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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 156 StGB vom 2024

Art. 156 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 156 Erpressung

1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.2. Handelt der Täter gewerbsmässig oder erpresst er die gleiche Person fortgesetzt, so wird er mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (1) 3. Wendet der Täter gegen eine Person Gewalt an oder bedroht er sie mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben, so richtet sich die Strafe nach Artikel 140.4. Droht der Täter mit einer Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen oder mit schwerer Schädigung von Sachen, an denen ein hohes öffentliches Interesse besteht, so wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr (2) bestraft.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).
(2) Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 12 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979). Diese Änd. wurde im ganzen zweiten Buch berücksichtigt.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 156 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufBeschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Zwang; Zwangs; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Vorinstanz; Richt; Kredit; Recht; Staat; Sinne; Staatsanwalt; Anklage; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Privatklägers; Aussage; Urteil; Berufung; ätten
ZHRT220111RechtsöffnungRecht; Rechtsöffnung; Nichtigkeit; Scheidung; Entscheid; Beklagte; Verfahren; SchKG; Vorinstanz; Sinne; Urteil; Parteien; Beklagten; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Rechtsöffnungstitel; Erpressung; Entschädigung; Ansprüche; Gesuch; Scheidungskonvention; Entscheids; Revision; Zusammenhang
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.65-Beschuldigte; Beschuldigten; Geschädigte; Recht; Apos; Geschädigten; Urteil; Staat; Täter; Geldstrafe; Urteils; Aussage; Rechtsanwalt; Freiheit; Marihuana; Privatkläger; Aussagen; Beweis; Freiheitsstrafe; Tagessätze; Vergehen; Verhältnis; Verfahren; Verteidiger; Gericht; Verhältnisse
SOSTBER.2021.63-Beschuldigte; Geschädigte; Apos; Beschuldigten; Geschädigten; Urteil; Fahrzeug; Betrug; Schuld; Vorhalt; Freiheit; Staat; Freiheitsstrafe; Urteils; Berufung; Recht; Person; Landes; Erpressung; Ziffer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 84 (4A_58/2021)
Regeste
Art. 156 ZPO ; prozessuale Schutzmassnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen; Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht. Als prozessuale Schutzmassnahme ist - sofern sich diese als das mildeste Mittel erweist - auch die Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht möglich, wobei eine solche gestützt auf Art. 156 ZPO nur für die Dauer des Prozesses angeordnet werden kann (E. 3 und 3.2).
Schutz; Schutzmassnahme; Schutzmassnahmen; Geheimhaltung; Beilage; Beweis; Geheimhaltungspflicht; Recht; Massnahme; Interesse; Gefährdung; Informationen; Ausführungen; Interessen; Anordnung; Klage; Klageantwort; Partei; Gericht; Beilagen; Massnahmen; Zahlen; Zivilprozess; Schweizer; GUYAN; Prozesses
132 IV 70Art. 9 BÜPF; Verwertbarkeit von Zufallsfunden. Die Verwertung von Zufallsfunden gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. b BÜPF setzt nicht voraus, dass im Zeitpunkt der Überwachungsanordnung bereits ein Tatverdacht bezüglich der neu entdeckten Straftaten bestanden hat (E. 6.4). BÜPF; Zufallsf; Überwachung; Zufallsfunde; Tatverdacht; Zufallsfunden; Voraussetzungen; Erpressung; Taten; Zeitpunkt; Verdacht; Verwertbarkeit; Verwertung; Überwachungsanordnung; Telefonüberwachung; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Fernmeldeverkehrs; Anordnung; Handlung; Hinweise; Erkenntnisse; Bundesgesetz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-7087/2017AsylwiderrufRicht; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Verfügung; Sinne; Handlung; Urteil; Urteil; Erpressung; Verschulden; Geldstrafe; Beschwerdeführers; Verfahren; Intensität; Asylwiderruf; Akten; Beurteilung; Voraussetzungen; Widerruf; Asyls; Kostenvorschuss; Bundesverwaltungsgerichts; Rahmen; Handlungen; Richter; Parteien; Schweiz; Flüchtling; Staatsanwaltschaft
E-4792/2014Asyl (ohne Wegweisung)Quot;; Verfügung; Schweiz; Recht; Verfahren; Handlung; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Person; Gehilfe; Tigers; Verfahrens; Asylausschluss; Sinne; Gehilfen; Personen; Handlungen; Ehefrau; Asylgesuch; Gehilfenschaft; Erpressung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.44Kanton; Richt; Kantons; Gesuch; Oberstaatsanwaltschaft; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Gesuchsgegner; Erpressung; Behörden; Verfahren; Verfahrens; Behörde; Geldübergabe; Bundesstrafgerichts; Behörden; Androhung; Hinsicht; Erfolg; Tatbestand; Nötigungshandlung; Limmat; Akten
BG.2020.19Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).ädigt; Geschädigte; Kanton; Schwiegermutter; Geschädigten; Schwiegereltern; Schuld; Kantons; Verfolgung; Schwiegervater; Schuldanerkennung; Behörden; Gallen; Erpressung; Wohnung; Beschuldigte; Unterzeichnung; Beschuldigten; Gericht; Mittäter; Nötigung; Gesuch; Ortes; Drohung; Delikt; Ex-Ehefrau

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeissenbergerBasler Kommentar Strafrecht2019
- 20. Aufl., Zürich2018