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Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 17 EMRK vom 2022

Art. 17 Menschenrechtskonvention (EMRK) drucken

Art. 17 Verbot des Missbrauchs der Rechte

Diese Konvention ist nicht so auszulegen, als begründe sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als es in der Konvention vorgesehen ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 17 Menschenrechtskonvention (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEBK 2019 212Verwertbarkeit von BeweismittelnEinvernahme; Recht; Person; Rechte; Protokoll; Staat; Belehrung; Verfahren; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Aussage; Beschwerdekammer; Rechtsanwalt; Verfahren; Befragung; Akten; Einvernahmeprotokoll; Verfahrens; Beweis; Generalstaatsanwaltschaft; Schweizer; Sachen; Verfügung; Einvernahmeprotokolle; Hinweis; Fragen; Schweizerische

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 IV 166Art. 23 Abs. 1 ANAG, Art. 17 BV und Art. 10 EMRK; rechtswidrige Einreise in die Schweiz, Pressefreiheit, Tragweite des aussergesetzlichen Rechtfertigungsgrundes der Wahrung berechtigter Interessen. Die Voraussetzungen des aussergesetzlichen Rechtfertigungsgrundes der Wahrung berechtigter Interessen sind nicht erfüllt im Falle eines Journalisten, der gemeinsam mit einer Gruppe von Flüchtlingen rechtswidrig in die Schweiz einreist, um Informationen aus "erster Hand" zu sammeln und einen Artikel über das Schicksal der heimlich auf Schweizer Boden weilenden Personen zu veröffentlichen (E. 2b und 2f). Die Verurteilung des Journalisten zu einer Busse von 250 Franken verstösst nicht gegen das Grundrecht der Pressefreiheit (E. 2g). Svizzera; Corte; Recht; Schweiz; Tribunale; Chiasso; Italia; Ultimo; Interessi; Berna; énal; Rechtsprechung; Ticino; Pressefreiheit; Rechtfertigungsgrundes; Wahrung; Interessen; Journalisten; Grundrecht; Procuratore; Pretore; Nella; RICORSO; énale; MARTIN; KILLIAS; DENIS; BARRELET; Informazione; Entrata

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6143/2017DatenschutzRecht; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Vorinstanz; Kabelaufklärung; Bundes; Daten; Verfügung; Person; Auskunft; Über; Rechtsschutz; Urteil; Informations; Beschaffung; Verfahren; Anspruch; Realakt; Bundesverwaltungsgericht; Begehren; Informationen; Gesuchs; Personen; Überwachung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2017.66Akteneinsicht (Art. 107 f. StPO).Journalist; Journalisten; Recht; Korrespondenz; Bundes; Akten; Akten; Beschwerdeführers; Verfahrens; Beschwerdekammer; Medienschaffende; Verfahren; Verfahrensakten; Verteidiger; Anonymisierung; Medienschaffenden; Ukraine; Entscheid; Unschuldsvermutung; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Akteneinsicht; Verletzung; Beschluss
BB.2017.65Aktenführung (Art. 100 StPO).Quelle; Medien; Schutz; Quellen; Akten; Journalist; Korrespondenz; Recht; Recht; Journalisten; Person; Medienfreiheit; Redaktionsgeheimnis; Ablage; Verfahren; Informationen; Quellenschutz; Verfahren; Verfahrens; Behörde; Beschwerdekammer; Akten; Entscheid; Aktendossier; Zeller; Interesse