CPS Art. 176 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 176 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 176 Disposiziuns cuminaivlas

Diffamaziuns e calumnias exprimidas a bucca han il medem status sco diffamaziuns e calumnias exprimidas en scrit, cun maletgs, cun gests u en in’autra moda.


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Art. 176 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB110702mehrfache Verleumdung Beschuldigt; Beschuldigte; Ankläger; Beschuldigten; Verfahren; Vorinstanz; StPO/ZH; Entschädigung; Klage; Verhalten; Berufung; Recht; Verfahrens; Verfahren; Urteil; Anklage; Anklägers; Beiträge; Einleitung; Verfahrens; Internet; Gericht; Drittel; Entschädigungsfolge; Verschulden; Gericht; Persönlichkeit; Recht; Satzteil
SZSTK 2021 10mehrfache üble Nachrede, Beschimpfung, mehrfache Verletzung des Schriftgeheimnisses, versuchte NötigungPrivatklägerin; Beschuldigte; Restaurant; U-act; Beschuldigten; Hotel; Person; Recht; KG-act; Brief; Recht; Sinne; Schlüssel; Vi-act; Briefe; Urteil; Nötigung; Beruf; Schaden; Berufung; Vertrag; Anklage; Vertrags; Verfahren; Geldstrafe; Gericht

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.61 (AG.2017.686)mehrfacher übler NachredeBerufung; Berufungskläger; E-Mail-Schreiben; Basel; Universität; Gericht; Privatkläger; Beweis; Gericht; Zuständig; Zuständigkeit; Anklage; Recht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Berufungsklägers; Person; Äusserung; Verfahren; Zusammenhang; Vorwurf; Recht; Urteil; Über; Sachverhalt; ändige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 97Art. 162 und 178 lit. f StPO; Verfahrensstellung nach rechtskräftiger Verurteilung in einem getrennten Verfahren. Eine Person, die in einem getrennten Verfahren für die abzuklärende oder eine damit in Zusammenhang stehende Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, ist grundsätzlich in analoger Anwendung von Art. 162 ff. StPO als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen (E. 2 und 3). Person; Verfahren; Auskunftsperson; Zeuge; Zeugin; Verfahrens; Aussage; Verfahren; Einvernahme; Recht; Urteil; Prozess; Verurteilung; Bundesgericht; Personen; Zeugen; Hinweis; Zusammenhang; Aussagen; Entscheid; Auslegung; Gesetzgeber; Freispruch
116 III 10Arrest für Unterhaltsansprüche (Art. 93, 275 SchKG). In das Existenzminimum des Schuldners darf nur eingegriffen werden, wenn der Arrest von unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern des Schuldners verlangt wird. Demgegenüber ist dieser Eingriff unzulässig, wenn als Gläubiger das Gemeinwesen auftritt, das sich den Unterhaltsanspruch gestützt auf Art. 289 Abs. 2 ZGB hat abtreten lassen - und dies selbst dann, wenn dem Schuldner vorzuwerfen wäre, dass er bei gutem Willen ein höheres Einkommen erzielen könnte. Unterhalt; Existenz; Arrest; Existenzminimum; Eingriff; Schuldner; Obergericht; Einkommen; Notbedarf; Gläubiger; Schuldners; Rechtsprechung; Unterhaltspflicht; Schuldbetreibung; Konkurs; Rekurrent; Schuldbetreibungs; Gemeinwesen; Rekurrenten; Über; Aufsichtsbehörde; Beschluss; Kantons; Willen; Betreibung; Notbedarfs

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Andreas Donatsch 18. Aufl., Zürich2010