Art. 158 StPO vom 2024
Art. 158 Hinweise bei der ersten Einvernahme
1 Polizei oder Staatsanwaltschaft weisen die beschuldigte Person zu Beginn der ersten Einvernahme in einer ihr verständlichen Sprache darauf hin, dass:a. gegen sie ein Vorverfahren eingeleitet worden ist und welche Straftaten Gegenstand des Verfahrens bilden;b. sie die Aussage und die Mitwirkung verweigern kann;c. sie berechtigt ist, eine Verteidigung zu bestellen oder gegebenenfalls eine amtliche Verteidigung zu beantragen;d. sie eine Übersetzerin oder einen Übersetzer verlangen kann.
2 Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 28 | Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen (E. 1.3). | Auskunftsperson; Person; Aussage; Zeuge; Zeugnis; Zeugin; Zeugnisverweigerungsrecht; Einvernahme; Zeugen; Polizei; Verfahren; Aussageverweigerungsrecht; Recht; Staatsanwalt; Auskunftspersonen; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Ehefrau; Hinweis; Zeugnisverweigerungsrechte; Befragung; Beschwerdeführers; Mitwirkung; Prozess; Schweizerische; Beginn; Interesse; Rechte |
141 IV 178 | Art. 29 Abs. 1 BV und Art. 56 lit. f StPO; Anschein der Befangenheit des Staatsanwalts. Ausstandspflicht der beiden verfahrensleitenden Staatsanwälte wegen wiederholter und krasser Verfahrensfehler bejaht (E. 3). | Recht; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Staatsanwalts; Verfahren; Einvernahme; Beschwerdegegner; Verteidiger; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Anschein; Ausstand; Befangenheit; Urteil; Verteidigung; Obergericht; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Beschuldigte; Beschwerdeführers; Hinweis; Umstände; Untersuchungsrichter; Aussage; Verfahrensfehler; Verfahren; Hinweisen; Protokoll; Vorinstanz |