Art. 177
Erfüllt ein Ehegatte seine Unterhaltspflicht gegenüber der Familie nicht, so kann das Gericht dessen Schuldner anweisen, ihre Zahlungen ganz oder teilweise dem andern Ehegatten zu leisten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LD230003 | Anweisung an den Schuldner | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Recht; Entscheid; Scheidung; Berufung; Verfahren; Belgrad; Gesuchstellers; Vorinstanz; Unterhalt; Urteil; Verhalten; Kinder; Gericht; Grundgericht; Schuldner; Parteien; Rechtsmittel; Erwägung; Meilen; Schuldneranweisung; Bezirksgericht; Ziffer; Scheidungsurteil; Kinderbelange |
ZH | LD220007 | Anweisung an den Schuldner | Gesuch; Scheidung; Gesuchsgegner; Recht; Schuldner; Vorinstanz; Berufung; Massnahme; Schuldneranweisung; Massnahmen; Verfahren; Parteien; Urteil; Entscheid; Geschäfts; Gericht; Gesuchsgegners; Antrag; Scheidungsverfahren; Dispositiv; Geschäfts-Nr; Kinder; Zweitberufung; Erstberufung; Anweisung; Bezirksgericht; Hinwil; Ziffer |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2024.24 | - | Berufung; Apos; Eltern; Unterhalt; Recht; Verfügung; Berufungsbeklagte; Kindes; Kinder; Elternteil; Berufungsklägerin; Umzug; Besuch; Unterhaltsbeiträge; Betreuung; Wegzug; Ehefrau; Ziffer; Übergaben; Urteil; Ehemann; Kindsmutter; Woche; Kindsvater; Parteien; Besuchs; Kontakt; Verfahren |
SO | ZKBER.2021.62 | - | Berufung; Unterhalt; Schuld; Schuldner; Recht; Berufungskläger; Urteil; Einkommen; Existenzminimum; Gesuch; Berufungsbeklagte; Notbedarf; Bundesgericht; Schuldneranweisung; Obergericht; Eingriff; Verfahren; Gläubiger; Gesuchsgegner; Berufungsklägers; Rechtspflege; Parteien; Anweisung; Bundesgerichts; Schuldners; Ziffer; Replik; Unterhaltsschuldner; Manko |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 255 (5A_479/2018) | Art. 132, 177, 291 ZGB; Art. 23, 26, 339 ZPO; örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung. Im Binnenverhältnis bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung nach Art. 23 ZPO (Art. 132 und 177 ZGB) bzw. nach Art. 26 ZPO (Art. 291 ZGB; E. 5.4). Der Gerichtsstand am Vollstreckungsort nach Art. 339 ZPO ist nicht massgebend (E. 5.5). | Schuldner; Schuldneranweisung; Zivil; Gericht; GestG; Unterhalts; Vollstreckung; Bundes; Gerichtsstand; Schweiz; Kommentar; Anweisung; Schweizer; Urteil; Zuständigkeit; Wohnsitz; Schweizerische; Recht; Entscheid; Bundesgericht; Scheidung; Verfahren; Gesetzgeber; Eheschutz; Sinne; SchKG; SPYCHER |
130 III 489 | Anweisung an die Schuldner im internationalen Verhältnis (Art. 137 Abs. 2 i.V.m. Art. 177 ZGB; Art. 10 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973). Die Anweisung an die Schuldner stellt keine Zivilsache im Sinne von Art. 68 OG dar, weshalb die Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen und einzig die staatsrechtliche Beschwerde gemäss Art. 84 ff. OG zulässig ist (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Die Anweisung an die Schuldner stellt eine besondere familienrechtliche Sanktion bei Nichterfüllung der Unterhaltspflicht dar und untersteht daher nicht dem Statut der Unterhaltsforderung (E. 2). | Unterhalt; Unterhalts; Recht; Schuldner; Schuldneranweisung; Anweisung; Obergericht; Urteil; Unterhaltspflicht; Kommentar; UStÜ; Nichtigkeitsbeschwerde; Unterhaltsforderung; Zivilsache; Unterhaltsstatut; Sinne; Statut; Bundesgericht; Massnahme; Scheidung; Unterhaltspflichten; Sanktion; Nichterfüllung; Ergänzung; Schweiz; Pensionskasse; Eingabe; Obergerichts; Auffassung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schwander | Basler Kommentar ZGB I | 2018 |
Büchler, Fankhauser | ZGB | 2018 |