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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 15 ZGB vom 2024

Art. 15 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 15 c. … (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 7. Okt. 1994, mit Wirkung seit 1. Jan. 1996 (AS 1995 1126; BBl 1993 I 1169).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 15 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU130058ForderungFriedensrichter; Beklagten; Urteil; Entscheid; Urteils; Partei; Geschäftsführer; Parteien; Schlichtungsverhandlung; Sinne; Friedensrichteramt; Begründung; Dispositiv; Induktionskocher; Vorinstanz; Vertreter; Obergericht; Antrag; Parteientschädigung; Betreibung; Verfahren; Aussage
VDHC/2022/435Appel; Employée; ’employé; ’employée; Appelante; Employeuse; était; ’employeuse; émentaire; édéral; ’est; écompte; émentaires; êté; éré; Autorité; Arrêté; ération; Année; écision; établi; étranger; ’application; ’au
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 169 (5A_14/2019)Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3). Vorsorge; Scheidung; Vorsorgeunterhalt; Unterhalt; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Votum; Ehegatten; Zeitpunkt; Lücke; Austrittsleistung; Austrittsleistungen; Lücken; Vorverlegung; Teilung; Vorsorgeausgleich; GRÜTTER; Regelung; Grundlage; Urteil; Verbrauchsunterhalt; Massnahmen; Unterhaltsbeiträge; JUNGO; Gesetzeslücke; Lückenfüllung; Vischer
145 III 109 (5A_841/2017)Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Botschaft; Inkrafttreten; Entscheidung; Revision; Scheidungsurteil; Zuständigkeit; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Ergänzung; Gesetzgeber; Gesetzes; Vorsorgeansprüche; Austrittsleistung; Rückwirkung; Vorsorgeansprüchen; Bezug; Sachverhalt; ängig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4575/2019Nichtigerklärung der erleichterten EinbürgerungEinbürgerung; Kinder; Familie; Vorinstanz; Ehegatte; Ehemann; Ex-Ehemann; Familien; Recht; Ehegatten; Bürger; Thema; Familienplanung; Behörde; Vermutung; Ex-Ehegatte; Bürgerrecht; Verfahren; Schweiz; Sommer; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Rechts; Person; Beweis; ätten
F-3710/2016Sozialhilfe an AuslandschweizerHaushalt; Haushalts; Vorinstanz; Sozialhilfe; Person; Ehefrau; Schweiz; Ausland; Pflegesohn; Schweizer; Unterstützung; Brasilien; Verfügung; Berechnung; Budget; Bundesverwaltungsgericht; Haushaltsgeld; Haushaltshilfe; Personen; V-ASG; Richtlinien; Auslandschweizer; Akten; Recht; Aktenstück; Vorakten; Ausgaben; ücksichtigt