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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 163 StPO vom 2024

Art. 163 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 163 Zeugnisfähigkeit und Zeugnispflicht

1 Zeugnisfähig ist eine Person, die älter als 15 Jahre und hinsichtlich des Gegenstands der Einvernahme urteilsfähig ist.

2 Jede zeugnisfähige Person ist zum wahrheitsgemässen Zeugnis verpflichtet; vorbehalten bleiben die Zeugnisverweigerungsrechte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 163 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230003Versuchte schwere Körperverletzung etc.Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Recht; Aussagen; Vorinstanz; Berufung; Privatklägerinnen; Körperverletzung; Freiheit; Staatsanwalt; Sinne; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Urteil; Wohnung; Verletzung; Verteidigung; Verfahren; Untersuchung; Kantons; Anklage; Gewalt; Fusstritt; Gericht; Winterthur; Einvernahme; Zeugin; ührt
ZHSB220133Mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer DatenverarbeitungsanlageBeschuldigte; Spiel; Privatklägerin; Beschuldigten; Termin; Terminal; -Terminal; Teilnahme; Anklage; Differenz; Berufung; Urteil; Spieleinsätze; Verteidigung; Verfahren; Beweis; Daten; Kasse; Zeugin; Lotto; Gewinn; Beleg; Aussage; Arbeit; Belege; Schuld
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.91 (AG.2021.123)Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, gewerbs- und bandenmässiges Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei (schwerer Fall wegen Banden- und Gewerbsmässigkeit) sowie Einführen, Erwerben, Lagern falschen GeldesBeschuldigte; Akten; Kokain; Gramm; Fingerling; Beschuldigten; Fingerlinge; Staat; Gericht; Lieferung; Urteil; Staatsanwaltschaft; Recht; Betäubungsmittel; Kilogramm; Kurier; Menge; Abnehmer; Berufung; Bezeichnung; Verfahren; Vorgang; Schweiz; Telefonüberwachung; Geldwäscherei; Freiheit; Lieferungen
BSSB.2018.32 (AG.2018.732)versuchte schwere Körperverletzung (BGer 6B_8/2019 vom 19.02.2019)Berufung; Berufungsklägerin; Gericht; Aussage; Messer; Urteil; Aussagen; Verfahren; Ehemann; Gerichts; Akten; Auskunftsperson; Zeugnisverweigerungsrecht; Messern; Recht; Massnahme; Zeuge; Behandlung; Verteidiger; Gericht; Handgelenke; Basel; Person; Verfahrens; Einvernahme; Vorinstanz; Freiheitsstrafe; Bundesgericht
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Praxis StPO, Zürich2009