Art. 154 OR vom 2024
Art. 154 Auflösende Bedingung
1 Ein Vertrag, dessen Auflösung vom Eintritte einer Bedingung abhängig gemacht worden ist, verliert seine Wirksamkeit mit dem Zeitpunkte, wo die Bedingung in Erfüllung geht.
2 Eine Rückwirkung findet in der Regel nicht statt.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
136 III 369 (4A_106/2010) | Art. 731b OR; Mängel in der Organisation der Aktiengesellschaft. Kurze Darstellung des Inhalts und der Tragweite des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Art. 731b OR (E. 2 und 11.4).
| WATTER/WIESER; LORANDI; Organisation; Emanazione; Corte; Ufficio; Registro; Commercio; Pretura; Tribunale; Appello; Codice; Applicazione; Messaggio; PETER/CAVADINI; FRANCO; Avvenuto; Organisationsmängel; Altro; Urteilskopf; Estratto; Regeste; Mängel; Aktiengesellschaft; Kurze; Darstellung; Inhalts; Tragweite; Erwägungen; Conformemente |
126 V 303 | Art. 2 Abs. 2 BVG; Art. 1 Abs. 1 lit. b BVV 2; Art. 154 Abs. 1 OR: Unterstellung unter das Versicherungsobligatorium. Auf unbefristete Dauer beschäftigte Arbeitnehmer sind der obligatorischen Versicherung unterstellt. Ein Saisonnier mit einem eine auflösende Bedingung im Sinne von Art. 154 OR enthaltenden Arbeitsvertrag ist der obligatorischen Versicherung unterstellt, da eine solche Vereinbarung keinen auf eine bestimmte Dauer geschlossenen Vertrag begründet. | était; été; Assurance; érieur; Année; érieure; éterminée; Fondation; étive; écembre; être; Autorité; Accident; Employeur; Berne; énéfice; étente; Invalidité; Institution; Ticino; Arbeitsvertrag; Suisse; évoyance; émoin; Existence; Versicherung; Autorisation; éterminant; éponse; Office |
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Sutter, Franz Hasenböhler, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich | 2016 |
Thomas Sutter, Franz Hasenböhler, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich | 2016 |