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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 177 StGB vom 2024

Art. 177 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 177 Beschimpfung

1 Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft. (1)

2 Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann das Gericht den Täter von Strafe befreien.

3 Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann das Gericht einen oder beide Täter von Strafe befreien.

(1) Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 Abs. 16 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230344NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Richt; Staatsanwaltschaft; Mailnachricht; E-Mailnachricht; Beschwerdegegners; Sinne; Nichtanhandnahme; Äusserung; Aussage; Verhalten; Recht; Lüge; Kellerabteil; Verfahren; Anzeige; Ehrverletzung; Miteigentümer; Verleumdung; Verfügung; Untersuchung; Lügen; Sachbeschädigung; Hausfriedensbruch; Streit; ützt
ZHUE230099NichtanhandnahmeRicht; Verfahren; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Beschimpfung; Nichtanhandnahme; Bundesgerichts; Geschäfts-Nr; Verfahren; Urteil; Sinne; Person; Äusserung; Gesuch; Rechtspflege; Entscheid; Beschwerdegegners; Bezeichnung; Zürich-Sihl; Untersuchung; Instagram; Verhältnis; Schweiz; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.73-Beschuldigte; Privatklägerin; Recht; Aussage; Beschuldigten; Aussagen; Urteil; Apos; Täter; Nötigung; Vorfall; Beruf; Berufung; Verfahren; Urteils; Verfahren; Geschädigte; Gericht; Staat; Arbeit; Einvernahme; Entschädigung; Geldstrafe; Vorinstanz; ührt
SOBKBES.2023.80-Beschuldigte; Beschuldigten; Staatsanwaltschaft; Polizei; Tätlichkeit; Aussage; Beschimpfung; Beschwerdeführers; Einstellung; Aussagen; Körper; Korridor; Untersuchung; Tätlichkeiten; Verfahren; Urteil; Schwester; Körperverletzung; Recht; Verfahren; Anklage; Sachverhalt; Freundin; Wohnung; Verletzungen; Täter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 IV 308 (6P.232/2006)Schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 erste Hälfte StGB); Idealkonkurrenz. Eine schwere Körperverletzung im öffentlichen Raum kann in Idealkonkurrenz auch den Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllen, allerdings nur, wenn sie für den unbefangenen durchschnittlichen Dritten aufgrund der gesamten Umstände klar erkennbar als rassendiskriminierender Akt erscheint (E. 8). Diese Voraussetzung war im beurteilten Fall nicht erfüllt (E. 9). Rasse; Tatbestand; Rassen; Opfer; Rassendiskriminierung; Gewalt; Äusserung; Gewalttätigkeit; Körperverletzung; Sinne; Recht; Person; Ethnie; Umstände; Religion; Menschenwürde; Tätlichkeit; Tätlichkeiten; Vorinstanz; Äusserungen; Gebärde; Verhalten; Gebärden; Herabsetzung; Idealkonkurrenz
131 IV 97Art. 177 und 28 StGB; Beschimpfung, Strafantrag. Das Tatgeschehen ist für einen gültigen Strafantrag ausreichend umschrieben, wenn unter Schilderung der näheren Umstände ausgeführt wird, der Antragsteller sei vom Verletzen beschimpft worden. Die Aufzählung der einzelnen Schimpfwörter ist nicht notwendig (E. 3.3). Antrag; Antragsteller; Urteil; Beschimpfung; Davos; Nichtigkeitsbeschwerde; Schimpfwörter; Sachverhalt; Recht; Behörde; Polizei; Verfahren; Täter; Willen; Kreisamt; Wichser; Vorinstanz; Richter; Aussage; Wörter; Kantonsgericht; Graubünden; Tatgeschehen; Schilderung; Umstände

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5329/2006Asyl und WegweisungRecht; Urteil; Schweiz; Organisation; Dev-Sol; Gericht; Handlung; Mitglied; Sinne; Beschwerde; DHKP-C; Verbrechen; Flüchtling; Beschwerdeführers; Verfügung; Asylausschluss; Bundesverwaltungsgericht; Gericht; Handlungen; Asylgewährung; Zeitpunkt; Prüfung; Delikt; Türkei; Mitgliedschaft; Gefängnis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.151, BP.2022.84Beschuldigte; Urteil; Apos;; Beschuldigten; Berufung; Generalkonsulat; Recht; Verfahren; Täter; Verfahren; Spreng; Bundes; Ziffer; Staat; Kammer; Sprengstoff; Sinne; Entschädigung; Staats; Kanton; Staatsanwalt; Gefährdung; Busse; Täters; Feuerwerk; Verfahrens; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Anschlag
BB.2022.42Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Privatkläger; Berufung; Recht; Urteil; Bundes; Verfahren; Beschimpfung; Verhalten; Verfahren; Drohung; Beamte; Beweis; Ziffer; Behörden; Gewalt; Kammer; Zeuge; Stirn; Verfahrens; Konfrontation; Baumer/Tavor

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Trechsel, TagPraxis Schweizerisches Strafgesetzbuch2021
Schweizer, Trechsel, Pieth, RiklinPraxis, 4. A. 2021