DO Art. 170 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 170 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 170 Transferiment dals dretgs da privilegi e dals dretgs accessorics, da documents e da meds da cumprova

1 Cun la pretensiun vegnan transferids ils dretgs da privilegi ed ils dretgs accessorics cun excepziun da quels ch’èn colliads nunseparablamain cun la persuna dal cedent.

2 Il cedent è oblig da consegnar a l’acquistader ils documents dal debit e tut ils mussaments ch’èn avant maun e d’al dar las infurmaziuns ch’èn necessarias per far valair las pretensiuns.

3 I vegn supponì ch’i vegnian transferids – ensemen cun la pretensiun principala – er ils tschains da retard a l’acquistader.


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Art. 170 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190381BauhandwerkerpfandrechtGesuch; EGRID; Miteigentum; Gesuchsgegnerin; Grundbuch; Forderung; Pfandsumme; Blatt; Eintragung; Forderungen; Zahlung; Rechnung; Werkvertrag; Bauhandwerkerpfandrecht; Zahlungen; Pfandrecht; Stellung; Leistungen; Betonlieferungen; Schuldner; Parteien; Sicherheit; Grundstück; Gericht; Behauptung; Schuldnerin; Einzelgericht; Grundbuchamt; Stellungnahme
ZHHE190060BauhandwerkerpfandrechtStreit; Streitberufene; Zahlung; Zahlungsgarantie; Gesuch; Gesuchs; Eintrag; Eintragung; Frist; Gesuchsgegnerin; Sicherheit; Streitberufenen; Verfügung; Eingabe; Gericht; Verfahren; Rüge; Partei; Grundbuch; Forderung; Parteien; Grundstück; Werkvertrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB110006Rekurs gegen die Verrechnung der AnwaltskostenVerrechnung; Rekurs; Rekurrent; Beschluss; Prozessentschädigung; Zentrale; Inkassostelle; Obergericht; Gerichtskosten; Gerichtskasse; Forderung; Gerichte; Verfügung; Kanton; Rekurrenten; Bundesgericht; Kantons; Rekursgegner; Zentralen; Rechtsmittel; Zession; Verfahren; Parteien; Verteidigung; Verfahren; Rechtsanwalt; Parteientschädigung; Verrechnungserklärung
SGIV 2006/178Entscheid Art. 22 Abs. 2 ATSG, Art. 70/71 ATSG, Art. 85bis IVV. Konkurrenz des Verrechnungsanspruchs eines bevorschussenden Dritten mit dem Verrechnungsanspruch des vorleistenden Sozialversicherungsträgers, wenn die Leistungsnachzahlung nicht ausreicht, um beide Forderungen zu decken. Art. 78 ATSG. Schadenersatzpflicht des nachzahlenden Sozialversicherungsträgers bei fehlerhafter Verrechnung Dem koordinationsrechtlichen Mechanismus, der sowohl hinter Art. 70/71 ATSG als auch hinter Art. 22 Abs. 2 ATSG und Art. 85bis IVV steht, trägt nur die Gleichberechtigung des vorleistenden Sozialversicherungsträgers und des bevorschussenden Dritten in bezug auf die Deckung aus der nicht ausreichenden Nachzahlung Rechnung. Ist eine Verrechnung unter Missachtung dieser Gleichberechtigung erfolgt, hat der benachteiligte Vorleistende oder Bevorschussende keinen Rückabwicklungsanspruch. Ein Schadenersatzanspruch (Art. 78 ATSG) ist erst bei nachweislichem Schaden denkbar (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. August 2007, IV 2006/178). Leistung; Zahlung; Verrechnung; Leistungen; Sozialversicherung; Rückforderung; Verrechnungs; Rente; Agrisano; Krankenkasse; Atupri; Überentschädigung; Rentennachzahlung; Invalidenrente; Zustimmung; Recht; IV-Stelle; Abtretung; Sozialversicherungsleistung; Vorschuss; Auszahlung; Verfügung; Person; Sozialversicherungszweig; Rückforderungs; Vorschussleistung; Forderung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 317 (5A_490/2018)Art. 93 SchKG; Art. 289 Abs. 2 ZGB; Einkommenspfändung für Unterhaltsansprüche, Übergang des Privilegs auf das bevorschussende Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nicht berechtigt, die Privilegierung der Unterhaltsansprüche nach vorausgehender Pfändung für andere Forderungen ("Vorfahrprivileg") zu verlangen (E. 3). Unterhalt; Gemeinwesen; Vorfahrprivileg; Privileg; Betreibung; Pfändung; Unterhaltsbeiträge; Schuldner; Unterhaltsgläubiger; SchKG; Recht; Anschluss; Schuldneranweisung; Unterhaltsberechtigte; Privilegierung; Existenzminimum; Person; Praxis; Unterhaltsberechtigten; Betreibungsamt; Unterhaltsbeiträgen; Gemeinde; Anschlusspfändung; Eingriff; Zweck; Unterhaltsschuld; Vorfahrprivilegs; Gläubiger; Bundesgericht
138 III 145 (5A_404/2011)Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB; privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nach Art. 289 Abs. 2 ZGB berechtigt, den privilegierten Anschluss an die Pfändung zu verlangen (E. 3). SchKG; Unterhalt; Anschluss; Gemeinwesen; Betreibung; Schuldner; Recht; Pfändung; Betreibungs; Subrogation; Betreibungsamt; Anschlusspfändung; Gläubiger; Person; Anschlussprivileg; Stadt; Aufsichtsbehörde; Schuldners; Unterhaltsanspruch; Rechte; Übergang; Entscheid; Bundesgericht; Kommentar; Schuldneranweisung; Bevorschussung; Forderung; Mittelland; Zivilsachen

Kommentare zum Gesetzesartikel

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SchwanderBasler Kommentar ZGB I2018
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