Art. 183 Gutachten Grundsätze
1 Das Gericht kann auf Antrag einer Partei oder von Amtes wegen bei einer oder mehreren sachverständigen Personen ein Gutachten einholen. Es hört vorgängig die Parteien an.
2 Für eine sachverständige Person gelten die gleichen Ausstandsgründe wie für die Gerichtspersonen.
3 Eigenes Fachwissen hat das Gericht offen zu legen, damit die Parteien dazu Stellung nehmen können.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210212 | Forderung | Fahrzeug; Daten; Reparatur; Beweis; Klägers; Versicherung; Beklagten; Reparaturkosten; Schaden; Schweiz; Klage; Fehler; Geschwindigkeit; Partei; Unfall; Ersatz; Zeitwert; Ziffer; Parteien; Forderung; Fahrzeugs; Gericht; Recht; Privatgutachten; Anspruch; Leasing; Schadens; ändlich |
ZH | PC230048 | Ehescheidung (Einsetzung Gutachter) | Vorinstanz; Parteien; Beklagten; Freundschaft; Geschäftsleitung; Verfügung; Gutachten; Einwendungen; Befangenheit; Hochzeit; Gericht; Entscheid; Recht; Bundesgericht; Oberrichter; Beschwerdegegner; Gutachter; Verhältnis; Angestellten; Einfluss; Mitglied; Nichtwissen; Ansicht; Ausstand; Tatsache; Obergericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VV110025 | Ablehnung eines Handelsrichter | Recht; Ablehnung; Richter; Verfahren; Handelsrichter; Gerichts; Handelsgericht; Beklagten; Abgelehnte; Gericht; Obergericht; Anwalt; Obergerichts; Entscheid; Verwaltungskommission; Ablehnungsbegehren; Anwalt; Anschein; Befangenheit; Prozesspartei; Eingabe; Verfügung; Abgelehnten; Bundesgericht; Frist; Ausstand; Umstände |
ZH | VV110019 | Ablehnungsbegehren gegen Handelsrichter | Recht; Richter; Verfahren; Handelsrichter; Gerichts; Gericht; Anwalt; Obergericht; Handelsgericht; Obergerichts; Prozesspartei; Abgelehnte; Entscheid; Ablehnungsbegehren; Beklagten; Verwaltungskommission; Bundesgericht; Eingabe; Abgelehnten; Anschein; Befangenheit; Mandat; Kantons; Regel |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 1 (5A_640/2021) | Regeste Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5). | Unterbringung; Person; Gutachten; Verfahren; Obergericht; Beschwerdeinstanz; Urteil; Recht; Praxis; Störung; Mitglied; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Sachverständige; Störungen; Gesetzes; Erwachsenenschutz; Begutachtung; Regel; Fachwissen; Verfahrens |
141 III 433 | Art. 168 Abs. 1 ZPO; Beweismittel; Privatgutachten. Ein Privatgutachten stellt kein Beweismittel i.S.v. Art. 168 Abs. 1 ZPO dar (E. 2). | Beweis; Gutachten; Beweismittel; Privatgutachten; Vorinstanz; Zivilprozess; Parteigutachten; Parteibehauptung; Urteil; Zivilprozessordnung; Recht; Schweizerische; Verfahren; Parteibehauptungen; Rechtsprechung; Bestreitung; Tatsachen; Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert; Gericht; Botschaft; Kommentar; Behauptung; Versicherung; Bundesgericht |
Autor | Kommentar | Jahr |
Hans, Schmid, Haas, Oberhammer | zur ZPO | 2021 |
Hans, Schmid, Haas, Oberhammer | ZPO | 2021 |