DO Art. 185 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 185 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 185 Profit e privel

1 Premess ch’i na resulta betg in’excepziun tras relaziuns u tras cunvegnas spezialas, vegnan il profit ed il privel da la chaussa transferids sin l’acquistader il mument ch’il contract vegn fatg.

2 Sche la chaussa vendida è determinada mo tenor il gener, sto ella ultra da quai vegnir zavrada e – sch’ella duai vegnir spedida – sto ella esser consegnada per la spediziun.

3 Tar contracts ch’èn vegnids fatgs cun ina cundiziun suspensiva, vegnan il profit ed il privel da la chaussa vendida transferids sin l’acquistader pir cur che la cundiziun s’ademplescha.


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Art. 185 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG100186ForderungBeklagten; Gericht; Pflanzen; Recht; Klage; Verfügung; ProtS; Umtopfen; Pflicht; Schaden; Peter; ZPO/ZH; Schweiz; Rechtsvertreter; Zustellung; Vereinbarung; Lieferung; Verschulden; Betrag; Oberrichter; Vizepräsident; Gerichtsschreiberin; Helene; Lampel; Urteil; Kaution; Referentenaudienz; Verhandlung; Duplik; Hinterlage
SOSGSTA.2016.92Staats- und Bundessteuer 2014Gefahr; Übergang; Rekurrenten; Kaufvertrag; Liegenschaft; Zeitpunkt; Einsprache; Entscheid; Grundstück; Zusatzvereinbarung; Rechnung; Einkommen; Vereinbarung; Rekurs; Besitzes; Recht; Steuerpflichtigen; Veranlagung; Unterhaltskosten; Aufwendung; Parteien; Aufwendungen; Einspracheentscheid; Regel; Kaufpreis; SGSTA; Bundessteuer

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 04 86§ 54 Abs. 1 StG; Art. 210 Abs. 1 DBG. Zeitliche Bemessung des Einkommens. Frage der steuerrechtlichen Realisierung eines Pflegelohnes. Fall einer Mutter, die von ihrem entmündigten Sohn ein Grundstück erwirbt und einen Teil des Kaufpreises mittels Anrechnung eines Pflegelohnes für erbrachte Pflegedienste bezahlt. Kaufvertrag; Einkommen; Zustimmung; Vertrag; Genehmigung; Zeitpunkt; Grundstück; Gemeinde; Rechtsgeschäft; Anspruch; Gemeinderat; Vormundschaftsbehörde; Kaufvertrages; Einkünfte; Pflege; Regierungsstatthalter; Urteil; Obergericht; Bemessung; Einkommens; Forderung; Schwebe; Geschäft; Bedingung; Interesse; Grundbuch; Leistung
AGAGVE 2003 37AGVE 2003 37 S.121 2003 Kantonale Steuern 121 37 Liegenschaftsertrag, Liegenschaftsunterhaltskosten. - Der Käufer einer Liegenschaft...Liegenschaft; Liegenschaftsunterhalt; Liegenschaftsunterhaltskosten; Übergang; Schaden; Vertrag; Eigentum; Eigentums; Abzug; Gefahr; Vertragsschluss; Erwerb; Liegenschaftsertrag; Vereinbarung; Zeitpunkt; Steuerpflicht; Kaufvertrag; Steuerkommission; Grundbuch; Eigentumserwerb; Verwaltungs; Kantonale; Steuern; Steuerrekursgericht; Eigentumsübergang; Verwaltungsgericht; Einkünfte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 370Kaufvertrag; Gefahrenübergang beim Sukzessivlieferungsvertrag (Art. 185 Abs. 1 OR). Beziehung zwischen der Regel "periculum est emptoris" und ihren Ausnahmen; Gesetzesauslegung unter Berücksichtigung der auf dem Spiele stehenden Interessen und dem Ziel der Norm (E. 4a-c); Anwendung des allgemeinen Prinzips im vorliegenden Fall, der die Sukzessivlieferung von Aktien einer Aktiengesellschaft betrifft, welche vor Vertragserfüllung in Konkurs gefallen ist (E. 4d). été; Acheteur; ègle; être; Obligation; Monsieur; Comme; BUCHER; CORTESI; érée; éfendeur; érant; écution; Commentaire; SCHMUTZ; SIEBER; énéral; éjà; ZIMMERMANN; économique; Intérêt; Extrait; éforme; Sukzessivlieferung; Aktien; époque; évoyait; Engage
85 II 580Eine neben der Berufung eingereichte staatsrechtliche Beschwerde wegen willkürlicher Beweiswürdigung ist grundsätzlich zuerst zu beurteilen. Erheben sich aber Zweifel darüber, ob die mit der Beschwerde angefochtene tatsächliche Feststellung wesentlichsei, so kann darüber vorweg im Berufungsverfahren entschieden werden. Art. 57 Abs. 5 OG (Erw. 2 und 5). Unter welchen Voraussetzungen wird der Garagist, der den Wagen im Vertrauen auf betrügerische Angaben dem Kunden ohne Bezahlung seiner Reparaturrechnung herausgab, wieder retentionsberechtigt, wenn der Kunde ihm den Wagen zurückbringt? Art. 895 ff. ZGB (Erw. 3). Gehen die Rechte des Dritten, der den Wagen dem Kunden unter Eigentumsvorbehalt verkauft hatte, dem Retentionsrecht des Garagisten vor, wenn dieser beim Empfang des Wagens den Eigentumsvorbehalt kannte? Art. 895 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 714 und 933 ff. ZGB (Erw. 4). Wagen; Eigentum; Retention; Retentionsrecht; Schütz; Eigentumsvorbehalt; Wagens; Beklagten; Meichtry; Recht; äubig; Urteil; Berufung; Reparatur; Besitz; Firma; Instandstellung; Eigentümer; Blanche; Neige; äubige; Schuldner; Glaube; Kantons; Feststellung; Betreibung; Kantonsgericht; Gewahrsam; Gläubiger; Bezahlung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Gut, Hasenböhler, Schmid, LeuenbergerKommentar zum Schweizerische Zivilprozessordnung2021
Norer Hand zum LwG2019