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Zollgesetz (ZG)

Art. 18 ZG vom 2023

Art. 18 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 18 2. Abschnitt: Zollerhebungsgrundlagen Zollveranlagungsgrundlage

1 Grundlage der Zollveranlagung ist die Zollanmeldung.

2 Die Zollanmeldung kann von der Zollstelle berichtigt werden.

3 Nicht angemeldete Waren werden von Amtes wegen veranlagt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 18 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ180021Unterhalt und weitere KinderbelangeBerufung; Unterhalt; Kinder; Recht; Parteien; Vereinbarung; Obhut; Urteil; Verfahren; Unterhaltsbeiträge; Beklagte; Eltern; Beklagten; Sorge; Verfahrensbeteiligte; Entscheid; Gericht; Betreuung; Elternteil; Vorinstanz; Mutter; Kinderbelange; Horgen; Vater; Einkommen; Ziffer; Berufungsverfahren; Urteils
ZHLC150022EhescheidungKinder; Besuch; Ferien; Partei; Berufung; Beklagten; Parteien; Klägers; Urteil; Kindern; Besuchsrecht; Beiständin; Woche; Anschlussberufung; Kontakt; Recht; Dispositiv; Urteils; Dispositiv-Ziff; Wochen; Unterhalt; Besuche; Ferienbesuchsrecht; Verfahren; Vater; Vorinstanz; Unterhalts; Vereinbarung; Entscheid; Entschädigung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150008Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Kanton; Gericht; Verfahren; Obergericht; Stadt; Rechtsbeistandes; Person; Klage; Obergerichts; Rechtsbegehren; Frist; Zeitpunkt; Kantons; Urteil; Feststellung; Bestellung; Beurteilung; Mittellosigkeit; Emmel; Kommentar; Zivilprozessordnung; Auflage
GLOG.2017.00003-Vertrag; Mietvertrag; Apos; Vertrags; Recht; Ehepaar; Laden; Gesellschaft; Urteil; Vorinstanz; Schaden; Beklagten; Verfahren; Parteien; Haftung; Forderung; Beruf; Höhe; Kläger; Urteils; Klägern; Rechnung; Berufung; Familie; Miete
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 474 (5A_778/2018)Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). Scheidung; Vereinbarung; Unterhalt; Ehevertrag; Parteien; Appellation; Einkommen; Beschwerdegegner; Ehegatte; Appellationsgericht; Scheidungsvereinbarung; Gericht; Ehegatten; Urteil; Genehmigung; Scheidungsfolgen; Entscheid; Recht; Zeitpunkt; Ehevertrags; Ziffer; Vorinstanz; Hinsicht; Dokumentation; Hinweis; Ehefrau
143 II 646 (2C_745/2015)Art. 3 lit e VwVG; Art. 12, 18, 25, 28 Abs. 1 lit. a und 59 Abs. 4 ZG; Art. 168 ZV; Art. 6 Abs. 2 lit. a ZV-EZV. Codierungsfehler der zollpflichtigen Person im elektronisch abgewickelten Verfahren der aktiven Veredelung. Wenn die zollpflichtige Person bei Ausfuhr der aktiv veredelten Waren zwar sämtliche Vorschriften befolgt, so namentlich die Ausfuhrfrist einhält, aber bei Vornahme der elektronischen Ausfuhrzollanmeldung im IT-System "NCTS" einen unzutreffenden Zollcode setzt, bewirkt dies den nicht ordnungsgemässen Abschluss des Verfahrens der aktiven Veredelung. Dadurch werden die bislang aufgeschobenen Einfuhrzollabgaben fällig. Der formelle Mangel, der in der unzutreffenden Codierung liegt, kann aber geheilt werden, indem die zollpflichtige Person den Nachweis erbringt, dass die veredelten Waren ausgeführt worden sind. Hierzu hat die zollpflichtige Person innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Ausfuhrfrist bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein begründetes Gesuch einzureichen. Die Zollverwaltung hat dieses mit freier Beweiswürdigung zu prüfen und darüber zu entscheiden (E. 2 und 3). Ausfuhr; Verfahren; Veredelung; Veranlagung; Einfuhr; Frist; Gesuch; Person; Zollpflichtige; Verfahrens; Bewilligung; Zollanmeldung; Berichtigung; Ausfuhrfrist; Veranlagungsverfügung; Phase; Nichterhebung; Verfügung; Sachverhalt; Entscheid; Einfuhrzollabgabe; Nichterhebungsverfahren; Abschluss; Annahme; MWSTG; Abrechnung; Lohnveredelung; Ausfuhren; Recht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4667/2020Zölleühren; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Bundes; Urteil; Zollanmeldung; Fahrzeuge; Einfuhr; Zollstelle; Verfahren; Person; Abgabe; Anmeldung; Recht; BVGer; Empfänger; Zollveranlagung; Busse; Transitverfahren; Vorinstanz; Schweiz; Spediteurin; Bundesverwaltungsgericht; Abgaben; Zeitpunkt; Grenze; Automobilsteuer
A-2514/2020ZölleHunde; Einfuhr; Urteil; Markt; Steuer; Einfuhrsteuer; MWSTG; Schätzung; Marktwert; BVGer; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Abgabepflichtige; Sachverhalt; Tierheim; Person; Verwaltung; Transport; Ermessen; Inland; Verfahren; Höhe; Tiere; Transportkosten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Martin Kocher, Diego Clavadetscher Hand zum Zollgesetz ZG2009
Martin Kocher, Diego Clavadetscher Hand zum Zollgesetz ZG2009