CCS Art. 163 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 163 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. E. Mantegniment da la famiglia I. En general 163

1 Ils consorts procuran cuminaivlamain, mintgin tenor sias forzas, per il mantegniment adequat da la famiglia.

2 Els sa cunvegnan davart la contribuziun che mintgin duai prestar, numnadamain tras pajaments en daners, cun far il tegnairchasa, cun tgirar ils uffants u tras l’agid en la professiun u en l’interpresa da l’auter.

3 Faschond quai resguardan els ils basegns da la cuminanza conjugala e lur circumstanzas persunalas.


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Art. 163 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE220067EheschutzGesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegner; Vorinstanz; Berufung; Prozesskosten; Verfahren; Berufungs; Unterhalt; Prozesskostenbeitrag; Gericht; Einkommen; Entscheid; Urteil; Leistung; Rechtsmittel; Gesuchsgegners; Ehegatte; Unterlagen; Pensum; Parteien; Ehegatten; Umzugs; Rechtspflege; Getrenntleben; Konto; Umzugskosten; Auskunft
ZHPC230041Ehescheidung (Sistierung)Scheidung; Verfahren; Beschwerdegegner; Eheschutz; Sistierung; Scheidungsverfahren; Vorinstanz; Recht; Verfahrens; Parteien; Eingabe; Entscheid; Verfügung; Abänderung; Scheidungsverfahrens; Interesse; Einigung; Urteil; Bezirksgericht; Eheschutzurteil; Unterhalt; Massnahmen; Scheidungsurteil; Geburt; Scheidungspunkt; Ehegatten; Streit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVW180005KostenerlassGesuch; Gesuchsteller; Mittellosigkeit; Obergericht; Erlass; Kostenerlass; Kanton; Obergerichts; Rekurs; Kantons; Schuld; Inkasso; Entscheid; Verwaltungskommission; Verfahren; Zentrale; Inkassostelle; Verhältnisse; Interesse; Person; Einkünfte; Vermögenswerte; Rekurskommission; Liegenschaft; Antrag; Kommentar; Schweizerischen; Auflage; Zürich/Basel/Genf; Prozessordnung
ZHVU150085KostenerlassGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Obergericht; Mittellosigkeit; Erlass; Kostenerlass; Verfahren; Obergerichts; Inkasso; Gesuchstellers; Kanton; Inkassostelle; Zentrale; Einkommen; Bezirksgericht; Gerichtsgebühr; Person; Wohnung; Rekurs; Kantons; Verwaltungskommission; Berücksichtigung; Recht; Erlassgesuch; Verordnung; Begründung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 249 (5A_907/2018)
Regeste
Art. 125 ZGB ; nachehelicher Unterhalt; Frage der Lebensprägung. Prinzipien der Unterhaltsfestsetzung (E. 3.4). Begriff und Folgen der lebensprägenden Ehe nach bisheriger Rechtsprechung (E. 3.4.1). Die Frage der Lebensprägung darf keinen "Kippeffekt" für die Rechtsfolgen zeitigen; vielmehr ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen (E. 3.4.2). Weiterentwicklung des Begriffes der lebensprägenden Ehe, welche zur Bestimmung des gebührenden nachehelichen Unterhaltes eine Anknüpfung am ehelich gelebten Standard rechtfertigt (E. 3.4.3). Selbst bei lebensprägender Ehe geht die Eigenversorgung einem allfälligen Unterhaltsanspruch vor. Grundsätzlich ist eine vorhandene Erwerbskapazität vollständig auszuschöpfen (E. 3.4.4). Wenn sie ganz oder teilweise fehlt, besteht gegenüber dem anderen Ehegatten auch nachehelich ein Unterhaltsanspruch, soweit dieser leistungsfähig ist. Der Unterhaltsanspruch ist zeitlich angemessen zu begrenzen (E. 3.4.5). Insgesamt massgeblich sind somit die Umstände des Einzelfalles, d.h. das, was die konkrete Ehe ausgemacht hat (E. 3.4.6). Anwendung dieser Prinzipien auf den vorliegenden Fall (E. 3.5).
Unterhalt; Ehemann; Ehefrau; Unterhalts; Recht; Urteil; Kinder; Rechtsprechung; Entscheid; Trennung; Schweiz; Erwerbstätigkeit; Haushalt; Eigenversorgung; Ehegatte; Ehemannes; Zusammenleben; Leistung; Kantonsgericht; Heirat
145 III 169 (5A_14/2019)Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3). Vorsorge; Scheidung; Vorsorgeunterhalt; Unterhalt; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Votum; Ehegatten; Zeitpunkt; Lücke; Austrittsleistung; Austrittsleistungen; Lücken; Vorverlegung; Teilung; Vorsorgeausgleich; GRÜTTER; Regelung; Grundlage; Urteil; Verbrauchsunterhalt; Massnahmen; Unterhaltsbeiträge; JUNGO; Gesetzeslücke; Lückenfüllung; Vischer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-260/2020RentenrevisionRente; Verfügung; Renten; Invalidität; Beurteilung; Vorinstanz; Gesundheit; IV-Stelle; Akten; Recht; Haushalt; Kinder; Abklärung; Urteil; Aufgabe; Schweiz; B-act; Arbeit; Leistungs; Feststellung; Sachverhalt; Person; Aufgaben; IVSTA; Stellung; Bundesverwaltungsgericht
C-3577/2018Rentenanspruchähig; Invalidität; Arbeit; Recht; Rente; Vorinstanz; Gesundheit; Verfügung; Beurteilung; Verfahren; Einschränkung; Anspruch; Renten; Stellung; Gutachten; Aufgabe; Person; Haushalt; Gericht; Aufgaben; Schweiz; Akten; B-act; ührt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2014.1Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV).Verfahren; Akten; Recht; Stunden; Aufwand; Verteidiger; Entschädigung; Verfahren; Vermögenswert; Beschwerde; Verfahrens; Vermögenswerte; Verteidigers; Entscheid; Apos;; Eingabe; Kostennote; Bundesstrafgericht; Gesuch; Unterlagen; Ehemann; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Gericht; Sinne; Bundesanwaltschaft; Einstellung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser, IsenringBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018
Geiser, IsenringBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018