Art. 178
1 Die Schiedsvereinbarung hat schriftlich oder in einer anderen Form zu erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglicht. (1)
2 Die Schiedsvereinbarung ist im Übrigen gültig, wenn sie dem von den Parteien gewählten, dem auf die Streitsache, insbesondere dem auf den Hauptvertrag anwendbaren oder dem schweizerischen Recht entspricht.
3 Gegen eine Schiedsvereinbarung kann nicht eingewendet werden, der Hauptvertrag sei ungültig oder die Schiedsvereinbarung beziehe sich auf einen noch nicht entstandenen Streit.
4 Für eine Schiedsklausel, die in einem einseitigen Rechtsgeschäft oder in Statuten vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen dieses Kapitels sinngemäss. (2)
(1) Fassung gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB190029 | Kommanditgesellschaft. Schiedsklausel. Komplementär. | Schuld; Berufungsklägerin; Schiedsklausel; Gesellschaft; Schiedsvereinbarung; Vorinstanz; Komplementär; Wille; Vertrag; Schuldübernahme; Willen; Kommanditgesellschaft; Gesetzes; Drittwirkung; Bundesgericht; Rechtsprechung; Erwägungen; Darlehensvertrag; Entscheid; Partner; Verbindlichkeiten; Schuldübernehmer; Gesellschafter; Schiedsgericht; Übergang; Schuldner; Unrecht; Willenserklärung |
ZH | HG110135 | Unzuständigkeitseinrede / Auslegung einer Schiedsklausel | Vermögens; Stiftung; Vertrag; Mandats; Treuhandvertrag; Beklagten; Parteien; Ansprüche; Verwaltung; Foundation; Recht; Vertrags; Vermögensverwaltung; Auftrag; Schiedsklausel; Bezug; Auslegung; Anspruch; Vermögensverwaltungsvertrag; Streit; Gericht; Zuständigkeit; Beauftragte; Klage; Beauftragten; Treuhandvertrages; Schiedsvereinbarung; Stiftungsrat |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG180005 | Ernennung eines Schiedsrichters | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Recht; Schiedsvereinbarung; Ernennung; Parteien; Schiedsgericht; Prüfung; Parteischiedsrichter; Rechtsanwalt; Verfahren; Verwaltungskommission; Gesuchsgegners; Entscheid; Schiedsrichter; Schiedsgerichts; Vereinbarung; Gericht; Obergericht; Bedingung; Rechtsanwälte; Eingabe; Frist |
ZH | PG130002 | Ernennung eines Obmanns in einem ad hoc-Schiedsverfahren | Gesuch; Recht; Parteien; Obmann; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Schiedsrichter; Richter; Schweiz; Schiedsgericht; Konsortialvertrag; Ernennung; Schweizer; Schiedsvereinbarung; Befähigung; Richteramt; Schiedsklausel; Rechtsanwalt; Schiedsgerichts; Aktienkaufvertrag; Präsident; Schiedsgerichtsvereinbarung; Gesuchstellers; Obergericht; Gericht; Frist |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 107 (4A_124/2020) | Regeste Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG ; Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf eine Drittperson. Konkludente Zustimmung zur Schiedsklausel durch Einmischung in den Vollzug eines Vertrags verneint im Falle einer Subunternehmerin, die vertraglich in die Abwicklung des Hauptvertrags eingebunden war (E. 3). | Contract; Schiedsgericht; Motor; Beschwerdegegnerinnen; Motoren; Schiedsklausel; Vertrag; Kraftwerk; Gesellschaft; Vertrags; Subunternehmerin; Schiedsvereinbarung; Zuständigkeit; Problem; Recht; Probleme; Company; Gesellschaften; Beklagten; Vertreter; Vollzug; Dieselmotoren; Parteien; Hauptvertrag; Auslegung; Entscheid; Abschluss; Qualität; Beilage |
145 III 199 (4A_646/2018) | Art. II Abs. 2 des New Yorker Übereinkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ); Formgültigkeit einer Schiedsklausel, Bindung Dritter. Ausdehnung einer zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien nach Art. II Abs. 2 NYÜ formgültig abgeschlossenen Schiedsvereinbarung auf eine Drittperson, welche die Form nicht eingehalten hat (E. 2.1 und 2.4). | Schiedsklausel; Schiedsvereinbarung; Recht; Vertrag; Vertrags; Agreement; Distribution; Rechtsprechung; Parteien; Bindung; Ausdehnung; Yorker; Übereinkommen; Arbitration; Urteil; Übereinkommens; Ljubljana; Schiedsgericht; Vertragspartei; International; Vertragsparteien; Vereinbarung; Handelsgericht; Zuständigkeit; Bundesgericht; Entscheid; Anerkennung |