E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 187 BV vom 2024

Art. 187 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 187 Weitere Aufgaben und Befugnisse

1 Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • a. Er beaufsichtigt die Bundesverwaltung und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes.
  • b. Er erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht über seine Geschäftsführung sowie über den Zustand der Schweiz.
  • c. Er nimmt die Wahlen vor, die nicht einer anderen Behörde zustehen.
  • d. Er behandelt Beschwerden, soweit das Gesetz es vorsieht.
  • 2 Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    96 I 462Staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss. Art. 87 OG. 1. Das Bundesgericht verzichtet auf das Erfordernis des nicht wiedergutzumachenden Nachteils (Art. 87 OG), wenn mit der Beschwerde neben Verletzung des Art. 4 BV eine andere Verfassungsverletzung geltend gemacht wird, für welche die Beschränkung des Art. 87 OG nicht gilt (Erw. 2). 2. Der Betroffene ist erst dann legitimiert, einen Beweisbeschluss im Zivilprozess mit staatsrechtlicher Beschwerde anzufechten, wenn die letzte kantonale Instanz den Endentscheid gefällt hat; unterliegt dieser der Berufung, so ist die Beschwerde auch dann zulässig, wenn er zugunsten des Beschwerdeführers lautet (Erw. 3). Tribunale; Wella; Corte; Cantone; Ticino; Ultima; Camera; Altro; Istituto; Beweisbeschluss; Incarto; Sensi; Haenni; Interessato; Altronde; Urteilskopf; Sentenza; Biochimico; Regeste; Staatsrechtliche; Bundesgericht; Verletzung; Verfassungsverletzung; Beschränkung; Zivilprozess; Instanz; Endentscheid; Berufung; ässig

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-3051/2015Elektrische ErzeugnisseErmächtigung; Vorinstanz; Eichstelle; Kündigung; ZMessV; Aufgabe; Bundes; Recht; Wettbewerb; Messmittel; Verfügung; Voraussetzung; METAS; Eichtätigkeit; Verwaltung; Aufgaben; MessG; Monopol; Eichstellen; Vollzug; Interesse; Verwaltungs; Wettbewerbs; Audiometer; Überprüfung; Bundesverwaltungsgericht; Verhalten; Vertrauen
    C-2531/2008FilmwesenQuot;; Bundes; Gesuch; Dreharbeiten; Entscheid; Verfügung; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Hauptdreharbeiten; Finanzhilfe; Drehbewilligung; Anspruch; Erstinstanz; Gewährung; Bundesverwaltungsgericht; Gesuchs; Verwirkung; Herstellung; Herstellungsbeitrag; Bundesamt; Beilage; Drehbeginn; Dossier; Protagonisten; Verordnung

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2017.258Auslieferung an Griechenland. Akteneinsicht (Art. 29 Abs. 2 BV).Interpol; Beschwerde; Auslieferung; Recht; Bundes; Interpol-Kommission; Akten; Beschwerdegegner; Verfahren; Schweiz; Interesse; Entscheid; Behörde; Behörden; Ausschreibung; Fahndung; Akteneinsicht; Fedpol; Einsicht; Rechtshilfe; Ersuchen; Person; Griechenland; Haftbefehl; Auslieferungsverfahren; Fahndungs; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer
    RP.2017.33Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die Ukraine. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Ausstand (Art. 10 VwVG).Recht; Rechtshilfe; Bundes; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Antikorruptionsbüro; Behörde; Verfahren; Akten; Staat; Ukraine; Schweiz; Person; Gesuch; Verfahrens; Rechtshilfeverfahren; Bundesgericht; Urteil; Bundesgerichts; Bankunterlagen; Schlussverfügung; Interesse; Entscheid; Behörden; Sachverhalt; Bundesstrafgericht