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Art. 17a (1) Participations de collaborateur
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2 Sont considérées comme des participations de collaborateur improprement dites les expectatives sur de simples indemnités en espèces.
(1) Introduit par le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2010 sur l’imposition des participations de collaborateurs, en vigueur depuis le 1er janv. 2013 (RO 2011 3259; FF 2005 519).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SGSTA.2019.57 | Staats- und Bundessteuer 2015 | Option; Rekurrent; Mitarbeiter; Rekurrenten; Optionen; Aktie; Ausübung; Entschädigung; Optionsrecht; Aktien; Recht; Kaufrecht; Verzicht; Mitarbeiteroption; Besteuerung; Kapitalgewinn; Mitarbeiterbeteiligung; Mitarbeiteroptionen; Betrag; Nichtausübung; Rekurs; Veranlagung; Mitarbeiterbeteiligungen; Erwerb; Zusammenhang; Einsprache; Kreisschreiben; Leistung; ändig |
LU | 5V 16 290 | Mitarbeiteraktien, auf die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Aktionärsbindungsvertrag andere Aktionäre ein Kaufrecht haben, stellen keine gebundenen Aktien mit einer Rückgabeverpflichtung oder Verfügungsbeschränkung dar. Ein geldwerter Vorteil liegt bereits dann vor, wenn Mitarbeiter neue Aktien zu günstigeren Vorzugsbedingungen erwerben können (E. 4.2). Der Wert dieses Vorteils, der als massgebender Lohn sozialversicherungs-pflichtig ist, richtet sich auch vorliegend nach dem rechtskräftigen Steuerwert (E. 4.3) und gilt als Naturalleistung (E. 5). | Mitarbeit; Aktie; Mitarbeiter; Aktien; Arbeit; Mitarbeiteraktie; Mitarbeiteraktien; Aktionär; Verkehrswert; Gesellschaft; Aktionäre; Erwerb; Arbeitgeber; Bewertung; Vorteil; Erwerbs; Differenz; Zeitpunkt; Recht; Hinweis; Berechnung; Mitarbeiterbeteiligung; Verfügung; Rückgabe; Vermögens; Mitarbeiterbeteiligungen; Ausgleichskasse; Arbeitnehmer; Ausgabe |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GL | VG.2021.00003 | Direkte Bundessteuer: geschäftsmässig nicht begründeter Aufwand | Mitarbeiter; Aktien; Mitarbeiterbeteiligung; Apos; Verkauf; Arbeitgeber; Mitarbeiterbeteiligungen; Aktionär; Mitarbeiterbeteiligungsplan; Aufwand; Verkaufs; Bundessteuer; Erwerb; Folgeplanung; Steuerverwaltung; Namenaktien; Verkaufsabrechnung; Unternehmen; Mitarbeitende; Mitarbeitenden; Hauptaktionär; Folger; Preis; Entscheid; Aktionärsbindungsvertrag; Aktien; |
AG | AGVE 2016 16 | AGVE - Archiv [...] 16 § 26a-26d StG Steuerliche Nichtanerkennung von Mitarbeiteraktien, welche keine Beteiligung am Eigenkapital... | Mitar; Mitarbei; Aktie; Aktien; Mitarbeiter; Steuer; Recht; Gewinn; Arbeit; Mitarbeiterbetei; Mitarbeiterbeteiligung; Arbeitge; Einkommen; Rück; Arbeitgeber; Gruppe; Beschwer; Verwaltungs; Beteili; Beschwerdefüh; Verwaltungsgericht; Spezial; Vertrauen; Kapital; Hinsicht; Beschwerdeführers; Rücknahme |