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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 173a SchKG vom 2024

Art. 173a Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 173a Wegen Einreichung eines
Gesuches um Nachlass- oder Notstundung oder von Amtes wegen
(1)

1 Hat der Schuldner oder ein Gläubiger ein Gesuch um Nachlassstundung oder um Notstundung eingereicht, so kann das Gericht den Entscheid über den Konkurs aussetzen. (2)

2 Das Gericht kann den Entscheid über den Konkurs auch von Amtes wegen aussetzen, wenn Anhaltspunkte für eine unmittelbare Sanierung oder für das Zustandekommen eines Nachlassvertrags bestehen; es überweist die Akten dem Nachlassgericht. (3)

3 … (4)

(1) Eingefügt durch Art. 12 des BG vom 28. Sept. 1949 (AS 1950 I 57; BBl 1948 I 1218). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
(2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).
(3) Fassung gemäss Anhang Ziff. 4 des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).
(4) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, mit Wirkung seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 173a Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS210207KonkurseröffnungSchuld; Konkurs; Schuldnerin; Gläubiger; Gläubigerin; Beschwerde; Forderung; Konkursbegehren; Recht; Betreibung; Verfahren; Vorinstanz; SchKG; öffnung; Rechtsmissbräuchlich; Forderungen; Entscheid; Konkursbegehrens; Vermögenswerte; Tilgung; Zwangsvollstreckung; Urteil; Konkurseröffnung; Stellung; Vorinstanzlichen; Konkursandrohung; Erwägungen; Resp; Hinsicht; über
ZHPS180211KonkurseröffnungKonkurs; Schuldner; Beschwerde; Schuldnerin; Gläubigerin; Uster; Konkursgericht; öffnung; Zahlung; Konkurseröffnung; Forderung; Vorinstanz; Gericht; Urteil; Erstinstanzliche; Konkursforderung; Konkursamt; Bezirksgerichtes; Beschwerdegegnerin; SchKG; Entscheid; Betreibung; Bezahlt; Tilgung; Spruchgebühr; Leistete; Email; Entschädigung; Bundesgericht; Kantons
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