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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 183 StGB vom 2024

Art. 183 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 183 Freiheitsberaubung und Entführung (1)

1. Wer jemanden unrechtmässig festnimmt oder gefangen hält oder jemandem in anderer Weise unrechtmässig die Freiheit entzieht,wer jemanden durch Gewalt, List oder Drohung entführt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.2. Ebenso wird bestraft, wer jemanden entführt, der urteilsunfähig, widerstandsunfähig oder noch nicht 16 Jahre alt ist.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 9. Okt. 1981, in Kraft seit 1. Okt. 1982 (AS 1982 1530; BBl 1980 I 1241).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 183 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230106NichtanhandnahmeStaatsanwaltschaft; Arbeit; Schweiz; Wohnung; Recht; Nichtanhandnahme; Drohung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Bulgarien; Polizei; Sinne; Ausbeutung; Bundesgericht; Verfügung; Logis; Angst; Freiheit; Äusserung; Wucher; Wuchers; Untersuchung; Tatbestand; üllt
ZHSB210585Mehrfache Schändung etc.ägerin; Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Verteidigung; Aussage; Aussagen; Freiheit; Urteil; Zustand; Genugtuung; Privatklägerinnen; Rechtskraft; Spuren; Berufungsverhandlung; Freiheitsberaubung; Schändung; Entführung; Urteils; Geschlechts; Dossier; Handlung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.91-Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; Kläger; Privat; Privatkläger; Urteil; Freiheit; Recht; Solothurn; Kabelbinder; Staat; Aussage; Geschädigte; Berufung; Privatklägers; Polizei; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Urteils; Aussagen; Beweis; Fahrzeug; Bargeld; ädigten
SGOH 2015/1Entscheid Art. 1 OHG, Soforthilfe gemäss Art. 13 OHG. Soforthilfe in Form anwaltlicher Unterstützung ist vorliegend bis zum Zeitpunkt des Studiums der Strafakten durch den Rechtsvertreter zu gewähren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2016, OH 2015/1).Entscheid vom 13. Mai 2016 Rekurrent; Opfer; Recht; Rekurrenten; Rechtsvertreter; Opferhilfe; Mitarbeiter; Soforthilfe; -Mitarbeiter; Vorinstanz; Hilfe; Anzeige; Anspruch; Gesuch; Fenster; Übernahme; Verfahren; Opfers; Beratung; Opferstellung; Betracht; Kostengutsprache; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 205Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 StGB, Art. 183 Ziff. 1 und aArt. 220 StGB, Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 lit. a und b des Haager Kindesschutzübereinkommens (HKsÜ); Zuständigkeit der schweizerischen Gerichtsbarkeit bei Entführung und Entziehung eines Unmündigen. Schweizerische Gerichtsbarkeit bejaht in einem Fall, in welchem eine nicht allein sorgeberechtigte Mutter verhinderte, dass der Sohn, der zuvor im Einverständnis des in der Schweiz wohnhaften Vaters ferienhalber zu seiner Grossmutter in die Ukraine ausgereist war, an den Wohnsitz in der Schweiz zurückkehrte (E. 5).
Regeste b
Art. 31 und aArt. 220 StGB; Entziehen eines Unmündigen bzw. Minderjährigen; Strafantragsfrist. Das Entziehen eines Unmündigen bzw. Minderjährigen ist ein Dauerdelikt. Die Strafantragsfrist beginnt bei der Tatvariante der "Weigerung der Rückgabe" ab dem Zeitpunkt, in welchem der rechtswidrige Zustand aufhört. Der zu einem früheren Zeitpunkt gestellte Antrag umfasst auch das nachfolgend weiter andauernde strafbare Verhalten (E. 6.3 und 6.4).
Schweiz; Recht; Aufenthalt; Urteil; Antrag; Unmündigen; Ukraine; Dauerdelikt; Antrag; Entziehen; Brugg; Recht; Staat; Zustand; Kindes; Aufenthalts; Verhalten; Freiheitsberaubung; Vorinstanz; Person; Barkeit; Sorge; Zuständigkeit; Obhut; Entziehens; Bezug; Aufenthaltsort
141 IV 10Art. 183 StGB; Freiheitsberaubung und Entführung. Der Tatbestand der Freiheitsberaubung gemäss Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ist restriktiv anzuwenden. Erfasst werden Situationen, in denen Personen gänzlich an der Betätigung der körperlichen Fortbewegungsfreiheit gehindert werden. Diese Voraussetzung ist bei Kindern, denen der Zugang zum Wohnort ihrer Mutter verwehrt wird, die sich jedoch grundsätzlich frei bewegen können, nicht erfüllt (E. 4.4). Jeder Elternteil, der das Recht hat, über den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, ist grundsätzlich berechtigt, diesen zu verändern, ohne eine Entführung im Sinne von Art. 183 Ziff. 2 StGB zu begehen. Widerspricht die Verbringung des Kindes an einen anderen Ort massiv dessen Interessen und Wohl, lässt sich die Tat nicht mehr mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht rechtfertigen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4.5). Freiheit; Kindes; Kinder; Recht; Freiheitsberaubung; Entführung; Recht; Aufenthaltsort; Urteil; Tatbestand; Mutter; Eltern; Fortbewegungsfreiheit; Sorge; Vorinstanz; Person; Erziehung; Personen; Nigeria; Rechtsprechung; Elternteil; Sinne; Aufenthaltsbestimmungsrecht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-1053/2018AsylwiderrufRecht; Beschwerdeführers; Quot;; Sinne; Verfahren; Delikte; Handlung; Taten; Vorinstanz; Asylwiderruf; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Flüchtling; Vergewaltigung; Handlungen; Verwerflichkeit; Entführung; Rechtsvertreter; Kantonsgericht; Verschulden; Freiheit; Asyls; Verbrechen; Rechtsverbeiständung; Reihe; Nötigung; Widerruf
C-1218/2013EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Sicherheit; Gericht; Kantons; Vollzug; Verfügung; Urteil; Gefährdung; Verhalten; Person; Vorinstanz; Fernhaltemassnahme; Bundesverwaltungsgericht; Gefahr; Sinne; Massnahme; Justizvollzug; Ausländer; Obergericht; Amtes; Interesse; Schweiz; Frankreich; Freizügigkeit; Nötigung; Vollzug; Urteil

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2021.7Beschuldigte; Beschuldigten; Filter; Urteil; Freiheit; Beruf; Berufung; Kinder; Waffe; Waffen; Apos;; Massnahme; Verfahren; Dolch; Verfahren; Entscheid; Dolche; Recht; Bundes; Behandlung; BStGer; Beweis; Entscheide; Täter; Verfahrens; Kammer; ässig
BG.2020.19Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).ädigt; Geschädigte; Kanton; Schwiegermutter; Geschädigten; Schwiegereltern; Schuld; Kantons; Verfolgung; Schwiegervater; Schuldanerkennung; Behörden; Gallen; Erpressung; Wohnung; Beschuldigte; Unterzeichnung; Beschuldigten; Gericht; Mittäter; Nötigung; Gesuch; Ortes; Drohung; Delikt; Ex-Ehefrau

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, éd.2020
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, éd.2020