechts (E. 2.2.3) und Untergang des selbigen (E. 2.2.4). Übermässige Bindung (E. 2.3). Fehlen der genügenden Bestimmbarkeit im vorliegenden Fall, da es sich um einen Befreiungsanspruch der Bank handelt, der im Zeitpunkt des Abschlusses des Pfandbestellungsvertrags nicht vorhersehbar war (E. 2.4). éance; été; éances; éels; STEINAUER; être; éventuelle; éter; Affaires; éfenderesse; SCHMID/HÜRLIMANN-KAUP; BAUER; Elles; Arrêt; érêts; -après:; Appel; éré; ZOBL/THURNHERR; Forderung; également; énéral; éjà; ères; Acquisition; ération; Objet; égard; Bestimmbarkeit; économique

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3927/2023ArbeitslosenversicherungLiquidation; Beklagten; Rechnung; Warenlager; Motivationssemester; Position; Liquidationsvereinbarung; Inventar; Klage; Bundes; Parteien; Positionen; Massnahme; Vereinbarung; Motivationssemesters; Urteil; Leistung; Beweis; Kostenstelle; Recht; Schlussabrechnung; Auflösung; Mietzins; Arbeit; Budget
E-7117/2023Protection des donnéesSYMIC; ’il; ’un; être; été; écision; ’asile; ésent; ’est; ’au; égué; ’une; édéral; éguée; Tribunal; ément; ’identité; ’âge; édure; -frontière; était; Suisse; érant; égations; -après; ’était; ître; ’en; ’exactitude; Faits

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2020.10Entschädigung; Apos;; Bundes; Verfahren; VStrR; Entscheid; Filter; Entscheide; Bundesstrafgericht; Recht; Anwalt; Verfahrens; Auslagen; Aufwand; Stunden; Bundesstrafgerichts; BStGer; Parteien; Honorar; Verfahrensakten; Spielbanken; Gericht; Beschwerdekammer; Lokal; Parteientschädigung; Urteil; Beschuldigte; Verwaltung
RP.2019.7Auslieferung an Rumänien. Entschädigung (Art. 15 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Auslieferung; Recht; Bundes; Entschädigung; Entscheid; Verfahren; Auslieferungshaft; Staat; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Verfahren; Justiz; Bundesstrafgerichts; Beschwerdegegner; Schweiz; Rechtshilfe; Begründung; Rechtsanwalt; Bundesamt; Rumänien; Rechtspflege; Apos;; Über; Behörde; Möglichkeit; Verfahrens; Dominic; Nellen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Claire Huguenin, David Oser, Corinne Widmer LüchingerBasler Obligationenrecht I2020
Claire Huguenin, Oser, Widmer LüchingerBasler Kommentar Obligationenrecht I2020