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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 172 ZPO vom 2024

Art. 172 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 172 Inhalt der Einvernahme

Das Gericht befragt die Zeuginnen und Zeugen über:

  • a. ihre Personalien;
  • b. ihre persönlichen Beziehungen zu den Parteien sowie über andere Umstände, die für die Glaubwürdigkeit der Aussage von Bedeutung sein können;
  • c. ihre Wahrnehmungen zur Sache.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 172 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLB220006ForderungZeuge; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Parteien; Zeugen; Berufung; Beweis; Vermögens; Nutzniessung; Zahlung; Mutter; Aussage; Zeugin; Erbteilung; Gespräch; Betrag; Rechtsvertreter; Leistung; Liegenschaft; Behauptung
    ZHLB160011ForderungAktie; Aktien; Vorinstanz; Berufung; Recht; Beweis; Beklagten; Berufungs; Parteien; Zeuge; Entscheid; Urteil; Aktionär; Klage; Zeugen; Vertrag; Rechtsvertreter; Aktienkaufvertrag; Behauptung; Joint; Venture; Beweismittel; Aussage; Verfahren; Vereinbarung; Umstand; Beweisverfahren; Holding; Begründung
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSZB.2018.37 (AG.2019.338)Forderung aus Arbeitsvertrag (BGer 4A_285/2019 vom 18. November 2019)Berufung; Arbeit; Berufungskläger; Klage; Beweis; Zivilgericht; Berufungsbeklagte; Arbeitszeit; Über; Pause; Recht; Stunden; Fahrer; Berufungsklägers; Zeuge; Touren; Entscheid; Zivilgerichts; Arbeitnehmer; Überstunden; PostLogistics; Pausen; Zeugen; Replik
    BSZB.2018.11 (AG.2018.621)Forderung aus ArbeitsvertragArbeit; Zivilgericht; Kündigung; Beweis; Zivilgerichts; Entscheid; Pflege; Kunde; Recht; Kunden; Klage; Person; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Sonntagsarbeit; Kommentar; Hauswirtschaft; Gericht; Personen; Organ; Tätigkeiten; Hauspersonal; Arbeitnehmerin; Arbeitgeberin; Beweismittel; Entschädigung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    139 III 33 (4D_66/2012)Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung (Art. 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO). Kostenverteilung bei einer vorsorglichen Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren, wenn die Gesuchsgegnerin Ergänzungsfragen stellt (E. 2-5).
    Beweisführung; Gesuch; Vorinstanz; Hauptprozess; Gericht; Verfahren; Entscheid; Gesuchsgegnerin; Ergänzungsfragen; Parteien; Prozesskosten; Gutachten; Zivilprozessordnung; Drittel; Gutachter; Schweizerische; Umstände; Fragen; Klage; Begründung; Regel; Gutachtens; Recht; Kostenverteilung; Kostenentscheid; Kommentar

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Müller, Brunner 2. Auflage, Zürich2016
    Müller, Brunner 2. Auflage, Zürich2016