Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 151 ZPO vom 2024
Art. 151 Bekannte Tatsachen
Offenkundige und gerichtsnotorische Tatsachen sowie allgemein anerkannte Erfahrungssätze bedürfen keines Beweises.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 151 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230140 | Rechtsöffnung | Gesuchsgegnerin; Mieter; Recht; Rechtsöffnung; Mieterin; Miete; Mieter; Vermieterin; Mieterin; Verfahren; Vorinstanz; Einwendung; Schaden; Mietobjekt; Mietzins; Verfahren; Entscheid; Schadensminderungspflicht; SchKG; Sinne; Mietvertrag; Leistung; Parteien; Vertrag; Einwendungen; Beschwerdeverfahren; Noven; Kommentar-Bättig |
ZH | RA230008 | Arbeitsrechtliche Forderung (Ausstand) | Ausstand; Gericht; Recht; Arbeitsrichter; Verfahren; Arbeitsrichterin; Verhandlung; Beklagten; Vorinstanz; Ausstandsgesuch; Ausstandsverfahren; Entscheid; Gerichtsschreiberin; Beschluss; Parteien; Beweis; Stellung; Bülach; Bezirksgericht; Stellungnahme; Verfahrens; Klägers; Vorstand; Bezirksgerichts; Beschwerdeverfahren |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GL | OG.2022.00011 | - | Willensvollstrecker; Kanton; Aufsicht; Kantons; Kantonsgerichts; Beschwerde; Erbschaft; Recht; Kantonsgerichtspräsident; Vorinstanz; Verfahren; Liegenschaft; Pflicht; Gericht; Beschwerdeführer; Tessin; Glarus; Beschwerdeführers; Urteil; Entscheid; Obergericht; Steuerverwaltung; Kantonsgerichtspräsidenten; Ausstand; Anordnung; Verfügung; Erblasser; Erbin; Einreichung |
BS | ZK.2018.23 (AG.2019.656) | Forderung aus Urheberrecht: Reprografie- und Netzwerkvergütungen | Forderung; Richt; Klage; Forderungen; Schuld; Rechnung; Mahnung; Zahlung; Recht; Beklagten; Schuldner; Appellationsgericht; Basel; Prozesskosten; Vergütung; Betrag; Parteien; Rechnungen; Anrechnung; Basel-Stadt; Einzelgericht; Urheberrecht; Eingabe; Replik; Duplik; Eigentum; ändig |
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Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Spühler, Peter, Schweizer | Basler Kommentar Schweizerische Zi- vilprozessordnung | 2017 |
Brunner | 2. Auflage, Zürich | 2016 |