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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 163 BV vom 2024

Art. 163 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 163 Zuständigkeiten Form der Erlasse der Bundesversammlung

1 Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Verordnung.

2 Die übrigen Erlasse ergehen in der Form des Bundesbeschlusses; ein Bundesbeschluss, der dem Referendum nicht untersteht, wird als einfacher Bundesbeschluss bezeichnet.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUP 08 2_2§§ 24 lit. d und 74 Abs. 2 und 3 KV; § 188 Abs. 1 VRG. Die Genehmigung eines Fusionsvertrages zwischen zwei fusionswilligen Gemeinden erfolgt in der Form eines Kantonsratsbeschlusses. Dieser hat keinen Normgehalt und unterliegt auch keiner verwaltungsgerichtlichen Prüfung von Erlassen.
LUP 08 2_1Die Genehmigung eines Fusionsvertrages zwischen zwei fusionswilligen Gemeinden erfolgt in der Form eines Kantonsratsbeschlusses und nicht in der Form eines Dekrets. Der entsprechende Kantonsratsbeschluss hat keinen Normgehalt und unterliegt daher auch keiner verwaltungsgerichtlichen Prüfung von Erlassen.
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 I 97Art. 84 Abs. 2, 87 Abs. 2, 88 OG; Art. 269 Abs. 1 BStP. Zulässigkeit der von einer Geschädigten gegen die Ablehnung einer Beschlagnahme erhobenen staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1). Art. 29 Abs. 2 BV: Anspruch auf rechtliches Gehör. Begründungspflicht der entscheidenden Behörde in Bezug auf eine Lehrmeinung (E. 2). Art. 59 StGB; Art. 44 SchKG: Beschlagnahme nach Konkurseröffnung. Zulässigkeit der Beschlagnahme von Originalwerten, Surrogaten und weiterer Vermögenswerte aus einer Konkursmasse zur Sicherung einer Einziehung bzw. einer Ersatzforderung (E. 3)? Beschwerde; Beschlag; Konkurs; Beschlagnahme; Rechtlich; Rechtliche; Vermögenswerte; Beschwerdeführer; Staat; Beschwerdeführerin; Recht; Surrogat; Einziehung; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Ersatzforderung; Originalwert; Sicherung; Surrogate; Konkursmasse; Täter; Staatsrechtliche; Konto; Geschädigte; Beschlagnahmt; Originalwerte; Urteil; Wertpapiere; Verfügung
114 II 393Vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsprozesses (Art. 145 ZGB). Es ist willkürlich, bei der Bemessung der der Ehefrau zuzusprechenden Unterhaltsbeiträge die Steuerbetreffnisse und Versicherungsprämien, die der Ehemann zu zahlen hat, generell ausser acht zu lassen. Voraussetzungen, unter denen solchen Verpflichtungen Rechnung zu tragen ist.
Beschwerde; Beschwerdeführer; Rekurs-Kommission; Prämie; Beschwerdegegnerin; Unterhalt; Berücksichtigt; Betrag; Risikoversicherung; Eheleute; Prämien; Gemachten; Notbedarf; Scheidung; Begründung; Ehegatten; Versicherungsprämien; Zahlen; Verpflichtungen; Erwägungen; Willkürlich; Ermittlung; Monatlich; Erstinstanzliche; Steuern; Schlossen; Dienen; Familie; Gelassen; Eheliche

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1732/2018ÖffentlichkeitsprinzipBundes; Ombudscom; Vorinstanz; Schlichtung; Beschwerde; Verf?gung; ?ffentlichkeit; Verwaltung; Daten; Bundesverwaltung; Zugang; Beschwerdef?hrer; Fernmelde; Recht; Mehrwert; Dokument; Verfahren; Statistische; ?ffentlichkeitsgesetz; Dokumente; Urteil; Partei; ED?B; Geb?hren; Mehrwertdienstanbieter; Informationen; Amtliche; Parteien; Verlangten; BVGer
A-6755/2016ÖffentlichkeitsprinzipBeschwerde; Emission; Beschwerdef?hrer; Beschwerdef?hrerinnen; Zugang; Importeur; Interesse; Emissionsgemeinschaft; Vollzug; Daten; Vorinstanz; Erfahre; Vollzugsresultate; ?ffentlichkeit; Person; Fahrzeug; Informationen; Sanktion; Importeure; Urteil; Dokument; Personen; Recht; ?ffentlichkeits; Geheim; Gesch?fts; Interessen; Umwelt; ?ffentlich
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