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Obligationenrecht (OR)

Art. 17 OR vom 2024

Art. 17 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 17 Verpflichtungsgrund

Ein Schuldbekenntnis ist gültig auch ohne die Angabe eines Verpflichtungsgrundes.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 17 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210055AberkennungBeweis; Vorinstanz; Zeuge; Recht; Zeugen; Berufung; Beklagten; Behauptung; Verfahren; Beweismittel; Beweiswürdigung; Entscheid; Über; Darlehen; Urteil; Aussage; Behauptungen; Parteibefragung; Gericht; Erwägung; Darlehens; Erwägungen; Parteien; Akten; Aussagen; Geldübergabe
ZHLB210034ForderungGesellschaft; Vereinbarung; Berufung; Beklagten; Gesellschafter; Vorinstanz; Ziffer; Vertrag; Vertragspartei; Darlehen; Darlehens; Parteien; Vergleichsvereinbarung; Entscheid; Beschluss; Klägern; Stammanteile; Organ; Uster; Klage; Bezirksgericht; Darlehensforderung; Beweis; Auslegung; Wille; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 177 (5A_399/2016)Art. 286 Abs. 2, Art. 289 Abs. 2 und Art. 293 Abs. 2 ZGB; Bevorschussung von Kindesunterhaltsbeiträgen durch das Gemeinwesen nach kantonalem öffentlichem Recht; Legalzession; Passivlegitimation im Abänderungsprozess. Will der Pflichtige seine Unterhaltsschuld herabsetzen oder aufheben lassen, so hat er das Kind (resp. dessen Vertreter) und das bevorschussende Gemeinwesen zugleich ins Recht zu fassen (E. 6). Unterhalt; Gemeinwesen; Recht; Herabsetzung; Kindes; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Unterhaltspflicht; Bevorschussung; Passivlegitimation; Unterhaltspflichtige; Gemeinwesens; Abänderung; Stadt; Rechtshängigkeit; Herabsetzungsklage; Legalzession; Interesse; Aufhebung; Subrogation; Unterhaltspflichtigen; Klage; Unterhaltsbeitrag; Berufung; Leistung; Alimente; Kindesunterhalt; Dauerschuldverhältnis; Unterhaltsanspruch
130 II 449Art. 2, 10, 12 und 13 PüG; Preisüberwachung, Herabsetzung missbräuchlich hoher Abonnementspreise für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen über Kabelnetz. Kognition der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bei der Überprüfung von Entscheiden des Preisüberwachers. Als Fachkommission auferlegt sie sich keine Zurückhaltung hinsichtlich fachspezifischer Fragen; Bedeutung des dem Preisüberwacher eingeräumten grossen Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraums (E. 4). Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes. Der Kabelempfang für Radio und Fernsehen stellt, auch im Verhältnis zum Satellitenempfang, bei den heutigen Verhältnissen einen eigenen Markt dar. Die Beschwerdeführerin ist in ihrem Versorgungsgebiet einzige Anbieterin von Kabelanschlüssen; der von ihr verlangte Preis ist nicht Ergebnis wirksamen Wettbewerbs (E. 5). Prüfung, ob ein Preis rechtsmissbräuchlich ist; Bedeutung der verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflicht der Beschwerdeführerin (E. 6). Methoden allgemein (E. 6.1), im konkreten Fall gebotene Methode (E. 6.2-6.5); Abstellen auf rechnungsmässig ausgewiesene "historische" Kosten, keine Berücksichtigung von künftigen Investitionen für technische Erneuerungen (E. 6.6). Notwendigkeit der Erzielung angemessener Gewinne i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. b PüG, Zurechnung stiller Reserven zum Eigenkapital für die Ermittlung der Rendite, Beurteilung im konkreten Fall (E. 6.7-6.11). Bisher praktizierter Preis war rechtsmissbräuchlich, der vom Preisüberwacher festgesetzte Preis erlaubt die Erzielung eines angemessenen Gewinns. Preis; Preisüberwacher; Kabel; Wettbewerb; Reserve; Reserven; Markt; Gewinn; Vorinstanz; Satelliten; Rekurskommission; Wettbewerbs; Satellitenempfang; Beurteilung; Preise; Sinne; Kabelempfang; Eigenkapital; Fernseh; Verfügung; Entscheid; Preisüberwachung; Preisüberwachers

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5268/2020Assistenza amministrativaStato; ’autorità; Spagna; ’AFC; Tribunale; Svizzera; ’art; CH-ES; ’assistenza; Convenzione; ’insorgente; ’interessato; ’imposizione; ’esecuzione; Protocollo; ’inchiesta; Ferme; Quot;; ’ammontare; Contro; Tributaria; Spain; L’autorità; ’anno; Inoltre; Legge; Stati; Qualora; ’indirizzo; ’ultimo
A-5370/2018Assistenza amministrativa’autorità; ’AFC; Stato; Tribunale; Spagna; ’art; CH-ES; Spain; ’assistenza; ’insorgente; Convenzione; ’interessato; Svizzera; Inoltre; ’esecuzione; ’affidamento; Premi; ’ultima; Spanish; ’ultimo; Protocollo; ’inchiesta; World; Championship; L’autorità; ’adempimento; Nella; Ferme; MOSER/; BEUSCH/KNEUBÜHLER

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2015.106Indennizzo dell'imputato in caso di assoluzione o di abbandono del procedimento (art. 429 e segg. CP).Apos;; Tribunal; Tribunale; Apos;art; Apos;incarto; Apos;imputato; Zurigo; Corte; Apos;indennità; Apos;accusa; Basilea; Apos;avv; Möhr; Apos;indennizzo; Apos;apertura; Ginevra; Zurigo/Basilea/Ginevra; Secondo; Confederazione; Apos;ora; Apos;accusato; Apos;intermediario; Apos;affari; Onorario; Ministero; Apos;abbandono; Apos;organizzazione; Apos;onorario; Apos;attività; Apos;inchiesta
BB.2013.22Indemnité du défenseur d'office (art. 135 al. 3 CPP).Apos;; Apos;a; Apos;office; Apos;un; édé; Tribunal; édure; édéral; énal; être; écision; éfense; évrier; Apos;intimée; Apos;indemnité; Apos;art; Apos;autorité; Apos;est; émoire; Apos;une; Apos;en; Berne; énale; ément; éfenseur; Apos;honoraires; Apos;activité; été; Apos;activités; émarches

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
StaehelinBasler Schuldbetreibung und Konkurs I2021
StaehelinBasler Kommentar SchKG I2021