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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 16 IPRG vom 2023

Art. 16 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 16 IV. Feststellung ausländischen Rechts

1 Der Inhalt des anzuwendenden ausländischen Rechts ist von Amtes wegen festzustellen. Dazu kann die Mitwirkung der Parteien verlangt werden. Bei vermögensrechtlichen Ansprüchen kann der Nachweis den Parteien überbunden werden.

2 Ist der Inhalt des anzuwendenden ausländischen Rechts nicht feststellbar, so ist schweizerisches Recht anzuwenden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 16 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230212ArresteinspracheArrest; Recht; Verrechnung; Verrechnungs; Vorinstanz; Arrestforderung; Ausführungen; Verfahren; Voraussetzung; Voraussetzungen; Beurteilung; Verrechnungsforderung; Parteien; Verrechnungsforderungen; Beschwerde; Akten; Noven; Gericht; Arrestverfahren; Arresteinsprache; Entscheid; Tatsache; Schiedsgericht; Tatsachen
ZHPS230060ZahlungsbefehlRecht; Betreibung; Vorinstanz; Uster; SchKG; Vertretung; Betreibungsamt; Gericht; Zahlungsbefehl; Aufsichtsbehörde; Entscheid; Vertretungsbefugnis; Parteien; Panama; Vollmacht; Rechtsanwalt; Rechtsmittel; Gesellschaft; Beweis; Urteil; Rechtskraft; Gläubiger; Person; Schuldbetreibung; Konkurs; Beschluss
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2021.92-Berufung; Unterhalt; Recht; Unterhalts; Berufungsbeklagte; Apos; Berufungskläger; Partei; Urteil; Berufungsbeklagten; Parteien; Schweiz; Scheidung; Gericht; Vorsorge; Unterhaltsbeitrag; Vorinstanz; Zahlung; Ergänzung; Unterhaltsanspruch; Verfahren; Staat; Anspruch; Ehegatte; Klage; Teilung; Gutachten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 III 89 (4A_172/2023)
Regeste
 a Art. 99 Abs. 1 BGG ; Rechtsgutachten. Prozessuale Behandlung eines im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren neu eingereichten Rechtsgutachtens (E. 3.1).
Vertrag; Schiedsgericht; Vertrags; Zuständigkeit; Auslegung; Schiedsgerichts; Bundesgericht; Recht; Urteil; Investitionsschutzabkommen; Vertragsparteien; Parteien; Minen; Urteile; Entscheid; Bestimmungen; Zusammenhang; Hinweis; Investitionsstreitigkeit; Grundsätze; Gerichte; Sachverhalt; Panda; Schiedsentscheid; Beschwerdeführerinnen; Hinweisen; Zweck; Volksrepublik
145 IV 335 (6B_1208/2018)Art. 305bis Ziff. 1 und 3 StGB; Geldwäscherei. Geldwäscherei kann nur an Vermögenswerten begangen werden, die einziehbar sind. Soweit die Vortaten im Ausland begangen worden sind, setzt die Strafbarkeit wegen Geldwäscherei voraus, dass ein selbstständiger schweizerischer Einziehungsanspruch besteht oder die Vermögenswerte nach dem im Zeitpunkt der mutmasslichen Geldwäschereihandlung geltenden ausländischen Recht einziehbar sind (E. 3 und 4). Einziehung; Geldwäscherei; Recht; Vermögenswerte; Barkeit; Recht; Urteil; Tatbestand; Ausland; Einziehungsanspruch; Vortat; Einziehbarkeit; Vorinstanz; Schweiz; Taten; Thurgau; Kanton; Handlung; Rechtshilfe; Kantons; Staat; Verfall; Zeitpunkt; Verfalls

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4196/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Quot;; BVGer; Recht; BVGer-act; Zustimmung; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Ungarn; Vorakten; Rechtsvertreter; Frist; Erwachsenen; Zustimmungserklärung; Erwachsenenschutz; Bundes; Beiständin; Verfügung; Handlungsfähigkeit; Prozessführung; Vertretung; Prozessvoraussetzung; Parteien; Advokat; Philipp
B-5964/2017Finanzmarktaufsicht (Übriges)Recht; Vorinstanz; Verfahren; Schweiz; Vermögens; Quot;; Vermögenswerte; Recht; Gläubiger; Hilfskonkurs; Verfahrens; Verfügung; Bundes; Pfand; Konkurs; Insolvenz; Hilfskonkursverfahren; BankG; Forderung; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Antigua; Stellung; Urteil; Verfahrens

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2016.21Conflit de fors (art. 40 al. 2 CPP).Beschuldigte; Apos;; Beschuldigten; Bundes; Konto; Zahlung; Richt; Anlage; Recht; Kunde; Anleger; Klage; Kunden; Recht; Geschädigte; Anklage; Gesellschaft; Zahlungen; Geschädigten; Über; Geschäft; Konten; Person

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Keller, Wolf, GirsbergerBasler Kommentar zum IPRG2007
Keller, GirsbergerZürcher Kommentar zum IPRG2004