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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 184 BV vom 2024

Art. 184 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 184 Beziehungen zum Ausland

1 Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung; er vertritt die Schweiz nach aussen.

2 Er unterzeichnet die Verträge und ratifiziert sie. Er unterbreitet sie der Bundesversammlung zur Genehmigung.

3 Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert, kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 194 (4A_180/2020)
Regeste
Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4).
Hauptverhandlung; Video; Zivil; Verfahren; Videokonferenz; Parteien; Bundes; Gericht; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Verordnung; Justiz; Bundesrat; Verhandlung; Handelsgericht; Schweiz; Verfahrensrecht; Schweizerische; Urteil; Botschaft; Person; Einverständnis; COVID-; Eingabe; Vizepräsidentin
141 I 20 (2C_97/2014)Art. 26, 36, 54 Abs. 2 und Art. 184 Abs. 3 BV; Art. 7e RVOG; Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus der Arabischen Republik Ägypten (Ägypten-V); Weigerung, den Namen des Beschwerdeführers von der Liste der Ägypten-V zu streichen; Blockierung der (potentiellen) Vermögenswerte in der Schweiz. Die Weigerung, den Namen des Beschwerdeführers von der Liste der Ägypten-V zu streichen, was die Sperrung aller Vermögenswerte in der Schweiz zur Folge hat, bildet einen Eingriff in die Eigentumsgarantie. Die Voraussetzungen nach Art. 184 Abs. 3 und Art. 36 BV sind nicht identisch; deren Gehalt ist jeweils separat zu prüfen (E. 4). Voraussetzungen von Art. 184 Abs. 3 BV; Vorliegen einer genügenden gesetzlichen Regelung (E. 5). Die Einschränkung der Grundrechte des Beschwerdeführers verfolgt ein öffentliches Interesse (E. 6.1) und ist noch verhältnismässig (E. 6.2 und 6.3). édéral; Egypte; O-Egypte; Suisse; été; énal; être; érêt; Conseil; énale; écis; égale; Entraide; édure; Département; érêts; Origine; évrier; écision; édérale; était; écessaire; Intérêt; Ordonnance-Egypte; Autre; égyptien; également; équestre; Ordonnance; Encontre

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3925/2023AussenhandelVorinstanz; Akten; Person; Schenkung; Recht; Gelder; Ukraine; Quot;; Verordnung; Ukraine-V; Recht; Replik; Beweis; Verfügung; Verfahren; Ukraine-Verordnung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Vermögens; Beschwerdeschrift; Familie; Finanzinstitut; Urteil; Verfahrens; Verwaltung; Hinweis; Hinweise; ürlich
C-5074/2020Krankheits- und UnfallbekämpfungRecht; Bundes; Beschwer; Verordnung; Feststellung; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; BVGer; Normen; Normenkontrolle; Verfügung; Maske; Bundesrat; Urteil; Interesse; Verfahren; Feststellungsverfügung; Person; Vorinstanz; Covid-; Verkehr; Behörde; Bundesverwaltungsgericht; -Verordnung; Erlass

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2019.347Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die Ukraine.
Dauer der Beschlagnahme (Art. 33a IRSV).
Recht; Behörde; Bundes; Ukraine; Beschwerdegegner; Verfahren; Rechtshilfe; Vermögenswerte; Entscheid; Verfahrens; Verfahren; Beschwerdeführern; Verfahrensakten; Schlussverfügung; Gehör; Sperrung; Urteil; Beschlagnahme; Behörden; Konto; Bundesstrafgericht; Verfügung; Konten; Schlussverfügungen; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Vermögenswerten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- N. zu Art. 184 BV; 2004