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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 180 IPRG vom 2023

Art. 180 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 180

1 Ein Mitglied des Schiedsgerichts kann abgelehnt werden: (1)

  • a. wenn es nicht den von den Parteien vereinbarten Anforderungen entspricht;
  • b. wenn ein in der von den Parteien vereinbarten Verfahrensordnung enthaltener Ablehnungsgrund vorliegt, oder
  • c. (1) wenn Umstände vorliegen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an seiner Unabhängigkeit oder seiner Unparteilichkeit geben.
  • 2 Eine Partei kann ein Mitglied des Schiedsgerichts, das sie ernannt hat oder an dessen Ernennung sie mitgewirkt hat, nur aus Gründen ablehnen, von denen sie trotz gehöriger Aufmerksamkeit erst nach dessen Ernennung Kenntnis erhalten hat. (1)

    3(4)

    (1) (2)
    (2) (3)
    (3) Fassung gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).
    (4) Aufgehoben durch Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, mit Wirkung seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 180 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPG210004Ablehnung eines SchiedsrichtersRecht; Ablehnung; Schiedsger; Schiedsgericht; Abgelehnte; Rechtsanwältin; Schiedsgerichts; Parteien; Schiedsrichter; Vergle; Vergleich; Gesuch; Vergleichsverhandlung; Gericht; Gesuchsgegner; Bekanntschaft; Beziehung; Gesuchsgegnerin; Obergericht; Entscheid; Mitglied; Abgelehnten; Unabhängigkeit; Rechtsvertreter; Schiedsverfahren; Ablehnungsgesuch
    GRERZ-11-18Konstituierung SchiedsgerichtGesuch; Gesuchs; Schiedsrichter; Recht; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Gesuchstellerinnen; Schiedsgericht; Ablehnung; Parteien; Unabhängig; Schiedsgerichts; Unabhängigkeit; Schweiz; Rechtsanwalt; Schweizer; Mitglied; Gericht; Verfahren; Kommentar; Schweizerische; Schiedsrichters; Kantons; Einzelrichter; Ernennung

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPG190002Ablehnung eines SchiedsrichtersSchieds; Ablehnung; Schiedsrichter; Gesuch; Recht; Abgelehnte; Schiedsverfahren; Gesuchsgegnerin; Richter; Mitglied; Verfahren; Ablehnungsgr; Gericht; Unabhängigkeit; Unparteilichkeit; Arbeitszeit; Parteien; Abgelehnten; Befangenheit; Schiedsrichters; Parteischiedsrichter; Kanton; Zweifel; Meinung; Entscheid; Schiedsverfahrens
    ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Schiedsgerichts; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Statuten; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Verfahren; Parteien; Schiedsgerichtswesen; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; FINMA; Sekretär; Aufgabe; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Vorstand; Liste; Aufgaben; Entscheid; Bundes
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 III 230 (4A_490/2015)Art. 356 Abs. 2 und Art. 362 ZPO; interne Schiedsgerichtsbarkeit; Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters. Gegen den Entscheid, mit dem der juge d'appui gestützt auf Art. 362 ZPO einen Schiedsrichter ernannt hat, steht kein Rechtsmittel offen (E. 1.4).
    Ernennung; Ernennungsentscheid; Schiedsrichter; Bundesgericht; Rechtsmittel; Schiedsgericht; Schiedsgerichts; Urteil; Entscheid; Ernennungsgericht; Ablehnung; Kommentar; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Schiedsrichters; Gericht; Lehre; Rechtsprechung; Schiedsgerichtsbarkeit; Ernennungsentscheide; Schiedsvereinbarung; Zuständigkeit; Schiedsspruch; Entscheide; Richter; Ernennungsrichter; Erwägungen
    122 I 370Art. 180 Abs. 3 IPRG; Ablehnung eines Schiedsrichters in einem internationalen Schiedsverfahren; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde. Ein nach Art. 180 Abs. 3 IPRG ergangener Entscheid eines kantonalen Gerichts kann nicht selbständig mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten werden.
    Entscheid; Ablehnung; Schiedsgerichts; Richter; Schweiz; Parteien; Schiedsrichters; Verfahren; Schiedsgerichtsbarkeit; Bundesgericht; AmtlBull; Fassung; Ausschluss; Auffassung; Zwischenentscheid; Internationales; Zivilprozess; Urteil; Erwägungen; Ablehnungsbegehren; Zuständigkeit; Nationalrat; Soweit; Ablehnungsverfahren; Bestreitungsfalle

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Keller, Kren Kostkiewicz, Vischer, Girsberger, Heini, Siehr, VolkenZürcher Kommentar zum IPRG2004
    Peter, VischerZürcher Kommentar zum IPRG2004