E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 16 UVG vom 2024

Art. 16 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 16 2. Abschnitt: Taggeld Anspruch

1 Ist der Versicherte infolge des Unfalles voll oder teilweise arbeitsunfähig (Art. 6 ATSG (1) ), so hat er Anspruch auf ein Taggeld. (2)

2 Der Anspruch auf Taggeld entsteht am dritten Tag nach dem Unfalltag. Er erlischt mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, mit dem Beginn einer Rente oder mit dem Tod des Versicherten.

3 Das Taggeld der Unfallversicherung wird nicht gewährt, wenn ein Anspruch auf ein Taggeld der Invalidenversicherung oder auf eine Mutterschaftsentschädigung, eine Entschädigung des andern Elternteils, eine Betreuungsentschädigung oder eine Adoptionsentschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 1952 (3) besteht. (4)

4 An arbeitslose Personen wird das Taggeld unabhängig von zu bestehenden Wartezeiten (Art. 18 Abs. 1 AVIG (5) ) oder Einstelltagen (Art. 30 AVIG) ausgerichtet. (6)

5 Personen nach Artikel 1a Absatz 1 Buchstabe c, denen eine Rente im Sinne von Artikel 22bis Absatz 5 IVG (7) in Verbindung mit Artikel 28 IVG ausgerichtet wird, haben keinen Anspruch auf ein Taggeld. (8)

(1) SR 830.1
(2) Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).
(3) SR 834.1
(4) Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des BG vom 17. März 2023 (Taggelder für den hinterlassenen Elternteil), in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 680; BBl 2022 2515, 2742).
(5) SR 837.0
(6) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 25. Sept. 2015 (Unfallversicherung und Unfallverhütung), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4375; BBl 2008 5395, 2014 7911).
(7) SR 831.20
(8) Eingefügt durch Anhang Ziff. 5 des BG vom 19. Juni 2020 (Weiterentwicklung der IV), in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 705; BBl 2017 2535).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 16 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG120245ForderungUnfall; Beschwerden; Schmerz; Gutachten; Beweis; Bericht; Nacken; Geschwindigkeit; Unfallereignis; Urteil; Bezug; Fahrzeug; Verletzung; Arbeit; Bundesgericht; Kollision; Unfallanalyse; Recht; Person; Geschwindigkeitsänderung; Schmerzen; Verletzungen
VD2024/467été; Accident; Sàrl; ’il; ’assurance; ’assuré; ’accident; érant; Registre; établi; ’est; édéral; évrier; écision; ’au; était; ères; écembre; ’assemblée; ’assurance-accidents; Associé; ’entreprise; ’associé
Dieser Artikel erzielt 390 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2022.226-Ordner; Arbeit; Taggeld; Verfügung; Einsprache; Arbeitsfähigkeit; Unfall; Stunden; Akten; Stellungnahme; Ärzte; Rente; Leistung; Beschwerden; Unfallversicherung; Arbeitsunfähigkeit; Anspruch; Beurteilung; Einspracheentscheid; Leistungen; Taggeldanspruch; Taggelder; Bericht; Bundesgericht; Versicherungsgericht; Urteil; Totalprothese
SOVSBES.2023.123-Unfall; Suva-Nr; Integrität; Integritätsentschädigung; Urteil; Schulter; Verfügung; Einsprache; Bundesgericht; Versicherungsgericht; Beurteilung; Einspracheentscheid; Läsion; Kausalzusammenhang; Recht; Gericht; Anspruch; Kreisärztin; Leistungen; Bundesgerichts; Ereignis; Akten; Beweiswürdigung; Verlauf; Hinweis; ührt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 161 (8C_268/2020)
Regeste
Art. 6 Abs. 1, Art. 18 und Art. 22 UVG ; Art. 17 Abs. 1 ATSG ; Revision der Invalidenrente der Unfallversicherung. Erkrankt die versicherte Person nach der Rentenzusprache, so stellt eine aus dieser Krankheit resultierende vollständige Erwerbsunfähigkeit keinen Revisionsgrund für die Invalidenrente der Unfallversicherung dar (E. 4 und 5).
Unfall; Rente; Person; Renten; Gesundheit; Erwerbsunfähigkeit; Invalidenrente; Urteil; Revision; Unfallversicherung; Kausalzusammenhang; Sinne; Revisionsgr; Unfallereignis; Ersatzkasse; Ursache; Anspruch; Erreichen; Gesundheitsschaden; Gesundheitszustand; Hinweis; Erkrankung; Rentenalter; Kausalität
147 V 94 (8C_83/2020)
Regeste
Art. 1 Bst. q, Art. 3 Abs. 1 Bst. f, Art. 19 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Art. 19 Abs. 1 UVG ; Art. 15 ff. IVG ; internationale Sachleistungsaushilfe; Erstattung zwischen den Trägern. Im Rahmen der internationalen Sachleistungsaushilfe ist der schweizerische Unfallversicherer als zuständiger innerstaatlicher Träger erstattungspflichtig für die Kosten, die nach einem in der Schweiz erlittenen Arbeitsunfall durch die im ausländischen Wohnstaat unter dem Titel berufliche Eingliederungsmassnahmen aushilfsweise geleistete Sachhilfe entstanden sind (E. 2-5).
Leistung; Träger; Sachleistung; Arbeit; Leistungen; Erstattung; Recht; Sachleistungen; Mitgliedstaat; Versicherung; Verbindung; Berufskrankheit; Anspruch; Grund; Schweiz; Verbindungsstelle; Unfallversicherer; Eingliederungsmassnahmen; Unfallversicherung; Verordnung; Sicherheit; Berufskrankheiten; Arbeitsunfälle; Arbeitsunfall; Mitgliedstaaten; Sozialrecht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5764/2016Leistungsstreitigkeiten zwischen VersicherungsträgernVisana; Leistung; Unfall; Versicherer; Leistungen; Bundes; Verfügung; Verfahren; Versicherung; Vorleistung; Rückerstattung; Unfallversicherer; Recht; Person; BVGer; Vorakten; Rente; Bundesgericht; Deckung; Taggeld; Urteil; Berufs; Nichtberufsunfall; Verhältnis; Leistungspflicht; Höhe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kurt Pärli, Marc HürzelerBasler Kommentar zum UVG2019
Marc Hürzeler, Ueli Kieser, Schmid, Schweizer, Markus Kommentar zum Schweizerischen Sozialversicherungsrecht2018